Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Bürgermeister Barbara Feyock |
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz |
Gemeindevertreter Manfred Löhr |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreter Kai Marten |
Gemeindevertreterin Sirka Metzger |
Gemeindevertreter Bernd Moltkau |
Gemeindevertreter Alexander Graf zu Reventlow |
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön |
Gemeindevertreter Peter Tramm |
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich |
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert |
Protokollführer Christoph Stöcks |
Ausschussvorsitzender FA Horst Böttcher |
Kurbetriebe Damp Ulrich Erichsen |
Kurbetriebe Damp René Kinza |
Seniorenbeirat Uta Klingschat |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Bericht der Bürgermeisterin |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Einwohnerfragestunde |
8. | 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 38/2019 | |
9. | Errichtung einer Pflanzinsel mit einem Baum in der Straße "Am Wall" |
Beschlussvorlage - 42/2019 | |
10. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 49/2019 | |
11. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 48/2019 | |
12. | Zuschussantrag vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 44/2019 | |
13. | Anschaffung von Kapuzensweatshirts und T-Shirts für Gemeindevertreter und die bürgerlichen Vertreter |
Beschlussvorlage - 45/2019 | |
14. | Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 50/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
21. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Frau Feyock beantragt, den nichtöffentlichen TOP 17 von der Tagesordnung zu nehmen, da dieser schon von der Tagesordnung im Bauausschuss gestrichen wurde. Dafür würde sie an gleicher Stelle in die Tagesordnung den TOP "Beseitigung eines Drainageproblems" aufnehmen wollen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Ebenfalls wird der nichtöffentlichen Beratung der TOP 15 - 20 zugestimmt.
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zu TOP 3. | Bericht der Bürgermeisterin |
Der Bericht der Bürgermeisterin umfasst folgende Punkte: - Termin im Kindergarten bezüglich Abnahme von Mängeln - Termin im Ostseebad Errichtung von Ladestationen, Umsetzung erst im Frühjahr 2020 - Gemeinsame Erlaubniserteilung mit dem Bürgermeister Steinacker über die Parkerlaubnis eines Busses der Autokraft im Gewerbegebiet in Abstimmung mit dem Ordnungsamt - Pflasterung des Weges im Bürgerpark verzögert sich - Schüler und Kinder der Gemeinde Damp erhalten 10 % Ermäßigung beim Wikinger-Golf
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zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Herr Böttcher als Finanzausschussvorsitzender sowie Herr Marten als Bauausschussvorsitzender teilen mit, dass die TOP der letzten Ausschusssitzungen Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ergänzend teilt Herr Marten mit, dass die Herstellung der Wege und Straßen im I. BA Baugebiet Büsenteich im Herbst erfolgt.
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zu TOP 5. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Es werden keine Anfragen gestellt.
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zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 7. | Einwohnerfragestunde |
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Fläche am Hafen, wo die Eisbahn mit dem Zelt stand, jetzt punktuelle Absackungen sind. Diese sind an den Stellen, wo die 6 Befestigungspunkte für das Zelt waren. Herr Böttcher fragt nach der Planung von Ladestationen in Vogelsang-Grünholz. Frau Feyock teilt mit, dass der Betreiber der geplanten Ladestationen in der Gemeinde zunächst die Entwicklung der Nutzung der Ladestationen in Damp beobachten will.
