N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 28.02.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.52 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Sirka Metzger (entschuldigt )
Gemeindevertreter Wolfgang Schön (entschuldigt )
Gemeindevertreter Peter Tramm (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
9. Übernahme der DLRG-Kosten
  Beschlussvorlage - 17/2018
10. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 70/2017
11. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"
  Beschlussvorlage - 1/2018
12. Aufstellungsbeschluss für 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Kletterpark Damp"
  Beschlussvorlage - 2/2018
13. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Damp für den Bereich "Kletterpark Damp"
  Beschlussvorlage - 3/2018
14. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"
  Beschlussvorlage - 4/2018
15. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"
  Beschlussvorlage - 5/2018
16. Ersatzbeschaffung der Heiztherme im Haus-des-Gastes in Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 8/2018
18. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 16/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
29. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Er dankt dem Bauhof für den bisher geleisteten Winterdienst.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeister Böttcher beantragt den TOP 8 "Termin für die Vollversammlung der Senioren zur Wahl eines neuen Seniorenbeirates" zu streichen und stattdessen als TOP 8 den Punkt "Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018" aufzunehmen.
Ferner beantragt er die Punkte 19-28 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Andrea Hardt hat mit Schreiben vom 22.02.2018 den Rücktritt als Kurdirektorin erklärt.
  • Im Sportheim sind Elektro- und Malerarbeiten notwendig
  • Die Ausschreibungen für die Arbeiten im HdG zeigen, dass die Haushaltsmittel auskömmlich sind. Die Arbeiten werden im April beginnen.
  • Vor dem HdG ist ein Kunstobjekt für 2.500 € aufgestellt worden. Auch auf dem Gelände vor der Damp-Soft soll im März ein Kunstobjekt aufgestellt werden.
  • Am 26.02.2018 ist mit den Arbeiten für die Kindergartenküche begonnen worden. Mit der Fertigstellung ist Ende April zu rechnen. Die Ausschreibungsergebnisse liegen im Budget.
  • Die Willkommensschilder werden Anfang April aufgestellt.
  • Der Ostseeküstenradwanderweg wird voraussichtlich Ostern fertig sein. Eine kleine Verlängerung am Südstrand wird realisiert.
  • Die Pläne zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses sind von behördlicher Seite zerschlagen worden. Neue Überlegungen müssen angestellt werden.
  • Für die Übernachtungssteuer sind bisher 229 Steuererklärungen eingegangen. Hiervon müssen 30 überarbeitet werden. Gegenwärtig ist mit Einnahmen in Höhe von 400.000 € bis 450.000 € zu rechnen. Steuerbescheide werden demnächst erteilt.
  • Die Radwege an der L26 und B203 sind wieder offizielle Fahrradwege.
  • In der Siedlung "Am Wall" hat es defekte Leitungen gegeben.
  • Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und Herr Henrici haben angekündigt, dass sie die Straße in ihrem Bereich in Schubystrand auf eigene Kosten sanieren möchten. Als Ersatz für 4 Pappeln wird die Gemeinde für Neuanpflanzungen sorgen.
  • 95% der Gemeinde wird an das Breitbandnetz angeschlossen. Ausgenommen sind hiervon das Ostseebad und die Campingplätze.

Herr Kinza berichtet sodann für das Ordnungsamt über die Flüchtlingssituation:
  • 110 Flüchtlinge befinden sich gegenwärtig im Amtsbereich
  • Die Unterkünfte, die von der Kirche und dem Ostseeresort angemietet wurden, sind zum 28.02.2018 zurückgegeben worden.
  • Am 28.02.2018 sind neue Flüchtlinge aus dem Jemen in der Gemeinde Damp angekommen ( 1 Familie und 2 Einzelpersonen).

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Manfred Lör berichtet von der Bau- und Planungsausschusssitzung am 23.01.2018. Alle Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung.
Gerhard Ulbrich berichtet von der Finanz- und Hauptausschusssitzng am 21.02.2018. Außer den Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, wurde Kai Marten als neues bürgerliches Mitglied verpflichtet.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 8. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018
Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher: Johannes Dibbern
stellv. Wahlvorsteher: Ulrich Wiedebusch
Schriftführerin: Roswitha Bibelwitz
stellv. Schriftführerin: Ute Lembke
Beisitzer: Steffen Metzger

Die Fraktionen sollen dem Bürgermeister weitere Personen benennen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Übernahme der DLRG-Kosten
Beschlussvorlage - 17/2018
Im Rahmen der Beratungen über die Einführung der Übernachtungssteuer in der Gemeinde Damp ist festgelegt worden, dass die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer für Verbesserungen der touristischen Infrastruktur verwendet werden sollen. Es wurde angeregt, die DLRG-Kosten, die den Campingplatzbetreibern in der Gemeinde Damp entstehen, aus diesen Mitteln von der Gemeinde zu übernehmen.

Hierzu bedraf es aber noch eines Beschlusses der Gemeindevertretung, damit ab 2018 wie vorstehend ausgeführt verfahren werden kann.

