Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Bürgermeister Barbara Feyock |
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz |
Gemeindevertreter Manfred Löhr |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreter Kai Marten |
Gemeindevertreterin Sirka Metzger |
Gemeindevertreter Bernd Moltkau |
Gemeindevertreter Alexander Graf zu Reventlow |
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön |
Gemeindevertreter Peter Tramm |
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich |
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert |
Protokollführer René Kinza |
Ausschussvorsitzender Finanzen Horst Böttcher |
Kurbetriebe Damp Ulrich Erichsen |
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Einwohnerfragestunde |
8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2019 | |
9. | Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Damp GmbH zum Wirtschaftsjahr 2019 |
Beschlussvorlage - 11/2019 | |
10. | Erneuerung der Fernwärmestation incl. Warmwasserspeicher im Feuerwehrgerätehaus Damp |
Beschlussvorlage - 8/2019 | |
11. | Beschaffung eines Frontmähwerks |
Beschlussvorlage - 13/2019 | |
12. | Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby |
Beschlussvorlage - 9/2019 | |
13. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 10/2019 | |
14. | Hundesteuersätze- Beratung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 7/2019 | |
15. | Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Weniger / Älter / Bunter - Gemeinde Damp im Jahre 2029" unter Beteiligung der Bürger |
Beschlussvorlage - 18/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
17. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag den Punkt 16 von der Tagesordnung zu nehmen, da das Gespräch mit Herrn Ögretici noch nicht stattgefunden hat. Weiterhin beantragt sie, den Punkt 17 (jetzt 16) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu verhandeln.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Frau Bürgermeisterin Feyock berichtet über den vergangenen Zeitraum. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Herr Böttcher berichtet über die letzte Sitzung des Finanzausschusses. Herr Wichert über die letzte Sitzung des Sozialausschusses. Die Berichte werden zur Kenntnis genommen.
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zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Herr Rodde fragt an, ob das Gutachten "Am Wall" bereits vorliegt. Dies wird von der Bürgermeisterin mit Ja beantwortet. Das Gutachten wird den Gemeindevertretern in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt.
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zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 7. | Einwohnerfragestunde |
Herr Warschitzka fragt an, ob es möglich ist auf dem Parkplatz bei Dr. Winkler einen Parkplatz als Schwerbehindertenparkplatz auszuweisen. Die Gemeinde wird dies prüfen.
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zu TOP 8. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 6/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Damp zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.
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Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Damp wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 vorbehaltlich der Belegprüfung in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Wirtschaftsplan der Kurbetriebe Damp GmbH zum Wirtschaftsjahr 2019 |
Beschlussvorlage - 11/2019 Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2019 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von der Geschäftsführung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2019 zu beschließen: 1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge 3.039.200,00 € die Aufwendungen 2.973.400,00 € der Jahresgewinn 65.800,00 € der Jahresverlust 0,00 € 1.2 im Vermögensplan die Einzahlungen 4.563.100,00 € die Auszahlungen 4.563.100,00 € 2. Es werden festgesetzt der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 € 2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €
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Beschluss: Der Wirschaftsplan der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2019 wird unverändert beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erneuerung der Fernwärmestation incl. Warmwasserspeicher im Feuerwehrgerätehaus Damp |