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zu TOP 8. | 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 38/2019 Die Gemeindevertretung Damp hat am 04.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III gefasst. Nach Rücksprache mit der Landesplanung und dem Kreis wird empfohlen die Änderung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie Durchführungsvertrag (DV) durchzuführen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Errichtung einer Pflanzinsel mit einem Baum in der Straße "Am Wall" |
Beschlussvorlage - 42/2019 Anlieger der Straße "Am Wall" sind an die Gemeinde herangetreten und haben angeregt, im Wendebereich der Straße (Höhe Hausnummer 19 und 21) eine Pflanzinsel zu schaffen und diese mit einem Solitärbaum zu bepflanzen. Gemäß 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Pommerbyer Weg" der Gemeinde Damp ist im Wendehammer keine Pflanzinsel geplant. Der Wendebereich hat einen Durchmesser von 20 m, der insbesondere zum Wenden von Müllfahrzeugen vorzuhalten ist. Nach Rücksprache mit der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH wurde von dort mitgeteilt, dass die Herstellung von Pflanzinseln grundsätzlich erst ab einem Durchmesser des Wendehammers ab 25 m denkbar ist. Es wurde von der AWR zugesagt, vor Ort zu prüfen, ob die Schaffung einer Pflanzinsel zu Problemen führt. Hierzu hat am 12.06.2019 ein Ortstermin stattgefunden, an dem die AWR, Fa. Remondis, die Verwaltung und ein Vertreter der Gemeinde teilgenommen haben. Vor Ort scheint der Wendebereich im ersten Moment ausreichend groß dimensioniert, so dass eine Pflanzinsel vermeintlich kein Problem darstellt. Sobald im Wendebereich außerhalb der Parkbuchten Fahrzeuge parken sollten, der Bereich im Winter durch Schnee nur eingeschränkt genutzt werden kann oder es im Rahmen von Sperrmüllabfuhrterminen zu eingeschränkten Verkehrsflächen kommt, wird der Wendebereich nicht mehr ausreichend sein. Durch die Vertreter der AWR und der ausführenden Firma Remondis wird daher eine Pflanzinsel nicht begrüßt. Eine Betrachtung des Wendebereichs im Bereich der Hausnummern 7 und 9 wurde nicht mehr durchgeführt, da dieser etwas kleiner ist und das Müllfahrzeug bereits jetzt nur knapp in einem Zug wenden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass sich öffentliche Entwässerungsleitungen in den Wendebereichen befinden, die durch Wurzeln eines Baumes gestört werden könnten. Nachstehend Auszüge aus dem Kanalkataster: Am Wall 19 und 21 Am Wall 7 und 9 |
Herr Marten informiert über den stattgefundenen Ortstermin mit dem AWR und den entstehenden Problemen bei der Errichtung einer Pflanzinsel.
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Beschluss: Die Herstellung von Pflanzinseln im Bereich der Straße "Am Wall" soll umgesetzt werden. Hierfür sind die Kosten zu ermitteln und über den Nachtrag im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Durch die Bürgermeisterin erfolgt eine Abstimmung mit Fachkundigen hinsichtlich der Auswahl eines standortgerechten Solitärbaums.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :13 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 10. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 49/2019 Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Damp hat am 29.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte am 05.10.1993. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet. Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Damp anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser. Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig. Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Damp. Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.
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Beschluss: Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 21.03.2019), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 48/2019 Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.08.2016 wurde über den Antrag der CDU-Fraktion auf Klärung der Veranlagungsgrenzen der Abwasserbeseitigungssatzung zwischen der Gemeinde Damp und dem Ostseebad Damp beraten. Es wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Satzungsentwurfs zu beauftragen. Die Aufbereitung der Sach- und Rechtslage hat aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Vertragsgrundlagen mit den Kurbetrieben und der damaligen Ostseebad Damp GmbH einige Zeit in Anspruch genommen. Die Erkenntnisse waren überdies mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abzustimmen. Neben der zuvor genannten Beratung haben sich darüber hinaus in den letzten Jahren die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, wäre dann im vierten Quartal 2019 die Beitrags- und Gebührensatzung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren notwendig.
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Beschluss: Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 21.03.2019) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Zuschussantrag vom Seeadlerschutz Schlei e.V. |
Beschlussvorlage - 44/2019 Der Gemeinde Damp liegt ein Antrag vom Seeadlerschutz Schlei e.V. auf finanzielle Unterstützung vor. Der Seeadlerschutz Schlei e.V. würde gern mit der Gemeinde Damp einen Seeadlerrundweg um den Schauer Wald realisieren. Der Antrag liegt der Vorlage bei.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Seeadlerschutz Schlei e.V. für die Realisierung des Seeadlerrundweges um den Schauer Wald einen Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € inkl. MwSt. zu gewähren. Gleichzeitig wird der Gemeindevertretung empfohlen, an dem Projekt Seeadlerschutz des Landes teilzunehmen. Vom Seeadlerschutz Schlei e.V. wird eine Kostenübersicht für die Realisierung des Seeadlerrundweges sowie eine Einsicht in das Vereinsregister gefordert. Sollte der Zuschuss nicht ausreichend sein, empfiehlt die Gemeinde Damp einen Antrag bei der Aktiv-Region im Jahr 2020 zu stellen. Die Übergabe des Eigentums an den Bänken und Tischen lehnt die Gemeinde ab.
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Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Anschaffung von Kapuzensweatshirts und T-Shirts für Gemeindevertreter und die bürgerlichen Vertreter |
Beschlussvorlage - 45/2019 Der Gemeinde Damp liegt ein Antrag auf Erwerb von Kapuzensweatshirts und T-Shirts für Gemeindevertreter und die bürgerlichen Vertreter vor. Der Antrag liegt der Vorlage bei.
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Beschluss: Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Jacken und Polo-Shirts mit Logo der Gemeinde bis zu einer Gesamtsumme von 1.000,- € zu erwerben. Die erworbenen Artikel werden zunächst den Gemeindevertretern und Aktiven in der Gemeinde gegen Zahlung eines Eigenanteils angeboten. Im Anschluss erfolgt der freie Verkauf der Artikel.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :7 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 14. | Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 50/2019 Die Gemeindevertretung Damp hat am 04.04.2019 das weitere Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus Damp erörtert. Hierzu wird insbesondere auf die bisherige Beschlussvorlage 27/2019 verwiesen. Im Rahmen der Beratungen wurden verschiedene Varianten betrachtet und die bis dahin bekannten Kosten hinterfragt. Im Ergebnis wurden die Kosten als sehr hoch bewertet. Das Architekturbüro Wohlenberg wurde daher um eine weitere Variantenprüfung gebeten. Danach könnte das angrenzende Wohnhaus, welches aktuell noch durch die Gemeinde vermietet wird, abgebrochen und der baulichen Entwicklung der Feuerwehr zugeführt werden. Diese Variante gilt es, insbesondere im Hinblick auf mögliche Einsparungen, zu bewerten. Den Einsparungen sind die Verluste der Mieteinnahmen gegenüberzustellen. Ziel muss es sein, eine finale Variante festzulegen, die dann für die weitere Konkretisierung des Projektes und des Förderantrages dient. Dies ist insbesondere für die Ermittlung der Kosten notwendig. Weiterhin wurde bzw. wird das Ziel verfolgt, die Parkplätze baulich vorrangig umzusetzen. Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde bedürfen die Stellplätze einer Baugenehmigung. Diese kann aktuell nicht in Aussicht gestellt werden, da sich die Parkplätze im Außenbereich befinden. Überdies befinden sich die Parkplätze innerhalb einer durch Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche. Eine Befreiung nach § 31 BauGB wird nicht in Aussicht gestellt. Dies hat zur Folge, dass für den gesamten Standort der Feuerwehr ein Planungserfordernis zu sehen ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird somit notwendig. Die Rahmenbedingungen der Bauleitplanung sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Dies wird insbesondere daher notwendig, da ein Teil der geplanten Zufahrt zu den Parkplätzen im Gemeindegebiet Thumby liegt. Ob dies zwingend zur Folge hat, dass auch durch die Gemeinde Thumby anteilig Bauleitplanung betrieben werden muss, wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Neben der gesicherten Erschließung sind viele weitere Belange (z. B. Lärmschutz) zu prüfen und sicherzustellen. Ebenso ist die zeitliche Umsetzung und die damit ggf. verbundene Entwicklung in zwei Bauabschnitten (Parkplätze und Feuerwehrgerätehaus) zu erörtern. Notwendige Untersuchungen (z. B. Baugrunduntersuchungen und Lärmschutz) sind vorzunehmen.
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Bauausschussvorsitzender Marten erläutert noch mal die Sachlage zum jetzigen FWGH und die weitere Planung. Frau Feyock teilt mit, dass der Mieter des Hauses über die Planungen informiert wurde.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Variante mit Abbruch des vermieteten Wohnhauses der Gemeinde und der Anbindung des Parkplatzes an die L 26 weiter zu verfolgen. Auf dieser Basis sind die Planung und die Kosten für den Förderantrag zu konkretisieren. Notwendige Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen. Überdies soll die notwendige Bauleitplanung vorbereitet werden. Hiermit soll das Planungsbüro Springer, Busdorf, beauftragt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend durch die Verwaltung vorzubereiten. Soweit ein Lärmschutzgutachten zwingend notwendig werden sollte, ist dies entsprechend zu beauftragen.
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Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 21. | Bekanntgaben |
Die Bürgermeisterin informiert die Öffentlichkeit über die Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefasst worden sind.
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Barbara Feyock | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |