N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 13.12.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.06 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Barbara Feyock
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Kai Marten
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Alexander Graf zu Reventlow
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
wählbarer Bürger Horst Böttcher
Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 79/2018
9. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 80/2018
10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 81/2018
11. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 82/2018
12. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zur Mitgliederwerbung
  Beschlussvorlage - 85/2018
13. Aufwertung des Ostseeküstenradwanderweges vom Hafen Damp bis Fischlegerstrand
  Beschlussvorlage - 88/2018
14. Aufstellen eines Maibaumes
  Beschlussvorlage - 90/2018
15. Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Gut Damp"
  Beschlussvorlage - 91/2018
16. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp für den Bereich "Gut Damp"
  Beschlussvorlage - 92/2018
17. Tourismusinformation Hafengebäude Damp, Standort Infotafeln festlegen
  Beschlussvorlage - 86/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
21. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Bürgermeisterin Feyock beantragt, den TOP " Bekanntmachungstafeln" zu streichen.
Zudem beantragt sie die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
  • Tourismusinformation Hafengebäude Damp, Standort Infotafeln festlegen als TOP 17
  • Entscheidung über eine Kostenübernahme als TOP 19
  • Ankauf von Sand aus den Hafenausbaggerarbeiten des ostsee-resort-damp als TOP 20

Ferner beantragt Bürgermeisterin Feyock die Tagesordnungspunkte 18-20 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.

Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Bürgermeisterin Feyock spricht in ihrem Bericht folgende Punkte an:
  • Seniorenweihnachtsfeier
  • Gemeindeessen
  • Verleihung der Ehrenplaketten an Wolfgang Wallmeier und Horst Böttcher
  • Defekt des Rasenmähers und der Heizung im Feuerwehrgerätehaus
  • Schäden in der Ringstraße
  • Kündigung des Friedhofs Karby durch die Kirche

Ferner teilt sie mit, dass Gabriele Marten mit Wirkung vom 01.12.2018 ihren Sitz im Tourismusausschuss niedergelegt hat.

Renè Kinza berichtet für die Kurbetriebe Damp GmbH über den Stand der Sanierungen in der Olympiahalle.
Außerdem berichtet er für das Ordnungsamt über eine Neuaufname einer Asylbewerberin in der "Alten Schmiede".

Bürgermeisterin Feyock teilt ergänzend mit, dass die Weihnachtsfeier der Flüchtlinge am 20.12.2018 in der Alten Schmiede in Vogelsang-Grünholz stattfindet.

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Horst Böttcher berichtet von der Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses vom 22.11.2018.
Peter Tramm berichtet von der Sitzung des Tourismusausschusses vom 29.11.2018
Kai Marten berichtet von der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 10.12.2018

Ferner berichtet Kai Marten über die Problematik der Einmessung der Breitbandkabel im privaten Bereich.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es werden keine Anfragen der Gemeindevertreter/innen gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
Raidum Rodde bemängelt für die CDU-Fraktion, dass die beantragte namentliche Abstimmung zu TOP 21 abgelehnt wurde. Dem Antrag hätte entsprochen werden müssen.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Ulrich Wiedebusch spricht Mängel bei der Abfallentsorgung im Neubaugebiet "Büssenkoppel" an.
Horst Böttcher fragt nach den Breitbandanschlüssen in der Gemeinde Damp. Er hat den Eindruck, dass in den Aussenbereichen in anderen Gemeinden mehr Anschlüsse als in der Gemeinde vorgenommen werden und bittet dieses im Breitbandzweckverband anzusprechen.
Ulrich Wiedebusch fragt, ob die Gemeinde auf längere Stromausfälle in Bezug auf den Ausfall der Schmutzwasserpumpen vorbereitet ist.
Bürgermeisterin Feyock entgegnet, dass es hierauf keine spontane Antwort gibt.
Herr Schüttpelz berichtet von Schäden an den öffentlichen Betonschächten in Vogelsang-Grünholz durch die Verlegung der Breitbandkabel.
Bürgermeisterin Feyock bittet Gemeindearbeiter Wiedebusch, diese Schäden in Augenschein zu nehmen.
Fragen von Herrn Schüttpelz zur Verklappung des Hafenbaggergutes werden beantwortet.

zu TOP 8. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschlussvorlage - 79/2018
Die Jahresrechnung 2017wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2017wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2017 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.

4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :6

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 80/2018
Aufgrund einiger Widersprüche gegen die Bescheide über die Erhebung einer Übernachtungssteuer wurde für die Bearbeitung eine fachantwaltliche Auskunft eingeholt. Diese ist zu der Ansicht gelangt, dass die Erhebung einer Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtens ist. Der gestufte Steuersatz in der Übernachtungssteuersatzung der Gemeinde Damp könnte jedoch wegen des Degressionseffektes vor dem Verwaltungsgericht kritisch gesehen werden und zur Rechtswidrigkeit und somit Gesamtnichtigkeit der Satzung führen. Eine Umstellung in eine prozentuale Bemessung der Übernachtungssteuer erscheint daher sinnvoll.

Der rückwirkende Neuerlass einer Übernachtungssteuersatzung ist möglich. Zu beachten ist hierbei das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein (KAG).

In der Rechtsprechung wird ein Steuersatz bis zu 7,5 % auf den Übernachtungspreis anerkannt. Ein Steuersatz von 4 % entspricht nach heutigem Stand ungefähr dem jetzigen Steueraufkommen von 516.000 €. Diese Summe basiert auf die Übernachtungszahlen des Jahres 2017. Diese können natürlich entsprechend dem Saisonverlauf des Jahres 2018 und den Folgejahren variieren. Der Steuersatz kann jederzeit durch eine Satzungsänderung angepasst werden.

Der Satzungsentwurf sieht ferner vor, dass bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen, die auf der aufzuhebeneden Satzung vom 03.11.2016 beruhen, durch die rückwirkende Neuregelung nicht berührt werden. Dieses geschieht vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Übernachtungssteuer um eine indirekte Steuer handelt und die steuerpflichtigen Beherbergungsbetriebe die Differenzen zur bisherigen Veranlagung schwierig abrechnen können. Alternativ können aber auch bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen angepasst werden.

Ferner wurden in diesem Zusammenhang in der Satzung einige Änderungen zur besseren Klarstellung vorgenommen, die sich aus fachantwaltlicher Sicht und aus der Veranlagungspraxis in der Zwischenzeit ergeben haben. Diese wurden im Satzungsentwurf fett markiert.
Raidum Rodde beantragt für die CDU-Fraktion eine namentliche Abstimmung.

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp vom 03.11.2016 außer Kraft. Der Steuersatz beträgt 4%. § 14 (Bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen) wird aus dem Entwurf gestrichen.
 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Namentliche Abstimmung Ja Nein Enth
Herr Kai Marten X
Herr Bernd Moltkau X
Herr Alexander Graf zu Reventlow X
Herr Wolfgang Schön X
Herr Raidum Rodde X
Herr Peter Tramm X
Herr Gerhard Ulbrich X
Herr Uwe Wichert X
Frau Bürgermeisterin Barbara Feyock X
Herr Jochen Bibelwitz X
Herr Manfred Löhr X
Frau Gabriele Marten X
Frau Sirka Metzger X

zu TOP 10. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 81/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Vor der Abstimmung verläßt Gemeindevertreter Löhr die Sitzung.

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 82/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      4.048.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      4.048.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.090.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.090.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      9,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zur Mitgliederwerbung
Beschlussvorlage - 85/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal hat bei der Bürgermeisterin beantragt, Mittel für die Mitgliederwerbung in den Haushalt 2019 einzustellen. Hierzu gehört auch eine digitale Anzeigefläche im Infotainment TV in den Edeka-Märkten in Damp und Vogelsang-Grünholz. Die Kosten belaufen sich hierfür auf 70,69 € monatlich (siehe Anlage).

Weitere Maßnahmen zur Mitgliederwerbung sind in Vorbereitung und können vom Gemeindewehrführer erläutert werden.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal ab dem Haushaltsjahr 2019 insgesamt 2.500 € jährlich im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Aufwertung des Ostseeküstenradwanderweges vom Hafen Damp bis Fischlegerstrand
Beschlussvorlage - 88/2018

Nachdem die Gemeindevertretung am 08.11.2018 beschlossen hat, 22.000 € für Aufwertung eines Teilstücks des Ostseeküstenradwanderweg von Damp bis Fischleger bereit zu stellen, hat der Touristikausschuss eine Beratung über Details auf der Agenda. Der Beschluss der Gemeindevertretung beinhaltete die Schaffung von 3 Bankstandorten, das Nachstopfen der Faschinen und eine übliche Wegeunterhaltung.

  1. Bankstandorte:

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    Um einen gewissen Wiedererkennungswert bzw. eine durchgängige Gestaltung der Objekte am Ostseeküstenradwanderweg zu wahren, wird empfohlen die Bankstandorte analog derer nach Schubystrand zu gestalten. Die gewünschten Standorte können in dem zur Verfügung gestelltem Luftbild markiert werden.

  2. Faschinen:

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    An den Faschinen muss zweifelsohne Material nachgestopft werden. Der Unternehmer, der diese im Zuge der Herrichtung des Ostseeküstenradwanderweges errichtet hat, wird kurzfristig an der Verrödelung und Fixierung des vorhandenen Materials nacharbeiten.

  3. Wegeunterhaltung:

    Hier geht es um das punktuelle Ausbessern von schlechten Wegepassagen.


Überdies wird aus Reihen der Gemeindevertretung bzw. des Ausschusses die Beratung folgender Punkte vorgeschlagen:

  1. Installation von Fahrradanlehnbügeln am DLRG-Gebäude in Fischleger-Strand:

    Es wird vorgeschlagen, über das Angebot von einigen Fahrradanlehnbügeln im Vorfeld der DLRG- Wache zu beraten. Die Anzahl und der genaue Aufstellort müssten definiert werden. Die Eigentumsverhältnisse müssen berücksichtigt werden.
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  2. Schaffung eines öffentlichen Grillplatzes in Fischleger-Strand:

    Aus Reihen des Ausschusses wird vorgeschlagen, über die Schaffung eines öffentlichen Grillplatzes zu beraten. Dieser müsste einigermaßen vandalismussicher beschaffen sein und es müsste dafür Sorge getragen werden, dass der Platz sauber und ordentlich gehalten wird. Ob dieses durch den Bauhof und/oder im Sommer durch die DLRG gewährleitet werden kann, gilt es zu beraten. Die Eigentumsverhältnisse müssen auch hier berücksichtigt werden.

    Impressionen von öffentlichen Grillplätzen:
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    Jedenfalls muss ein stabiler Aschecontainer angeboten werden und ein Schild auf Regeln zur Nutzung des Grillplatzes hinweisen.
  3. Installation einer Akkuladestation für Fahrräder

Vorgespräche mit dem Betreiber der Fahrradvermietung und –werkstatt am Damper Hafen haben ergeben, dass dieser bereit wäre, eine solche Station bei sich vor dem Laden zu dulden und grob zu überwachen. Ihm dürfen allerdings keine Kosten entstehen. Auch der Vermieter des Fahrradgeschäftes muss in die Überlegungen einbezogen werden. Gemäß Recherchen der Bürgermeisterin kostet eine Ladestation für 3 Akkus 1.600 € zzgl. Fracht und Montage. Die Ladung der Akkus findet in Schließfächern statt. Bei der Montage muss sicherlich zunächst ein adäquater Ort auf oder vor dem Grundstück des Fahrradgeschäftes gefunden werden. Ferner muss ein Stromanschluss nebst Zähleinrichtung vom Stromversorger hergestellt werden. Allein dieser kostet bei günstigen Rahmenbedingungen i.d.R. rund 2.000 € bis 3.000 €. Überdies wäre in der Nutzung der Ladestation zu überlegen, neben diese eine oder mehrere abschließbare Fahrradboxen zu installieren. Schließlich wird das Angebot einer Ladestation wahrscheinlich hauptsächlich von Fernradwanderern in Anspruch genommen. Diese haben dann Gepäck dabei, das während der Ladezeit bestenfalls unter Verschluss verwahrt werden muss.

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Beschluss:

Die drei Bankstandorte werden festgelegt.

1. Eingang Wanderweg (große Tanne)

2. DlrG - Gebäude

3. letzte Bank vor Ostseebad Damp

Die Faschinen werden wie in der Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen nachbearbeitet.

Nördlich vom DLRG Gebäude auf dem Grundstück werden drei zusätzliche Fahrradbügel aufgebaut.

Es werden die Kosten für einen Schwenkgrill ermittelt und die Aufstellung des Grills in der nächsten Sitzung des Touristikausschusses beraten.

Die Schaffung von drei Ladestationen für Fahrradakkus und Container wird beschlossen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Aufstellen eines Maibaumes
Beschlussvorlage - 90/2018
Die SPD Fraktion beantragt zur Belebung der Dorfgemeinschaft am 01.05.2019 einen Maibaum aufzustellen. Außerdem sollen Stände zur Verköstigung aufgestellt werden. Vereine und Gewerbetreibende sollen abgefragt werden, ob Interesse an einer Mitwirkung besteht.