Beschlussvorlage - 8/2019 Das Feuerwehrgerätehaus wird aus dem Florianweg mit Nahwärme versorgt. Im Dezember 2018 hat es einen irreparablen Defekt mit einer Leckage gegeben. Da die Übergabestation mittlerweile ein Alter von recht genau 16 Jahren erreicht hat und der Warmwasserspeicher noch vom Erweiterungsbau aus den 90-ern stammt, wurde kurzerhand zur Schadensbegrenzung entschieden, keine teuren Reparaturen mehr zu veranlassen, sondern eine Erneuerung. Die Bürgermeisterin hatte darüber in der Gemeindevertretersitzung im Dezember berichtet. Die Arbeiten wurden unterdessen längst erledigt, so dass nunmehr nur ein nachträglicher Beschluss für die Mittelbereitstellung gefasst werden muss. Die Kosten für die notwendige Erneuerung belaufen sich auf rund 8.000 €.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Wärmeübergabestation und den Warmwasserspeicher im Feuerwehrgerätehaus zu erneuern. Erforderliche Mittel werden über den Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Beschaffung eines Frontmähwerks |
Beschlussvorlage - 13/2019 Für die Mäharbeiten in der Gemeinde wird ein neues Frontmähwerk benötigt, da das vorhandene schon größere Verschleißerscheinungen aufweist. Nach einer Preisanfrage liegen die Anschaffungskosten für ein Frontmähwerk bei ca. 3.250,- € brutto. Ein Profi Frontmähwerk liegt bei 4.400,-- € brutto. |
Beschluss: Es wird beschlossen, ein Frontmähwerk zu beschaffen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die hierzu erforderlichen Mittel von bis zu 4.400,00 € auszugeben. Diese werden über den Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Bezuschussung des Betriebes des kirchlichen Friedhofes in Sieseby |
Beschlussvorlage - 9/2019 Die Kirchengemeinde Sieseby stellt mit Schreiben vom 28.11.2018 einen Antrag auf Zahlung eines jährlichen Zuschusses zur Deckung des Defizites für den Betrieb des Friedhofes in Sieseby in Höhe von 4,00 € je Einwohner. In der Gemeinde Damp selbst befindet sich "lediglich" ein Ruheforst. Die dortige Bestattungsform reicht nicht aus, um die grundsätzlich nach dem Bestattungsgesetz vorhandene Bestattungspflicht zu erfüllen. Die Gemeinde ist hinsichtlich der Kirchengemeindezugehörigkeit geteilt. So wurde bereits im vergangenen Jahr die Beteiligung am Defizit des Karbyer Friedhofes erörtert und beschlossen, dass dort von 2014 bis 2017 aufgelaufene Defizit einmalig mit 3.500,00 € zu bezuschussen. Der von der Kirchengemeinde Karby erbetene (auf 351 Damper Einwohner berechnete) Defizitanteil betrug für Damp 7.112,45 €. Die Kirchengemeinde Karby hat den Bürgermeistern zwischenzeitlich die Schließung des Friedhofes zum 01.01.2021 mitgeteilt, welche nur zu verhindern wäre, wenn eine Einigung über das Gesamtdefizit erzielt werden könnte. Bezüglich des Siesebyer Friedhofes verbleiben unter Anrechnung der 351 Einwohner bezüglich des Siesebyer Friedhofes 1.107 Einwohner, so dass es sich hier um eine erbetene Summe in Höhe von jährlich 4.428,00 € (1.107 * 4,00 €) handelt. Schließlich schlägt die Kirchengemeinde die Bildung eines Friedhofkuratoriums vor. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Da es sich nicht um einen Friedhof in der Gemeinde Damp handelt, ist die Gemeinde auch nicht verpflichtet, sich an den Kosten zu beteiligen. Allerdings bleibt die Gemeinde grundsätzlich für ihre Einwohnerinnen und Einwohner bestattungspflichtig. Auf die entsprechenden Ausführungen von Rechtsanwalt Prof. Dr. Arndt wird hingewiesen. Die Kirchengemeinden haben die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen und haben ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betrieben. Daher kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinden in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
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Beschluss: Die Gemeinde Damp bezuschusst den Friedhofsbetrieb der Kirchengemeinde Sieseby ab 2019 mit jährlich 4 € je Einwohner. Ein Friedhofskuratorium musss gebildet werden.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 10/2019 In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erörtert, worauf hin die Gemeindevertretung Damp am 08.11.2018 beschlossen hat: 1. Vom aufgelaufenen Defizit (31.12.2017) übernimmt die Gemeinde einmalig 3.500,00 €. 2. Der Entwurf der Geschäftsordnung für das Kuratorium wird nicht beschlossen. 3. Der vorliegende Finanzierungsvertragsentwurf wird nicht beschlossen. Auch keine der weiteren Gemeinden hat eine Geschäftsordnung für ein Kuratorium oder einen Finanzierungsvertragsentwurf beschlossen. Hinsichtlich der Defizitbeteiligung haben die jeweiligen Gemeinden beschlossen (in Klammern rechnerischer verhältnismäßiger Anteil nach Einwohnern bis Ende 2017): Brodersby: 13.453,08 € (13.453,08 €) Damp: 3.500,00 € (7.112,45 €) Dörphof: 1.620,71 € (14.586,42 €) Kappeln: 4.100,00 € bis einschließlich 2018, dann 5 Jahre je 1.000,00 € (4.031,02 €) Karby: 5.000,00 € (11.768,38 €) Winnemark: noch keine Beschlussfassung (10.310,35 €) Ansonsten wird auf die Niederschrift vom 08.11.2018 bzw. die Vorlage 51/2018 verwiesen. Mit Schreiben vom 29.11.2018 hat die Kirchengemeinde Karby die Schließung des Friedhofes zum 01.01.2021 mitgeteilt, da die Bereitschaft der Gemeinden, einen Anteil am Betriebsdefizit zu übernehmen, nicht ausreichen würde. Die Angelegenheit soll daher erneut beraten werden.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :3 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Hundesteuersätze- Beratung zur Hundesteuersatzung |
