N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 29.03.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"
8.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 5/2017
8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 7/2017
9. Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"
9.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 6/2017
9.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 8/2017
10. Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain
  Beschlussvorlage - 54/2016
11. Widmung eines Friedhofes
  Beschlussvorlage - 15/2017
12. Seilbahn und andere Spielgeräte
  Beschlussvorlage - 10/2017
13. Beschlussfassung und Empfehlung über Prioritätenliste der Arbeitsgruppe
  Beschlussvorlage - 11/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
19. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Wasserqualität
  • Einsparungen Straßenbeleuchtung
  • Ausschreibung Feuerwehrparkplatz
  • Ausschreibung Radweg Fischleger
  • Gästebefragung Windkraft am Ostersamstag

Herr Kinza vom Ordnungsamt spricht in seinem Bericht zur Flüchtlingsunterbringung folgende Punkte an:
  • Bisher 10 neue Flüchtlinge in diesem Jahr
  • Problemverlagerung durch lange Verfahren
  • Problementzerrung durch räumigere Unterbringung
  • Wiedereinstellung von 10 Personen im gastronomischen Bereich des Ostsee Resorts
  • Abbau der Unterkunftsanmietungen

Auf Frage von Herrn Rodde berichtet Herr Kinza, dass es nirgendwo bisher zu Fremdenfeindlichkeiten gekommen ist.
 

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Wichert berichtet von der Sitzung des Tourismusausschusses vom 01.03.2017.
Herr Löhr berichtet von der Bau- und Planungsausschusses vom 09.03.2017.
Frau Feyock berichtet von der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Soziales vom 23.03.2017.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Wichert fragt, wann die im Winter aufgetretenen Straßenschäden beseitigt werden.
Bürgermeister Böttcher antwortet, dass verschiedene Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden.

Herr Wichert fragt nach dem Zeitpunkt für Breitbandinfoveranstaltungen.
Bürgermeister Böttcher erklärt, dass diese zeitnah vor dem Beginn der Maßnahme angeboten werden.

Herr Wichert teilt mit, dass er gefragt wurde, ob bei Wiederherstellung des Bürgersteigs nach dem Breitbandausbau dann Straßenausbaubeiträge fällig werden.
Bürgermeister Böttcher versichert, dass kein Anwohner etwas für die Wiederherstellung zahlen muss.

Herr Rodde möchte wissen, ob es Interessenten für das Interkommunale Gewerbegebiet gibt.
Bürgermeister Böttcher antwortet, dass eine Anfrage vorhanden ist.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 8. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"

zu TOP 8.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 5/2017
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 24.10.2016 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 29.09.2016 im Sitzungszimmer der Verwaltungsstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp statt.

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 7/2017
Siehe Beschlussvorlage 5/2017.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Baugebiet Büsenteich" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"

zu TOP 9.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 6/2017
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 24.10.2016 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 29.09.2016 im Sitzungszimmer der Verwaltungsstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp statt.

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 8/2017
Siehe Beschlussvorlage 6/2017.
Herr Wichert regt an, vor Beginn der Maßnahme beim Kampfmittelräumdienst anzufragen.

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Damp für das Gebiet "Baugebiet Büsenteich" und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt: Die im Entwurf enthaltende zweireihige Bepflanzung im Bereich der Straße Büsenteich soll entfallen.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Durchlass der Schwastrumer Au zwischen Pommerby und Hülsenhain
Beschlussvorlage - 54/2016
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Damp und Waabs wird im Wesentlichen durch die Schwastrumer Au markiert. Die Gemeindestraße von Pommerby nach Hülsenhein führt über diesen Vorfluter des Wasser- und Bodenverbandes Schwastrumer Au.
graphic
Wenn Gemeindestraßen über Verbandsgewässer führen, sind gemäß Landeswassergesetz die Straßenbaulastträger zuständig für die bauliche Unterhaltung dieser Durchlässe und Brückenbauwerke. Bei dem hier gegenständlichen Bauwerk handelt es sich nicht nur um einen verrohrten Durchlass, sondern vielmehr um einen regelrechten, begehbaren Tunnel. Dieser ist aus Feldsteinen aufgesetzt und teilweise mit Mörtel verfugt. Die Sohle liegt über 3 m unter der Straße. Die lichte Breite beträgt mehr als 1 m.

Der Verbandsvorsteher des Wasser- und Bodenverbandes hatte sowohl den Bürgermeister der Gemeinde Damp als auch Herrn Andresen im Spätsommer 2016 darauf aufmerksam gemacht, dass der Durchlass schadhaft ist. Anlässlich eines Ortstermins wurde festgestellt, dass tatsächlich zur ersten Gefahrenabwehr eine Sofortmaßnahme notwendig war. Ein Maurer wurde beauftragt, Ausbruchstellen mit Mauerwerk zu schließen, um somit eine gefährliche Bodenerosion zu verhindern.

