N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 08.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.56 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Kai Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Alexander Graf zu Reventlow
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protkollführer René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
8.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 66/2018
8.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 67/2018
8.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 68/2018
8.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 69/2018
9. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 70/2018
10. Anpassung der Förderrichtlinie der Gemeinde Damp zum Erwerb der Fahrerlaubnis (PKW) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
  Beschlussvorlage - 59/2018
11. Kauf und Aufstellung von zusätzlichen Fahrradanstellbügel und Fahrradcontainer am Ostseeradwanderweg
  Beschlussvorlage - 63/2018
12. Bereitstellung von Mitteln für die Aufwertung des Ostseeküstenradwanderweges vom Hafen bis Fischleger-Strand
  Beschlussvorlage - 64/2018
13. Baumpflege- und Neuanpflanzungsmaßnahmen
  Beschlussvorlage - 62/2018
14. Weitere Vorgehensweise Wanderwegbrücke zwischen Damp und Booknis
  Beschlussvorlage - 78/2018
15. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 57/2018
16. Beschluss über die Jahresrechnung der kommunalen VHS Damp 2017
  Beschlussvorlage - 72/2018
17. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
  Beschlussvorlage - 51/2018
18. Erstellung einer Gemeindeflagge
  Beschlussvorlage - 73/2018
19. Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 58/2018
20. Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks
  Beschlussvorlage - 83/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
28. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Feyock beantragt die Tagesordnungspunkt um zwei Punkte zu erweitern.

Unter Punkt 19 soll die Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus aufgenommen werden. Dies wurde bei Erstellung der Tagesordnung vergessen. Weiterhin soll als Punkt 20 die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes (Parkplatz bei Dr. Winkler; Vorlage 83/2018) aufgenommen werden.

Die Tagesordnungspunkt 21 bis 27 werden nicht öffentlich beraten.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Frau Bürgermeisterin Feyock berichtet über den vergangenen Zeitraum. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Sie berichtet über zwei Anträge, die bei ihr eingegangen sind. Einmal ein Antrag der SPD über die Aufstellung eines Maibaumes sowie ein Antrag der ABD über Bekanntmachungstafeln im Gemeindegebiet. Beide Anträge werden in den Tourismusausschuss verwiesen.

Herr Kinza berichtet über den aktuellen Stand der Sanierung der Olympiahalle.

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Herr Böttcher berichtet über die letzte Sitzung des Haupt- und Finanzauschusses.
Herr Wiechert berichtet über die letzte Sitzung des Ausschusses für Sport Kultur und Sozilales.
Herr Marten berichtet über die letzte Sitzung des Bau- und Planungssausschusses.

Die Berichte werden zur Kenntnis genommen.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Tramm fragt an, wie der Sachstand der Gästeinformationssystems beim Hafenmeister ist. Dies wird von Herrn Kinza beantwortet. Er schlägt vor über den Umbau noch einmal zu sprechen, da der Standort südlich des Gebäudes besser ist und der Hafenmeister das Fenster gern behalten will. Herr Kinza erklärt, dass grundsätzlich alles möglich ist, wenn die Gemeinde die entsprechenden Kosten trägt. Auch Frau Feyock hatte einmal mit dem Hafenmeister gesprochen und festgestellt, dass offensichtlich gewünscht ist, das Fenster weiter nutzen zu können. Herr Kinza wird gebeten, einen ensprechenden veränderten Vorschlag vorzulegen, der dann im Tourismusausschuss beraten werden kann.

Weiterhin fragt Herr Tramm an, was mit der Adventure Golf Anlage in Damp passiert. Herr Kinza und Frau Feyock beantworten dies. Frau Ögretici wird einen vollständig neue Bahn bauen lassen.

Herr Wichert regt an an alle Hausbesitzer in Vogelsang-Grünholz ein Anschreiben herauszuschicken und auf die Straßenreinigungssatzung hinzuweisen.
Dies soll durch die Verwaltung erfolgen.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Anfragen von Einwohnern liegen nicht vor.

zu TOP 8. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 8.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 66/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt.
Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.      

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 67/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 68/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".    