Hierüber ist nun zu beraten.
Bürgermeisterin Feyock berichtet, dass sie von Herrn Schneider vom Seniorenzentrum "Drei Wellen" darauf aufmerksam gemacht wurde, das am 30.04. dort jährlich eine öffentliche Veranstaltung stattfindet.
Um hier keine Konkurrenz entstehen zu lassen, schlägt sie den 01.05. zur Maibaumaufstellung vor.

Beschluss:
Auf der Grünfläche bei Dr. Winkler wird am 01.05. ein Maibaum aufgestellt. Die Vorbereitung und Durchführung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe. Folgende Personen sind in der Arbeitsgruppe: Herr Ulbrich, Herr Löhr, Herr Moltkau und Herr Bibelwitz.

Die Verwaltung wird die Schaffung einer betonierten Hülse zur nächsten Sitzung des Bauausschusses vorbereiten.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Gut Damp"
Beschlussvorlage - 91/2018
Ein Vorhabenträger ist mit Schreiben vom 15.11.2018 an die Gemeinde Damp mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Hofbereich des Gutes Damp.
In seinem Antrag teilt er mit, dass er im Rahmen des Strukturwandels in der Landwirtschaft und zur Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gebäude im Hörbereich seines Gutes eine touristische Entwicklung anstrebt. Diese umfasst nach derzeitiger Planung in einem ersten Bauabschnitt den denkmalgerechten Wiederaufbau des ehemaligen Schweinestalles mit dem Einbau von 13 Ferienwohnungen. Das Gebäude ist Anfang der 1970er Jahre teilweise eingestürzt und seit dem mit einem Notdach versehen. Weiterhin sind die Reaktivierung des vorhandenen Cafes und die Schaffung von zusätzlichen Gästezimmern und Seminarräumen im Kuhhaus vorgesehen. Die Gerstenscheune soll zukünftig als 'Veranstaltungshalle' z.B. für Märkte und öffentliche Veranstaltungen dienen. In der Roggenscheune sollen perspektivisch auch Ferienwohnungen untergebracht werden. Das Torhaus könnte u.a. eine Ausstellung alter landwirtschaftlicher Maschinen und Kutschen beherbergen. Zudem soll hier ein Platz für örtliches Gewerbe geschaffen werden, das sich das Gesamtkonzept einfügt und dieses sinnvoll ergänzt.

Für die weitere Standortsicherung und -entwicklung des Betriebes wird die planungsrechtliche Absicherung in Form einer Darstellung z.B. als Sondergebiet Tourismus'
im Flächennutzungsplan der Gemeinde und in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigt.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 16. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Gut Damp"* umfasst.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Alexander Graf zu Reventlow

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp für den Bereich "Gut Damp"
Beschlussvorlage - 92/2018
Siehe Beschlussvorlage 91/2018.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Gut Damp"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Alexander Graf zu Reventlow

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Tourismusinformation Hafengebäude Damp, Standort Infotafeln festlegen
Beschlussvorlage - 86/2018
Nachdem beschlossen wurde, dass Gästeinformationssystem beim Hafengebäude umzubauen und im Bereich des Hafenmeisters zu installieren, wurde dieses Thema bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erneut angesprochen.

Die Geschäftsführung der Kurbetriebe Damp GmbH wurde gebeten, zu prüfen, ob auch eine Installation des Gerätes rechts neben dem neuen Wintergarten von Herrn Ögretici möglich ist.

Dies wurde von der Geschäftsführung geprüft. Grundsätzlich ist ein Umbau in diesem Bereich möglich. Hierzu müsste ein wandhängender Panel an die südliche Wand zwischen Eingang Abwaschraum und Eingang Behinderten WC angebaut werden.

Hierzu wurde von der Firma Md4 net ein System vorbereitet und ein entsprechendes Angebot vorgelegt.

Das Angebot liegt dieser Vorlage als Bestandteil bei.

Beschluss:
Das Gästeinformationssystem wird an die südliche Wand des Hafengebäudes entsprechend dem Angebot der Firma Md4 net umgebaut. Die anfallenden Kosten in Höhe von ca. 20.000 € sind im Haushalt 2019 bereit zu stellen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 21. Bekanntgaben
Bürgermeisterin Feyock gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Barbara Feyock 
Protokollführer  Bürgermeisterin