Der Gesamtzustand des Bauwerkes bereitet Anlass dafür, die langfristige Standfestigkeit anzuzweifeln. Herr Andresen vermutet, dass ein Statiker keine Standfestigkeit mehr attestieren würde. Folglich muss über eine Erneuerung beraten werden. Da es sich um mehr als ein simples Rohr handelt und auch die Fahrbahn für eine Baugrube nennenswert aufgenommen werden muss, schätzt Herr Andresen den Aufwand auf für eine Erneuerung auf ca. 50.000 €. Diese Summe soll zunächst nur eine Größenordnung markieren, damit die Beratung begonnen werden kann.

Straßenausbaubeiträge sind für eine Erneuerung nicht fällig, da die Wirkung auf die Gesamteinrichtung der Straße untergeordnet bewertet werden kann.
Bürgermeister Böttcher berichtet, dass die Gemeinde Waabs der Maßnahme bereits zugestimmt hat. Ferner teilt er mit, dass es bei einem naturnahen Ausbau auch Zuschüsse gibt. Eine Tonnenbegrenzung ist nur mit einem aufwendigen Gutachten möglich. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wird nach seiner Ansicht nichts bringen.

Beschluss:
Unter dem Vorbehalt, dass auch die Nachbargemeinde positiv beschließt und die Hälfte der Kosten trägt, wird beschlossen, den Durchlass zu erneuern. Der Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit der Verwaltung und der Nachbargemeinde eine wirtschaftliche Erneuerung zu organisieren und Zuschussmittel einzuwerben. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Widmung eines Friedhofes
Beschlussvorlage - 15/2017
Gem. § 21 des Bestattungsgesetzes (BestattG) Schleswig-Holstein sind Friedhöfe zu widmen. Der Inhalt der Widmung wird durch § 2 Nr. 10 des BestattG vorgegeben. Danach ist der Friedhof als öffentlicher Bestattungsort für die "Bestattung der irdischen Überreste einer im Voraus unbestimmten Zahl Verstorbener" gewidmet. Die Widmungsverfügung ist Aufgabe der Gemeindevertretung.
Eine Prüfung der Unterlagen - aufgrund eines entsprechenden Hinweises der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein - hat ergeben, dass eine Widmung des "Ruheforst Damp / Thiergarten an der Ostsee" bislang nicht erfolgt ist. Die Widmung ist nachzuholen.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp beschließt, den "Ruheforst Damp / Thiergarten an der Ostsee" auf dem Grundstück "Gemeinde Damp, Flurstücke 61/20 und (Teilstück) 24 Flur 2 der Gemarkung Damp" als Friedhof zu widmen.
Die Widmung ist gem. § 21 Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Seilbahn und andere Spielgeräte
Beschlussvorlage - 10/2017
Die Seilbahn am Sportplatz in Vogelsang-Grünholz hat Schäden. Daher musste sie außer Betrieb genommen werden. Der Austausch der maroden Kopfbalken durch Stahlriegel sowie der Ersatz der Bremsfedern und des Fahrwagens kostet einschließlich Montage rund 3.500 € (Angebot über Teilelieferung liegt mit 2.473,56 € vor, Montageaufwand geschätzt). Bedenkt man, dass die Pfosten als Holzpfosten erhalten bleiben und dass das Seil auch schon einige Jahre alt ist, ist zu überlegen, ob die Anschaffung einer komplett neuen Seilbahn ggf. wirtschaftlicher ist. Ein neues Gerät komplett aus Stahl, feuerverzinkt und rot pulverbeschichtet kostet incl. Fracht und MwSt. 3.189,44 €. Der Aufwand für die Demontage der vorhandenen Bahn und die Montage einer neuen Bahn kann mit rund 3.000 € beziffert werden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die defekte Seilbahn abzubauen und ein neues Gerät laut Vorlage in der Nähe der anderen Spielgeräte aufzubauen. Des Weiteren wird ein Sitz der bestehenden Schaukel gegen einen "Kleinkind-Schaukelsitz" ausgetauscht. Der damit verbundene Aufwand wird auf rund 6.200,-€ geschätzt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Ferner wird der Bürgermeister ermächtigt, weitere Spielgeräte für Kinder bis 5 Jahren zu beschaffen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beschlussfassung und Empfehlung über Prioritätenliste der Arbeitsgruppe
Beschlussvorlage - 11/2017
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2016 wurde eine Arbeitsgruppe Tourismus mit der Maßgabe eingesetzt, touristische Aktionen und Maßnahmen nach der Einführung der Übernachtungssteuer aufzustellen.

Es soll hierzu eine Empfehlung bzw. ein Beschluss abgegeben werden. 

Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Prioritätenliste der Arbeitsgruppe auf Umsetzung zu prüfen und die damit verbundenen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 19. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister