Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.52 Uhr |
Bürgermeister Horst Böttcher |
Gemeindevertreterin Barbara Feyock |
Gemeindevertreter Manfred Löhr |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreter Bernd Moltkau |
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde |
Gemeindevertreter Hugo Scheu |
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich |
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert |
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz (entschuldigt ) |
Gemeindevertreterin Sirka Metzger (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön (entschuldigt ) |
Gemeindevertreter Peter Tramm (entschuldigt ) |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
Kurbetriebe Damp René Kinza |
Seniorenbeirat Uta Klingschat |
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht des Bürgermeisters |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Einwohnerfragestunde |
8. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
9. | Übernahme der DLRG-Kosten |
Beschlussvorlage - 17/2018 | |
10. | Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Kurbetriebe Damp GmbH |
Beschlussvorlage - 70/2017 | |
11. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich" |
Beschlussvorlage - 1/2018 | |
12. | Aufstellungsbeschluss für 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Kletterpark Damp" |
Beschlussvorlage - 2/2018 | |
13. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Damp für den Bereich "Kletterpark Damp" |
Beschlussvorlage - 3/2018 | |
14. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle" |
Beschlussvorlage - 4/2018 | |
15. | Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil" |
Beschlussvorlage - 5/2018 | |
16. | Ersatzbeschaffung der Heiztherme im Haus-des-Gastes in Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 8/2018 | |
18. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 16/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
29. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Er dankt dem Bauhof für den bisher geleisteten Winterdienst. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Bürgermeister Böttcher beantragt den TOP 8 "Termin für die Vollversammlung der Senioren zur Wahl eines neuen Seniorenbeirates" zu streichen und stattdessen als TOP 8 den Punkt "Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018" aufzunehmen. Ferner beantragt er die Punkte 19-28 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht des Bürgermeisters |
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
Herr Kinza berichtet sodann für das Ordnungsamt über die Flüchtlingssituation:
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Manfred Lör berichtet von der Bau- und Planungsausschusssitzung am 23.01.2018. Alle Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung. Gerhard Ulbrich berichtet von der Finanz- und Hauptausschusssitzng am 21.02.2018. Außer den Punkten, die auf der Tagesordnung stehen, wurde Kai Marten als neues bürgerliches Mitglied verpflichtet.
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zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Es werden keine Anfragen gestellt.
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zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 7. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
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zu TOP 8. | Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Johannes Dibbern stellv. Wahlvorsteher: Ulrich Wiedebusch Schriftführerin: Roswitha Bibelwitz stellv. Schriftführerin: Ute Lembke Beisitzer: Steffen Metzger Die Fraktionen sollen dem Bürgermeister weitere Personen benennen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Übernahme der DLRG-Kosten |
Beschlussvorlage - 17/2018 Im Rahmen der Beratungen über die Einführung der Übernachtungssteuer in der Gemeinde Damp ist festgelegt worden, dass die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer für Verbesserungen der touristischen Infrastruktur verwendet werden sollen. Es wurde angeregt, die DLRG-Kosten, die den Campingplatzbetreibern in der Gemeinde Damp entstehen, aus diesen Mitteln von der Gemeinde zu übernehmen. Hierzu bedraf es aber noch eines Beschlusses der Gemeindevertretung, damit ab 2018 wie vorstehend ausgeführt verfahren werden kann. Der Kostenersatz von den Campingplätzen der Gemeinde Damp beläuft sich auf ca. 6.400 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die DLRG-Kosten, die den Campingplatzbetreibern in der Gemeinde Damp entstehen ab 2018 von der Gemeinde unter dem Vorbehalt, dass Einnahmen aus der Übernachtungssteuer erzielt werden, zu übernehmen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Kurbetriebe Damp GmbH |
Beschlussvorlage - 70/2017 Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2018 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt und erläutert. |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2018 zu beschließen: 1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge 3.282.000,00 € die Aufwendungen 3.039.000,00 € der Jahresgewinn 243.000,00 € der Jahresverlust 0,00 € 1.2 im Vermögensplan die Einzahlungen 2.570.600,00 € die Auszahlungen 2.570.600,00 € 2. Es werden festgesetzt der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 € 2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 € |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich" |
Beschlussvorlage - 1/2018 Die Gemeinde Damp hat am 01.08.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) im Bereich Büsenteich gefasst. Die F-Plan Änderung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Parallel wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 "Baugebiet Büsenteich" aufgestellt. Die Nachfrage an Bauplätzen innerhalb der Gemeinde Damp war so hoch, dass mittlerweile fast alle Bauplätze veräußert worden. Die Gemeinde möchte jetzt mit der Planung des zweiten Bauabschnittes beginnen. Die Fläche wurde bereits in der 13. Änderung des F-Planes mit vorgesehen, so dass die F-Planänderung nicht mehr erforderlich ist.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Aufstellungsbeschluss für 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Kletterpark Damp" |
Beschlussvorlage - 2/2018 Die Gemeinde Damp beabsichtigt im Bereich Schau, Flurstück 16/1, Flur 1, Gemarkung Dorotheenthal einen Kletterpark zu errichten. Nach Rücksprache mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich ergeben, dass dies nicht im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahrens möglich ist. Es ist Bauleitplanung erforderlich, so dass der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen ist.
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Beschluss:
* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Damp für den Bereich "Kletterpark Damp" |
Beschlussvorlage - 3/2018 Siehe Beschlussvorlage 2/2018.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusse der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle" |
Beschlussvorlage - 4/2018 Mit Schreiben vom 01.09.2015 hat ein Vorhabenträger den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) für den Bereich "Schwastrummühle" gestellt. Beabsichtigt wurde die Sicherung der Bestandsimmobilie. Die Gemeinde Damp hat in ihrer Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Schwastrummühle" gefasst. Seinerzeit erfolgte bereits der Hinweis durch die Verwaltung, dass mit der Kreisverwaltung und der Landesplanungsbehörde Gespräche stattgefunden haben, die einen Erfolg der Planung nicht in Aussicht gestellt haben. Die reine Änderung des F-Planes würde dem Vorhabenträger zudem nicht weiter helfen, da es sich bei dem F-Plan um einen Plan mit darstellender Funktion und nicht um eine Satzung handelt, welche Baurecht schaffen würde. Mit Datum vom 05.10.2017 wurde die Planungsanzeige über den Kreis Rendsburg-Eckernförde bei der Landesplanungsbehörde eingereicht. Die Landesplanerische Stellungnahme erfolgte am 21.11.2017 und beinhaltete unter anderem Folgendes: "Die zur Sicherung der Bestandsimmobilie angedachte Überplanung des Gebietes Schwastrummühle steht wegen seiner abgesetzten Lage in einem grundlegenden Konflikt mit den Anforderungen an eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung i. S. des § 1 Abs. 5 BauGB, hier mit dem Schutz des Außenbereiches vor Zersiedlung und dem Vorrang der Innenentwicklung. Ein Gebäudebestand im bauplanerischen Außenbereich (nur zum Teil genehmigt) stellt keinen Ansatz für einen weitreichenden Nutzungsansatz dar, sondern führt zu einer städtebaulich unerwünschten Erweiterung einer Splittersiedlung. Eine gemeindliche Bauleitplanung muss grundsätzlich von einem öffentlichen Interesse getragen sein. In dem am 27.03.2017 geführten Planungsgespräch wurde dieses deutlich gemacht, eine Bauleitplanung stößt aus v. g. Gründen an rechtliche Hürde und hätte somit keine Aussicht auf eine Genehmigung. Auf die Stellungnahme des Kreises vom 06.11.2017 wird ausdrücklich hingeweisen." Der Kreis führt in seiner Stellungnahme unter anderem Folgendes auf: "Die städtebauliche Ordnung im Bereich Schwastrummühle war bereits Gegenstand von Planungsgesprächen. In diesen Gesprächen wurde seitens des Fachdienstes Regionalentwicklung des Kreises Rendsburg-Eckernförde wiederholt verdeutlicht, dass von hier aus keine Möglichkeiten gesehen werden, das Gebiet mit einem Bebauungsplan oder einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB verbindlich zu überplanen..... Eine Darstellung von Bauflächen im Bereich Schwastrummühle ist darüber hinaus auch aus siedlungsstruktureller Sicht abzulehnen, da eine entsprechende Darstellung nicht mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar ist. Das Gebiet ist als Splittersiedlung im Außenbereich zu beurteilen und sollte sich über den genehmigten Bestand hinaus nicht weiter verfestigen. Die Splittersiedlung ist deutlich von der Ortslage abgesetzt, sodass eine Arrondierung des Siedlungszusammenhangs durch Einbeziehung der Splittersieldung nicht möglich ist. Die abgesetzte städtebauliche Lage wird zudem durch die Straße Vogelsang (L26) verstärkt, die eine städtebauliche Zäsur bildet, sodass eine räumlich-funktionale Beziehung zum ebefalls als Splittersiedlung im Außenbereich zu beurteilenden Bereich Schwastrum (westlich der L 26) nicht gegeben ist. Die Errichtung von weiteren Gebäuden und baulichen Anlagen im Bereich Schwastrummühle würde zudem einer bandartigen Entwicklung in den Außenbereich beitragen, die im Sinne einer kompakten Siedlungsstruktur zu vermeiden ist. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen bestehen aus städtebaulicher Sicht Bedenken gegen die vorgelegte Planung". Der Vorhabenträger wurde über den Sachstand am 23.11.2017 in Kenntnis gesetzt. Aus den o. g. Ausführungen ist ersichtlich, dass eine Bauleitplanung keine Aussicht auf Erfolg haben würde und somit nicht zielführend ist. Es wird angeraten, den Aufstellungsbeschluss vom 21.09.2017 wieder aufzuheben.