Der Kostenersatz von den Campingplätzen der Gemeinde Damp beläuft sich auf ca. 6.400 €.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die DLRG-Kosten, die den Campingplatzbetreibern in der Gemeinde Damp entstehen ab 2018 von der Gemeinde unter dem Vorbehalt, dass Einnahmen aus der Übernachtungssteuer erzielt werden, zu übernehmen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 70/2017

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt und erläutert.


Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2018 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 3.282.000,00 €
die Aufwendungen 3.039.000,00 €
der Jahresgewinn 243.000,00 €
der Jahresverlust 0,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 2.570.600,00 €
die Auszahlungen 2.570.600,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €

2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"
Beschlussvorlage - 1/2018
Die Gemeinde Damp hat am 01.08.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) im Bereich Büsenteich gefasst. Die F-Plan Änderung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Parallel wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 "Baugebiet Büsenteich" aufgestellt. Die Nachfrage an Bauplätzen innerhalb der Gemeinde Damp war so hoch, dass mittlerweile fast alle Bauplätze veräußert worden. Die Gemeinde möchte jetzt mit der Planung des zweiten Bauabschnittes beginnen. Die Fläche wurde bereits in der 13. Änderung des F-Planes mit vorgesehen, so dass die F-Planänderung nicht mehr erforderlich ist.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"* wird der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: "Schaffung von neuem Wohnraum."
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellungsbeschluss für 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Kletterpark Damp"
Beschlussvorlage - 2/2018
Die Gemeinde Damp beabsichtigt im Bereich Schau, Flurstück 16/1, Flur 1, Gemarkung Dorotheenthal einen Kletterpark zu errichten. Nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich ergeben, dass dies nicht im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens möglich ist.

Es ist Bauleitplanung erforderlich, so dass der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen ist. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 15. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Kletterpark Damp"* betrifft. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: "Schaffung eines Kletterwaldes innerhalb der Gemeinde Damp."
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Damp für den Bereich "Kletterpark Damp"
Beschlussvorlage - 3/2018
Siehe Beschlussvorlage 2/2018. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Kletterpark Damp"* wird der B-Plan Nr. 17 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: "Schaffung eines Kletterwaldes innerhalb der Gemeinde Damp".
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planungsentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"
Beschlussvorlage - 4/2018
Mit Schreiben vom 01.09.2015 hat ein Vorhabenträger den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) für den Bereich "Schwastrummühle" gestellt. Beabsichtigt wurde die Sicherung der Bestandsimmobilie.

Die Gemeinde Damp hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Schwastrummühle" gefasst. Seinerzeit erfolgte bereits der Hinweis durch die Verwaltung, dass mit der Kreisverwaltung und der Landesplanungsbehörde Gespräche stattgefunden haben, die einen Erfolg der Planung nicht in Aussicht gestellt haben. Die reine Änderung des F-Planes würde dem Vorhabenträger zudem nicht weiter helfen, da es sich bei dem F-Plan um einen Plan mit darstellender Funktion und nicht um eine Satzung handelt, welche Baurecht schaffen würde.

Mit Datum vom 05.10.2017 wurde die Planungsanzeige über den Kreis Rendsburg-Eckernförde bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Die Landesplanerische Stellungnahme erfolgte am 21.11.2017 und beinhaltete unter anderem Folgendes:

"Die zur Sicherung der Bestandsimmobilie angedachte Überplanung des Gebietes Schwastrummühle steht wegen seiner abgesetzten Lage in einem grundlegenden Konflikt mit den Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung i. S. des § 1 Abs. 5 BauGB, hier mit dem Schutz des Außenbereiches vor Zersiedlung und dem Vorrang der Innenentwicklung. Ein Gebäudebestand im bauplanerischen Außenbereich (nur zum Teil genehmigt) stellt keinen Ansatz für einen weitreichenden Nutzungsansatz dar, sondern führt zu einer städtebaulich unerwünschten Erweiterung einer Splittersiedlung. Eine gemeindliche Bauleitplanung muss grundsätzlich von einem öffentlichen Interesse getragen sein.
In dem am 27.03.2017 geführten Planungsgespräch wurde dieses deutlich gemacht, eine Bauleitplanung stößt aus v. g. Gründen an rechtliche Hürde und hätte somit keine Aussicht auf eine Genehmigung. Auf die Stellungnahme des Kreises vom 06.11.2017 wird ausdrücklich hingeweisen."

Der Kreis führt in seiner Stellungnahme unter anderem Folgendes auf:

"Die städtebauliche Ordnung im Bereich Schwastrummühle war bereits Gegenstand von Planungsgesprächen. In diesen Gesprächen wurde seitens des Fachdienstes Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wiederholt verdeutlicht, dass von hier aus keine Möglichkeiten gesehen werden, das Gebiet mit einem Bebauungsplan oder einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB verbindlich zu überplanen.....
Eine Darstellung von Bauflächen im Bereich Schwastrummühle ist darüber hinaus auch aus siedlungsstruktureller Sicht abzulehnen, da eine entsprechende Darstellung nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Das Gebiet ist als Splittersiedlung im Außenbereich zu beurteilen und sollte sich über den genehmigten Bestand hinaus nicht weiter verfestigen. Die Splittersiedlung ist deutlich von der Ortslage abgesetzt, sodass eine Arrondierung des Siedlungszusammenhangs durch Einbeziehung der Splittersieldung nicht möglich ist. Die abgesetzte städtebauliche Lage wird zudem durch die Straße Vogelsang (L26) verstärkt, die eine städtebauliche Zäsur bildet, sodass eine räumlich-funktionale Beziehung zum ebefalls als Splittersiedlung im Außenbereich zu beurteilenden Bereich Schwastrum (westlich der L 26) nicht gegeben ist. Die Errichtung von weiteren Gebäuden und baulichen Anlagen im Bereich Schwastrummühle würde zudem einer bandartigen Entwicklung in den Außenbereich beitragen, die im Sinne einer kompakten Siedlungsstruktur zu vermeiden ist.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen bestehen aus städtebaulicher Sicht Bedenken gegen die vorgelegte Planung".

Der Vorhabenträger wurde über den Sachstand am 23.11.2017 in Kenntnis gesetzt.

Aus den o. g. Ausführungen ist ersichtlich, dass eine Bauleitplanung keine Aussicht auf Erfolg haben würde und somit nicht zielführend ist. Es wird angeraten, den Aufstellungsbeschluss vom 21.09.2017 wieder aufzuheben.

Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 21.09.2017 der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"* wird aufgehoben.

* Geltungsbereich:

graphic 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"
Beschlussvorlage - 5/2018
Mit Datum vom 31.07.2017 wurde durch den Grundstückseigentümer des Objektes "Pamirring 1" in der Gemeinde Damp ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages war festzustellen, dass die tatsächliche Nutzung im Wesentlichen nicht mehr der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung entspricht. Durch die Gemeinde wurde daher ein grundsätzliches Planungserfordernis festgestellt.

Im Dialog mit dem Grundstückseigentümer wurde sich darauf verständigt, dass die Bauleitplanung entsprechend anzupassen ist. Hierdurch soll eine nachhaltige Planungssicherheit für den Grundeigentümer und ein Schutz der angrenzenden Nutzungen geschaffen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich mit Schreiben vom 22.09.2017 schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

Im Zuge der angestrebten Bauleitplanung wurde durch den Grundstückseigentümer der Nahbereich seiner Liegenschaften bewertet und auf evtl. künftige Planungsabsichten hin untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/III verschiedene Projekte angedacht sind, die der bestehende Bebauungsplan nicht oder nicht vollständig abdeckt.

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.11.2017 hat die Gemeinde beschlossen die Bauleitplanung für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp – Südwestteil" auf den Weg zu bringen. Zunächst ist ein formeller Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp – Südwestteil" * wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Umnutzung des ehemaligen Wäschereigebäudes zur Verteilerküche, Umnutzung der öffentlichen Tankstelle zur internen Tankstelle mit Fahrdienstunterbringung, Anpassung der Baugrenzen Hellen-Keller-Schule an die angedachte Anbaumaßnahme
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Ersatzbeschaffung der Heiztherme im Haus-des-Gastes in Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 8/2018
Die Scheer-Heiztherme mit Warmwasserberietung im Durchlaufprinzip im Haus-des-Gastes ist weit über 25 Jahre alt und hat in den letzten Jahren einen zunehmenden Reparaturaufwand erzeugt. Nunmehr hat der Wärmetauscher ein Leck. Zum einen ist ein Ersatzteil nicht mehr lieferbar und zum anderen wäre ein Austausch auch unwirtschaftlich. Um das Gebäude schnellstmöglich wieder sicher beheizen zu können, wurde kurzerhand ein Angebot für eine Ersatzbeschaffung eingeholt. Da in anderen Gemeinden in 2017 ebenfalls Thermen gewechselt wurden, konnte die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, welches mit Erneuerung des Abgassystems, Anschlussverrohrung und online-Störungsweiterleitung mit rund 6.100 € schließt, attestiert werden.
Da es sich um eine Erneuerung handelt, soll der Aufwand nach den Grundsätzen der Kameralistik aus dem Vermögenshaushalt bestritten werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Ersatzbeschaffung nachträglich zuzustimmen und erforderliche Mittel über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 (Stelle 04/79100.93510) bereit zu stellen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 16/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Damp wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 29. Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.

Ferner werden folgende Sitzungstermine mitgeteilt:

15.03.2018 = Bau- und Planungsausschuss
21.03.2018 = Tourismusausschuss
28.03.2018 = Ausschuss für Sport, Kultur und Soziales
N. N. = Finanz- und Hauptausschuss
N. N. = Gemeindevertretung


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister