N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 24.04.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.06 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Gabriele Marten (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Bestätigung des Seniorenbeirates
  Beschlussvorlage - 26/2018
9. Kanalschaden "Am Wall"
  Beschlussvorlage - 29/2018
10. Übernahme der Pacht- und Unterhaltungskosten der Reitwege
  Beschlussvorlage - 31/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgabe
13. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Wohnmobilpark"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 18/2018
14. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp -Wohnmobilpark"
Abschließender Beschluss der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 19/2018
15. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 20/2018
16. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IVsowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 21/2018
17. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Genehmigung des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 22/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
23. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung werden beschlossen:

Einstimmig wird beschlossen, die Tagesordnung um den Punkt: "Passatring 5-Helen-Keller-Schule Befreiungsantrag für die Anbauten an das vorhandene Schul- und Internatsgebäude" unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu erweitern.
Einstimmig wird beschlossen, die Tagesordnungspunkte 16 und 17 in der Reihenfolge der Behandlung zu tauschen.
Einstimmig wird beschlossen TOP 19 wie folgt zu ändern: " Verkauf der gemeindeeigenen Baugrundstücken im Neubaugebiet Büsenteich"
19.1: Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks Nr. 6 im Neubaugebiet Büsenteich (Beschlussvorlage 34/2018)
19.2: Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks Nr. 11 im Neubaugebiet Büsenteich (Beschlussvorlage 30/2018)
19.3: Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks Nr. 15 im Neubaugebiet Büsenteich (Beschlussvorlage 14/2018)

Der Antrag von Gemeindevertreter Uwe Wichert durch den Bürgermeister der Gemeinde Damp, Herrn Horst Böttcher, die Einleitung eines Prüfungsverfahrens wegen anscheinlicher Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch einen oder mehrere Gemeindevertreter findet mit 7 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertretung.

Einstimmig wird beschlossen, die Tagesordnungspunkte 11 sowie 18 bis 22 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Die CDU-Fraktion beantragt, den TOP 11 von der Tagesordnung abzusetzen, da der vor der Sitzung vorgelegte Vermerk aus zeitlichen Gründen eine inhaltliche Beratung in der Fraktion nicht ermöglicht hat.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Böttcher spricht in seinem Bericht folgende Punkte an:
  • Aufräumung Jugendlager/Jugendplatz
  • Klavier H.d.G (Angebote bis 30.04.)
  • Küche Kindergarten
  • Toilette H.d.G ab 01. Mai von 9-19 Uhr
  • Aufstellung Netzausleger Anfang Juni
  • Ostseeküstenradwanderweg; Fahrradcontainer
  • Benennung Jugendschöffe
  • Vereinsschießen VfL Damp-Vogelsang
  • Dorffest am 09.06.2018
  • Veranstaltung zur E-Mobilität am 16.05.2018.um 19 Uhr

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Manfred Löhr berichtet von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 15.03.2018.
Uwe Wichert berichtet von der Tourismusausschusssitzung vom 21.03.2018.
Barbara Feyock berichtet von der Sitzung des Ausschusses für Sport, Kultur und Soziales vom 28.03.2018
Gerhard Ulbrich berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 18.04.2018.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Manfred Löhr dankt Bürgermeister Böttcher für die geleistete Arbeit in der ablaufenden Legislaturperiode und darüber hinaus.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Frau Radeck fragt nach einer Verlängerung der Beleuchtungszeit der Straßenlampen.
Bürgermeister Böttcher entgegnet, dass sich hiermit der neue Bau- und Planungsausschuss beschäftigen sollte.
Auf eine weitere Frage von Frau Radeck antwortet Renè Kinza für das ordnungsamt, dass sich z. Zt. ca. 50 Asylbewerber in der Gemeinde Damp aufhalten. Es erfolgt eine intensive Betreuung. Eine Prüfung der Verfahren erfolgt nicht vor Ort.

zu TOP 8. Bestätigung des Seniorenbeirates
Beschlussvorlage - 26/2018
Gemäß § 5 der Satzung der Gemeinde Damp über die Bildung eines Seniorenbeirates beginnt und endet die Wahlperiode des Seniorenbeirates mit der Bestätigung der Wahl durch die Gemeindevertretung.

In der konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates Damp am 28.02.2018 wurde beschlossen, die Vorstandarbeit wie folgt weiter zu führen:

Vorsitzender: Herr Peter Warschitzka
Stellvertreterin: Frau Ellen Stanke
Schriftführerin: Frau Uta Klingschat

Beschluss:
Die Zusammensetzung des Seniorenbeirates wird bestätigt.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Kanalschaden "Am Wall"
Beschlussvorlage - 29/2018
Einleitend sei erklärt: Die Gemeinde Damp hat in den vergangenen Jahren ein Kanalkataster aufgestellt, die Kanalzustände ermittelt und beschlossen, dokumentierte Schäden in Sanierungspaketen abzustellen. Das erste Paket wurde beschlussgemäß in den Jahren 2015 und 2016 abgearbeitet. Nunmehr wird gerade das zweite Paket abgearbeitet. Das beauftragte Unternehmen hat in der zweiten Januarwoche in der Straße "Am Wall" in Höhe der Hausnummer 37 einen kleinen Schaden an einem Kanal grabenlos sanieren wollen.
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Bei den Arbeiten hat sich herausgestellt, dass sich um diesen Kanal herum schon ein beträchtlicher Hohlraum gebildet hatte. Der das Rohr umgebende Boden wurde offensichtlich sukzessive in den Kanal erodiert. Aufgrund der vorgefundenen Situation und der sehr hoch anstehenden Grundwasserstände konnte ein grabenloses Reparaturverfahren nicht angewendet werden. Leider musste der Schaden in einer offenen Baugrube über 3m tief freigelegt und repariert werden. Da die Schadstelle im Kreuzungsbereich in der Asphaltstraße unmittelbar neben und schräg unter dem dort verlegten 2000-er RW-Staukanal zu verorten war, hat neben den Mitarbeitern Andresen und Eggers aus dem Bauamt auch das Planungsbüro Aqua-Tec die Sachlage bewertet und nur diesen Lösungsweg aufzeigen können. Da die Schmutzwasserentsorgung des Wohngebietes zu kollabieren und ein Straßeneinsturz drohte, war Eile geboten. Weil die Firma Greve ohnehin Personal und Gerät auf der Erschließungsbaustelle "Büsenteich" in der Gemeinde Damp im Einsatz hatte, wurde diese kurzerhand beauftragt, den Schaden freizulegen. Da das Grundwasser massiv auf die Baugrube einwirkte, stellte sich sich dieses leider als schwieriges Unterfangen heraus. Schlussendlich konnte der Schaden aber unter Zuhilfenahme einer aufwendigen Wasserhaltung, die Tag und Nacht betrieben werden musste, beseitigt werden. Für das Verständnis der direkt betroffenen Anwohner, die auch Nachts durch den Lärm gestört wurden, wird nachträglich gedankt. Die Oberfläche wurde noch nicht wieder asphaltiert, damit sich der Boden der Baugrube unter der Last des Verkehrs noch konsolidieren kann.

Herr Bürgermeister Böttcher regt nunmehr an, die aufgeschnittene Asphaltfläche, die asymetrisch mitten im Kreuzungsbereich belegen ist, so auszuweiten, dass sie symetrisch im Kreuzungsbereich liegt. Anschließend schlägt er vor, dass diese Fläche nicht asphaltiert, sondern mit Betonpflaster befestigt wird. Dadurch würde sich der Kreuzungsbereich optisch hervorheben und zur Sicherheit des Verkehrs beitragen. Abgesehen davon würde es hübscher aussehen als ein "Asphaltflicken".
Kosten der Maßnahme:
  • Reparatur Kanalschaden                                                19.300 €
  • Oberflächenwiederherstellung mit Betonpflaster             13.000 €
Wenn von einer Pflasterung abgesehen werden soll und nur die vorhandene Baugrube mit Asphalt wieder verschlossen werden soll, dann müssen dennoch Kosten von rund 5.000 € für die Oberflächenwiederherstellung angesetzt werden (Nachverdichten des Unterbaus, Nachschneiden der Kanten, Asphaltierung der Tragschicht, Fugendichtungsband, Asphaltierung der Deckschicht).
Die Finanzierung der Maßnahme sollte über die vorhandene Kanalsanierungshaushaltsstelle erfolgen.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, vorzugehen. Die Oberfläche der Baugrube soll symetrisch im Kreuzungsbereich ausgepflastert werden. Sofern die bereitgestellten finanziellen Mittel in der Vermögenshaushaltsstelle infolge dieser nicht geplanten Maßnahme nicht ausreichen, wird diese im Nachtragshaushalt aufgestockt. Eine Umsetzung der Maßnahme kann erst erfolgen, wenn im Frühjahr der Grundwasserstand abgesunken ist und trockenes Wetter vorherrscht.    

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Übernahme der Pacht- und Unterhaltungskosten der Reitwege
Beschlussvorlage - 31/2018
Der Reitclub Damp e. V. beantragt mit Schreiben vom 18.03.2018 die Übernahme der Pacht- und Unterhaltungskosten der Reitwege.
Da der Reitclub sehr aktiv ist und durch sein umfangreiches Veranstaltungsprogramm und seine vielfältige Jugendarbeit große Ausgaben zu verzeichnen hat, möchte er um Kostenübernahme der vom Verein angepachteten Reitwege bitten.
Ferner wird beantragt, künftig bei Durchführung der Graben- und Kantenpflege im Bereich des Reitweges von Schwastrum-Mühle bis Fischerholz gleichzeitig die Mäharbeiten an diesem Reitweg vorzunehmen.

Der Reitclub Damp hat in der Gemeinde Damp im Jahre 2017 zusammen 2.547,17 € Pachten bezahlt.

Das Schreiben vom 18.03.2018 ist der Vorlage beigefügt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Pacht- und Unterhaltungskosten der Reitwege des Reitclubs Damp e. V. für 2018 gedeckelt in Höhe von 3.500 € gegen Vorlage von Belegen aus Mitteln der Übernachtungssteuer zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur unter dem Vorbehalt, dass Einnahmen aus der Übernachtungssteuer erzielt werden, zu übernehmen. In den Folgejahren nach dem tatsächlichen Aufwand gegen Vorlage von Belegen.
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Peter Tramm

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgabe
Der Bürgermeister gibt den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss bekannt.
Hierauf verläßt die CDU-Fraktion die Sitzung.
ab hier abwesend: Herr Raidum Rodde
Herr Wolfgang Schön
Herr Hugo Scheu
Herr Peter Tramm
Herr Gerhard Ulbrich

zu TOP 13. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Wohnmobilpark"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 18/2018
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 08.08.2017 bis zum 11.09.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.07.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2017. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp -Wohnmobilpark"
Abschließender Beschluss der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 19/2018
Siehe Beschlussvorlage 18/2018. 

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp -Wohnmobilpark" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 20/2018
Der Entwurf der 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 08.08.2017 bis zum 11.09.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 25.07.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 05.03.2017. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5/IV abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Satzungsbeschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IVsowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 21/2018
Siehe Beschlussvorlage 20/2018. 

Beschluss:
Die 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung sowie VEP und Durchführungsvertrag während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV in Kraft. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV der Gemeinde Damp für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz"
Genehmigung des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 22/2018
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag).

Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.

Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Durchführungsvertrages zur 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.06.2017 beschlossen.

Der Vorhabenträger hat während der öffentlichen Auslegungen eine Stellungnahme mit Änderungswünschen zum Durchführungsvertrag abgegeben.

Zu den Änderungswünschen:
  1. Der Begriff Holzplattform soll ausgetauscht werden. Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Springer wird im Bebauungsplan von einer Sonnenterasse gesprochen.
  2. Es wäre unschädlich im Durchführungsvertrag den Begriff Holzplattform gegen "Sonnenterasse/ Holzdeck" auszutauschen.
  3. Es wird um eine längere Umsetzungsfrist gebeten. Statt einem Jahr sind zwei Jahre gewünscht.
  4. Es wird gewünscht, dass unter § 8 (Rechte und Pflichten) ergänzt wird, dass das Verbot aus § 8 Nr. 2 des Ursprungsvertrages für das Aufstellen von Zelten nicht für das Veranstaltungszelt greift.
  5. In § 8 des neuen Vertrages ist eine Regelung zur Belegung der Überhangsfläche getroffen. Hier wird darum gebeten, dass diese Regelung um das Wort "möglichst" ergänz wird, da sich eine Umsetzung dieser Regelung zu bestimmten Zeiten als schwierig darstellen könnte. Diese Änderung könnte in den Vertrag mit aufgenommen werden, wenn es von der Gemeinde gewünscht ist.
  6. Im Zusammenhang des Änderungswunsches unter Nr. 4, wird darum gebeten, dass die Vertragsstrafe zu dieser Regelung gelöscht wird. Sollte die Gemeinde dennoch das Bestehen dieser Vertragsstrafe wünschen, wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es schwierig sein wird, dies umzusetzen. 

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
1. Der Begriff Holzplattform in § 3 Nr. 7 soll gegen "Sonnenterasse/Heolzdeck" ausgetauscht werden.
2. Die Umsetzungsfrist in § 4 Absatz 2 soll von binnen einem Jahr auf binnen zwei Jahre geändert werden.
3. In § 8 (Rechte und Pflichten) wird ergänzt, dass das Verbot aus § 8 Nr. 2 des Ursprungsvertrages für das Aufstellen von Zelten nicht für das Veranstaltungszelt greift.
4. In § 8 des neuen Vertrages ist eine Regelung zur Belegung der Überhangsfläche getroffen. Die Regelung wird um das Wort "möglichst" ergänzt, da sich eine Umsetzung dieser Regelung zu bestimmten Zeiten als schwierig darstellen könnte.
5. Der Bitte im Zusammenhang des Änderungswunsches unter Nr. 4, die Vertragsstrafe aus der Regelung zu löschen, kann nicht nachgekommen werden. Die Vertragsstrafe bleibt mit dem Hinweis, dass es schwierig sein wird, diese umzusetzen. Die Überbelegungsfläche ist von Osten nach Westen hin zu belegen anstatt von Westen nach Osten (§ 8 und 9). 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 23. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. 


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer/in  Bürgermeister