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 69/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Überdies wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:

Die Gemeinde Damp spricht sich weiterhin gegen die Ausweisung von Vorrangflächen auf der Halbinsel Schwansen aus. Auch wenn nach dem aktuellen Planentwurf keine konkrete Fläche mehr innerhalb des Gemeindegebiets Damp vorgesehen ist, so wirken sich die im unmittelbaren Nahbereich (Gemeinde Waabs) geplanten Vorranggebiete auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Damp aus. Überdies ist die Region stark touristisch geprägt. Es wurde bereits durch wissenschaftliche Untersuchungen auf den Einfluss der Windkraft auf den Tourismus hingewiesen.
Im Übrigen schließt sich die Gemeinde Damp vollumfänglich den Stellungnahmen der Gemeinden Waabs und Holzdorf an.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 70/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene.
Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können.Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.     

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschafts-
rahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.     

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Anpassung der Förderrichtlinie der Gemeinde Damp zum Erwerb der Fahrerlaubnis (PKW) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
Beschlussvorlage - 59/2018
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat am 27.02.2015 die beigefügte Förderrichtlinie beschlossen.
Die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal beantragt (siehe ebenfalls Anlage) nunmehr eine Erweiterung der Förderrichtlinie auf alle aktiven Feuerwehrmitglieder für den Erwerb eines Führerscheines der Klasse C.
Die Abgeltung bei Abbruch der Mitgliedschaft erfolgt gemäß der jetzigen Regelung.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Förderrichtlinie der Gemeinde Damp zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Klasse C) für Mitglieder bis zum 60. Lebensjahr der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal gemäß dem Antrag der Feuerwehr zu erweitern. Eine Deckelung der Höhe soll nicht erfolgen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Kauf und Aufstellung von zusätzlichen Fahrradanstellbügel und Fahrradcontainer am Ostseeradwanderweg
Beschlussvorlage - 63/2018

Aus Reihen der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Anzahl der Fahrradanlehnbügel am Ostseeküstenradwanderweg in Höhe des Entdeckerbades zu erhöhen und zusätzlich weitere 2 Fahrradcontainer (abschließbare Fahrradboxen) anzuschaffen. Die Betonplatte, auf der die vorhandenen Boxen montiert sind, ist groß genug, um weitere 2 Boxen aufzunehmen. Die Platte stammt noch aus Zeiten, als dort ein WC-Container gestanden hat.

Die Kosten für die Anschaffung von 2 weiteren Fahrradboxen und 5 zusätzlichen Anlehnbügeln nebst der Montage werden geschätzt auf 5.000 €.


Beschluss:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, zu verfahren. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 bereit gestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bereitstellung von Mitteln für die Aufwertung des Ostseeküstenradwanderweges vom Hafen bis Fischleger-Strand
Beschlussvorlage - 64/2018

Aus Reihen der Gemeindevertreter wird angeregt, den Ostseeküstenradwanderweg vom Hafen Damp bis Fischleger-Strand aufzuwerten. Es wird vorgeschlagen, analog zum Weg vom Entdeckerbad nach Schubystrand drei Bankstandorte herzurichten (eingefasste Pflasterfläche, Bank, Abfallbehälter, je 2 Anlehnbügel). Ferner verlangt die Inanspruchnahme der Fördergelder für die Herrichtung des Ostseeküstenradwanderwegs eine jährliche, adäquate Unterhaltung des Weges. Neben der Wegeoberfläche selbst zählt dazu auch die Unterhaltung der gesetzten Faschinen zur Verhinderung von Sandverwehungen auf den Weg. In der Summe wird der Aufwand wie folgt abgeschätzt:

  • 3 Bankstandorte je knapp 4.000 € = 12.000 €

  • Nachstopfen der Faschinen (auch nach Schubystrand) 5.000 €

  • Wegeunterhaltung 5.000 €

Summe 22.000 €


Beschluss:

Es wird beschlossen, wie vorgeschlagen, 22.000 € im Vermögenshaushalt 2019 bereit zu stellen und die Maßnahmen zu Beginn 2019 umzusetzen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Baumpflege- und Neuanpflanzungsmaßnahmen
Beschlussvorlage - 62/2018
Aus Reihen der Gemeindevertretung wird angeregt, über Baumpflege- und Neuanpflanzungsmaßnahmen zu beraten. Am Wanderweg zwischen dem Amtsgebäude und der Straße Holzschicht sollten einige Bäume ausgelichtet und von Totholz befreit werden. Einige Bäume sollten gefällt und die Wurzeln gefräst werden. Als Ausgleich für die gefällten Bäume wird vorgeschlagen, 5 Kugelahorn der Qualität H 3xv mDb StU 14-16 zu pflanzen. Der Aufwand aller Arbeiten wird mit rund 7.000 € - 7.500 € abgeschätzt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen im Herbst 2018 von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Haushalt 2018 bereit gestellt.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Weitere Vorgehensweise Wanderwegbrücke zwischen Damp und Booknis
Beschlussvorlage - 78/2018