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Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 21.09.2017 der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"* wird aufgehoben. * Geltungsbereich: |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil" |
Beschlussvorlage - 5/2018 Mit Datum vom 31.07.2017 wurde durch den Grundstückseigentümer des Objektes "Pamirring 1" in der Gemeinde Damp ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages war festzustellen, dass die tatsächliche Nutzung im Wesentlichen nicht mehr der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung entspricht. Durch die Gemeinde wurde daher ein grundsätzliches Planungserfordernis festgestellt. Im Dialog mit dem Grundstückseigentümer wurde sich darauf verständigt, dass die Bauleitplanung entsprechend anzupassen ist. Hierdurch soll eine nachhaltige Planungssicherheit für den Grundeigentümer und ein Schutz der angrenzenden Nutzungen geschaffen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich mit Schreiben vom 22.09.2017 schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen. Im Zuge der angestrebten Bauleitplanung wurde durch den Grundstückseigentümer der Nahbereich seiner Liegenschaften bewertet und auf evtl. künftige Planungsabsichten hin untersucht. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5/III verschiedene Projekte angedacht sind, die der bestehende Bebauungsplan nicht oder nicht vollständig abdeckt. In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.11.2017 hat die Gemeinde beschlossen die Bauleitplanung für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "Ostseebad Damp – Südwestteil" auf den Weg zu bringen. Zunächst ist ein formeller Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
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Beschluss:
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Bernd Moltkau |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 16. | Ersatzbeschaffung der Heiztherme im Haus-des-Gastes in Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 8/2018 Die Scheer-Heiztherme mit Warmwasserberietung im Durchlaufprinzip im Haus-des-Gastes ist weit über 25 Jahre alt und hat in den letzten Jahren einen zunehmenden Reparaturaufwand erzeugt. Nunmehr hat der Wärmetauscher ein Leck. Zum einen ist ein Ersatzteil nicht mehr lieferbar und zum anderen wäre ein Austausch auch unwirtschaftlich. Um das Gebäude schnellstmöglich wieder sicher beheizen zu können, wurde kurzerhand ein Angebot für eine Ersatzbeschaffung eingeholt. Da in anderen Gemeinden in 2017 ebenfalls Thermen gewechselt wurden, konnte die Wirtschaftlichkeit des Angebotes, welches mit Erneuerung des Abgassystems, Anschlussverrohrung und online-Störungsweiterleitung mit rund 6.100 € schließt, attestiert werden. Da es sich um eine Erneuerung handelt, soll der Aufwand nach den Grundsätzen der Kameralistik aus dem Vermögenshaushalt bestritten werden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, der Ersatzbeschaffung nachträglich zuzustimmen und erforderliche Mittel über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 (Stelle 04/79100.93510) bereit zu stellen.
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Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 16/2018 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Diese beschließt dann über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2017. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Damp wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :9 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 29. | Bekanntgaben |
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Ferner werden folgende Sitzungstermine mitgeteilt: 15.03.2018 = Bau- und Planungsausschuss 21.03.2018 = Tourismusausschuss 28.03.2018 = Ausschuss für Sport, Kultur und Soziales N. N. = Finanz- und Hauptausschuss N. N. = Gemeindevertretung
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Ulrich Erichsen | Horst Böttcher |
Protokollführer/in | Bürgermeister |