Beschlussvorlage - 7/2019 Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2002 unverändert pro Jahr für den ersten Hund 20,00 €, für den zweiten Hund 30,00 € und für jeden weiteren Hund 40,00 €. Das sind die niedrigsten Steuersätze im Amtsgebiet. Der vom Land Schleswig-Holstein für Gemeinden mit Bedarf an Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr. Die (nicht direkt gegenrechenbaren) Verwaltungskosten liegen im Durchschnitt bei 29,00 € jährlich pro Fall (Prüfung Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände, Bescheiderteilung, An- und Abmeldungen, Mahn- und Vollstreckungsverfahren). Die Gemeinde hat jährlich im Durchschnitt 2.800 € Steuereinnahmen. Nachrichtlich, da nicht direkt gegenrechenbar: Für Hundekotbeutel tätigt die Gemeinde jährlich durchschnittlich 1600 € an Ausgaben. Derzeit sind in Damp 114 erste Hunde, 15 zweite Hunde, 3 dritte Hunde und 7 "ermäßigte" Hunde angemeldet. Bestandteil der Hundesteuersatzung ist u.a. die Zwingersteuer, die nicht gewerblichen Hundezüchtern Ermäßigungen gewährt - ob das noch angemessen und zeitgemäß ist, liegt (wie alle anderen gewährten Ermäßigungen) im Ermessen der Gemeinde. Mehrere Gemeinden haben diesen Steuertatbestand aus ihren Satzungen gestrichen. (Mindestens) in den letzten 10 Jahren gab es und aktuell gibt es keinen entsprechenden Steuerfall in Damp. Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeindevertretung, zuletzt wurde eine Erhöhung im Oktober 2015 von der Gemeindevertretung abgelehnt. Eine Erhöhung auf ein Niveau, das den Verwaltungskosten entspricht, wäre sinnvoll. Auch die Abschaffung der Hundesteuer ist denkbar, es besteht keine Erhebungspflicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Hundesteuersätze ab 01.01.2020 folgendermaßen zu erhöhen: 1.Hund 30,00 € 2.Hund 40,00 € 3.und weitere Hunde 50,00 € Die Zwingersteuer (§ 7 der Satzung) soll gestrichen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Entwicklungskonzeptes "Weniger / Älter / Bunter - Gemeinde Damp im Jahre 2029" unter Beteiligung der Bürger |
Beschlussvorlage - 18/2019 Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 23.01.2019 folgenden Beschluss der Gemeindevertretung: Eine moderierte Beteiligung der Bürgerrinnen und Bürger in Form von Arbeitsgruppen zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes: Weniger/Älter/Bunter Gemeinde Damp im Jahre 2029 Begründung: Durch die demografische Entwicklung auch in der Gemeinde Damp, wird die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren sinken. Die Bürgerinnen und Bürger werden älter. Die Weiterentwicklung der Gemeinde darf aber nicht still stehen. Für die SPD-Fraktion ist es wichtig, jetzt mit den Bürgerrinnen und Bürger und mit den Vereinen und Verbänden die Zukunft der Gemeinde Damp zu planen und daraus ein Entwicklungskonzept für die Gemeinde zu erstellen. Folgende Arbeitsgruppen sind zu bilden:
Die bürgerlichen Mitglieder werden durch Aufruf zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen gebeten. Bei mehr als zwei Bewerber entscheide das Los. Die Arbeitsgruppen sollen mindestens zwei Mal öffentlich tagen (Am Anfang und am Ende) Kosten: ca. 25.000,00 € Zuschuss: Einwerben über die Aktiv Region. Zeitplan: Im Januar 2019: Einbringung des Antrages in die Gemeindevertretung Im Februar 2019: Beratung und Abstimmung des Antrages, ferner Auftragsvergabe an ein Planungsbüro und Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro Im März 2019: Bildung der Arbeitsgruppen Von April bis September 2019: Arbeit in den Arbeitsgruppen Im November 2019: Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppen Im Dezember 2019 Beschluss über das Konzept : Gemeinde Damp 2029 |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Bürgermeisterin zu beauftragen, drei Angebote von Planungsbüros einzuholen.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 17. | Bekanntgaben |
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.
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René Kinza | Barbara Feyock |
Protokollführer | Bürgermeisterin |