Das Geländer der Wanderwegsbrücke zwischen Fischleger / Kuhholz und Booknis ist derart marode, dass es einer Erneuerung bedarf. Ferner ist der Belag auch erneuerungswürdig. Allerdings ist die handwerkliche Erneuerung weniger, als mehr die Moderation zwischen allen Beteiligten das Problem. Dadurch, dass vor 4 Jahren unweit der Brücke die Reitbrücke entstanden ist, gibt es zahlreiche Interessenslagen aller Anlieger. Dabei geht es insbesondere um die Klärung, welcher Nutzer welche Brücke nutzen darf und/oder muss. Diese Interessenslagen galt es zunächst zu moderieren. Da diese Moderation im August diesen Jahres noch nicht abgeschlossen war, wurde das Thema seinerzeit von der Tagesordnung des Bauausschusses abgesetzt und in der Gemeindevertretung konnte nur ein Zwischenstand der Gespräche mitgeteilt werden.

Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche zu dem Thema stattgefunden. Zunächst muss erklärt werden, dass die Brücke wahrhaftig alleinig im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Damp liegt. Die Annahme, dass die Schwastrumer Au die Gemeindegrenze markiert und somit auch die Gemeinde Waabs mit im Boot wäre, war falsch. Vielmehr markiert ein alter, mäandrierender Verlauf der Schwastrumer Au die Gemeindegrenze.

Zur Orientierung zeigt das folgende Luftbild die örtlichen Verhältnisse und Grenzverläufe:

graphic

Die geführten Gespräche mit den Beteiligten sollten nicht zuletzt auch aufzeigen, ob die Mehrheit den Rückbau der Holzbrücke und des dorthin führenden Weges begrüßen würde. Es wäre ja denkbar gewesen, dass man neben den Reitern auch die Wanderer über die neue "Reitbrücke" führt. Nach einer Bedenkzeit haben sich aber zwei beteiligte Grundstückseigentümer am 24.09.2018 aus verschiedenen Gründen dagegen ausgesprochen, so dass die Holzbrücke und die Wege dorthin erhalten bleiben sollen / müssen.

Da es für den Wanderweg südlich der Au bis zur Straße in Booknis keinen Pachtvertrag mit dem Eigentümer der Fläche gibt, bedingt der Beibehalt dieser Wegeführung den Abschluss eines Pachtvertrages. Da die betroffenen Flurstücke einem Eigentümer gehören aber sowohl in der Gemeinde Damp als auch in der Gemeinde Waabs belegen sind, müssten beide Gemeinden einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer abschließen.

Für die Reparatur der Brücke hat Herr Andresen ein Angebot eines örtlichen Zimmermanns erbeten. Dieses wird wahrscheinlich bis zum 06.11.2018 vorliegen, so dass in der Sitzung eine Kostenmarke genannt werden kann. Das Angebot wird die Erneuerung der Geländer mit sibirischem Lärchenholz beinhalten. Bzgl. des Brückenbelages werden Alternativen geprüft und angeboten. Egal welche Holzbeläge man wählt, sie sind bei Nässe immer sehr glatt. Als Alternative schlägt Herr Andresen ein Kunststoffmaterial aus Polyesterharz vor, dessen Oberfläche mit einem sandfarbenen Quarzsand versehen ist. Diese Planken sind nicht zu verwechseln mit den verbreiteten WPC-Terrassenbelägen, sondern sind zugelassene Brückenplanken eines holländischen Herstellers (www.krafton.de). Diese Beläge sind gegenüber einem Holzbelag um ein Vielfaches dauerhafter und bergen kein Risiko der Rutschgefahr.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Holzbrücke zu reparieren. Ferner sollen die Wege hin zur Brücke gemeinsam mit der Gemeinde Waabs so unterhalten werden, dass sie vernünftig begangen werden können. Die Kosten von rund 12.000 € werden anerkannt und erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Die Untere Naturschutzbehörde ist über die Reparatur der Brücke und Unterhaltung der Wege zu informieren. Ferner soll mit dem Eigentümer der südlich der Au belegenen Fläche gemeinsam mit der Gemeinde Waabs ein Pachtvertrag über den Wanderweg abgeschlossen werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesen Vertrag zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs zu verhandeln und zu unterschreiben.   


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 57/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Beschluss über die Jahresrechnung der kommunalen VHS Damp 2017
Beschlussvorlage - 72/2018

Der Gemeinde liegt der Verwendungsnachweis mit Anlagen für das Jahr 2017 vor. Die Summe der Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 28.975,79 €. Der Saldo liegt somit bei 0 €.     


Beschluss:

Die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen. 


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Defizitbeteiligung am Friedhof Karby
Beschlussvorlage - 51/2018
In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte.

Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden.

Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Beschluss:
  1. Vom aufgelaufenen Defizit (31.12.2017) übernimmt die Gemeinde einmalig 3.500 €.
  2. Der Entwurf der Geschäftsordnung für das Kuratorium wird nicht beschlossen.
  3. Der vorliegende Finanzierungsvertragsentwurf wird nicht beschlossen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 18. Erstellung einer Gemeindeflagge
Beschlussvorlage - 73/2018
Auf Vorschlag von Frau Feyock wird angeregt, eine Gemeindeflagge in Auftrag zu geben. 

Beschluss:
Es wird eine Gemeindeflagge erstellt.  

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 19. Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 58/2018
Es ist angedacht, weitere alternative Möglichkeiten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Vogelsang - Grünholz auszuarbeiten. Hierzu liegt ein Honorarangebot des Architekturbüros Wohlenberg vor, das mit einer Bruttohonorarsumme von 3.453,81 € schließt. Ziel ist es, die ausgearbeiteten Ergebnisse innerhalb der nächsten Ausschusssitzungen bzw. der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzustellen, anschließend zu beraten und gegebenenfalls das weitere Vorgehen zu beschließen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, alternative Möglichkeiten zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Damp, OT Vogelsang - Grünholz, ausarbeiten zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 3.453,81 € werden anerkannt und im Nachtragshausaushalt 2018 bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 20. Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstücks
Beschlussvorlage - 83/2018
Das Ausschussmitglied Herr Rodde weist auf die Missstände bezüglich der Parkplatzsituation vor der Arztpraxis des Herrn Dr. Winckler, Vogelsang 38, hin.
Der Arztpraxis wurden seinerzeit drei Parkplätze zugesichert. Da es sich aber um öffentliche Parkplätze handelt wurden keine bestimmten Plätze zugewiesen.
Jeder kann auf diesem Parkplatz parken, so dass zu den Geschäftszeiten der Praxis alle Parkplätze ständig belegt sind, und sich die Patienten von Herrn Dr. Winckler beschweren.

Hinzu kommt, dass vermehrt die Anhänger der Gärtnerei Schlüter, Vogelsang 27, auf den Parkplätzen abgestellt werden.
Es muss eine dauerhafte Lösung gefunden werden um den Betrieb der Praxis aufrecht zu erhalten. Eigentümer der Fläche ist die Gemeinde Damp.
Als Möglichkeit zur Abhilfe wird angedacht, das Parken nur noch mit Parkscheibe für die Dauer von zwei Stunden innerhalb der Geschäftszeiten der Praxis von Montag bis Freitag in der Zeit vom 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erlauben.
Es soll eine Klärung durch das Ordnungsamt der Amtsverwaltung erfolgen, ob dies rechtlich umsetzbar wäre.   

Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, Gespräche mit dem Ordnungsamt zu führen, ob rechtlich die Möglichkeit besteht, das Parken nur noch mit Parkscheibe für maximal zwei Stunden zu den Geschäftszeiten werktags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erlauben. Für den Fall einer Umsetzung des geplanten Vorhabens wird die Bürgermeisterin darüber hinaus dazu ermächtigt, weitere Schritte einzuleiten. Weiterhin sollen Parkplätze für Ärzte vorgesehen werden. Eine entsprechende Beschilderung ist aufzustellen.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 28. Bekanntgaben
Es sind keine Einwohner mehr anwesend.


René Kinza  Barbara Feyock 
Protokollführer  Bürgermeisterin