N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp vom 09.09.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Barbara Feyock
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreter Manfred Löhr
Gemeindevertreter Kai Marten
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Alexander Graf zu Reventlow
1. stellv. Bürgermeister Raidum Rodde
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Gabriele Marten (entschuldigt )
Gemeindevertreterin Sirka Metzger (entschuldigt )
Gemeindevertreter Peter Tramm (entschuldigt )
2. stellv. Bürgermeister Uwe Wichert (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer René Kinza
Ausschussvorsitzender FA Horst Böttcher
Kurbetriebe Damp Ulrich Erichsen
Vorsitzender Seniorenbeirat Heinz Holst
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Einwohnerfragestunde
8. Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"
  Beschlussvorlage - 55/2019
9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp"
  Beschlussvorlage - 56/2019
10. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"
  Beschlussvorlage - 60/2019
11. Asphaltdeckenerneuerung der Gemeindestraße "Pommerby - Gemeindegrenze Waabs"
  Beschlussvorlage - 61/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Frau Feyock beantragt im nicht öffentlichen Teil den Tagesordnungspunkt 16 Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen den Kurbetrieben Damp GmbH und der Energiepark Schlei-Ostsee GmbH & Co KG aufzunehmen. Weiterhin sollen die Punkte 12-16 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Frau Feyock berichtet über den Bau einer Baustraße im Neubaugebiet, über den Seniorenausflug mit insgesamt 106 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und über das Orga Treffen für das Wintervergnügen, dass am 18.09.2019 stattfinden soll. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Herr Löhr bringt für die SPD-Fraktion 2 Anträge ein. Einmal soll ein Bürgerbus / bzw. Carsharing in Damp eingeführt werden und der zweite Antrag betrifft. die Errichtung einer Mitfahrerbank. Beide Anträge werden in den Ausschüssen verhandelt. Die Anträge liegen dem Protokoll als Anlage bei.

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Der einzige Ausschuss der getagt hat, war der Bauausschuss. Alle Punkte befinden sich auf der Tagesordnung.

zu TOP 5. Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Herr Rodde merkt an, dass der Maibaumhalter nun ja leer ist und schlägt vor hier so etwas wie einen Flaggenmast aufzustellen. Weiterhin schlägt Herr Rodde vor, da im nächsten Jahr das Vertragspaket Kurbetriebe 50 Jahre alt wird hierzu etwas zu veranstalten. Beide Punkte finden die Zustimmung der Anwesenden. Herr Löhr schlägt vor den Maibaum mit den Damper Firmannamen zu besetzen.

Herr Marten regt an, im Gewerbegebiet unbedingt auf den öffentlichen Flächen etwas zu tun. Der Zustand ist sehr schlecht. Frau Feyock berichtet, dass hier bereits ein Termin mit der Gemeinde Waabs in Vorbereitung ist.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. Frau Feyock berichtet, dass der Name von Herrn Ulbrich falsch geschrieben ist. Dies ist jedoch schon berichtigt.

zu TOP 7. Einwohnerfragestunde
Frau Stahnke fragt an. ob etwas an dem Gerücht ist, dass die Gemeinde das Vereinsheim abreißen lassen will. Dies wird verneint. Herr Holst fragt an, ob die Gemeinde mit einem Planungsbüro das Dorferneuerungskonzept besprochen hat, da jemand von dieser Firma bei ihm angerufen hat. Dies wird mit Ja beantwortet. Weitere Informationen werden hierzu später noch kommen.

Herr Böttcher schlägt vor, dass die Gemeinde Damp mehr Druck hinsichtlich des Ausbaus Breitband für den nicht versorgten Bereich in Damp macht. Hier sollte die Gemeinde schon aktiv für den Ausbau werben um dann vorbereitet zu sein. Frau Radeck fragt an wie der Stand der Straßenbeleuchtungs- App ist. Dies wird beantwortet. Weiterhin regt sie an, in Damp einen Discounter anzusiedeln, damit mehr Wettbewerb vorhanden ist. Diese Anregung wird zur Kenntnis genommen. Herr Rumoor spricht die Hausnummern in Dorotheental an. Frau Feyock beantwortet die Fragen. Weiterhin regt er an die Kreuzung zu entschärfen. Dies wird geprüft.

Weiterhin wird angeregt auch in Damp Schau Hausnummern zu vergeben.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"
Beschlussvorlage - 55/2019
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2019 wurde über die Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus Damp beraten. Es wurde beschlossen, dass die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse zur Umsetzung der Planung vorbereitet werden sollen. Beauftragt werden soll das Planungsbüro Springer. Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlagen 27/2019 und 50/2019 verwiesen. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp umschließt"*. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sowie Schaffung von Parkplätzen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp"
Beschlussvorlage - 56/2019
Siehe Beschlussvorlage 55/2019. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"* wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sowie Schaffung von Parkplätzen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"
Beschlussvorlage - 60/2019
Ein Vorhabenträger ist mit dem Wunsch auf Bauleitplanung an die Gemeinde heran getreten. Er begehrte durch Baugenehmigung ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/I mit drei Ferienhäusern zu bebauen. Möglich sind auf diesem Grundstück allerdings nur der Bau von zwei Häusern. Die Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde habe ergeben, dass eine Befreiung nicht möglich sei und Bauleitplanung erforderlich wäre. Der Bebauungsplan Nr. 5/ I müsste somit geändert werden, um das geplante Vorhaben zu realisieren. Der Vorhabenträger hat schriftlich erklärt die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen.
 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Ostseebad Damp - Westteil"* wird die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung von Ferienhäusern
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Asphaltdeckenerneuerung der Gemeindestraße "Pommerby - Gemeindegrenze Waabs"
Beschlussvorlage - 61/2019
Deckenerneuerungen der sogenannten GIK-Wege der Kommunen im Kreis RD-Eck werden seit Jahren aus Mitteln des Finanzausgleichs gefördert. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird in Kürze geändert werden, weil eine rechtliche Überprüfung quasi "Ungerechtigkeiten" festgestellt hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der Folge die unbürokratische Bezuschussung von Deckenerneuerungen aus Mitteln des FAG über den Kreis wegbrechen wird. In der Gemeinde Damp ist die Straße mit der Nummer GIK6 von Pommerby bis zur Gemeindegrenze Waabs (Schwastrumer Au) auf Platz 6 der Kreis-Rangliste der Bezuschussungswürdigkeit, so dass es fast sicher ist, dass eine Bewilligung der Maßnahmen stattfindet.
Die Zuschussquote beträgt 55 % auf die Nettobaukosten ohne die Baunebenkosten. Bezuschusst wird nur ein zweilagiger Aufbau außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Alleinig das Aufbringen einer Decke wird nicht bezuschusst, sondern als Unterhaltung gewertet.
Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin wurden der Straße 2 Bohrkerne entnommen und analysiert. Das Ergebnis liegt der Vorlage bei (Anlage 1). Der Asphaltoberbau ist zwischen 15 cm und 17 cm mächtig. Vorhandene Risse und Kantenabbrüche wurden von der Gemeinde vor einigen Jahren saniert. Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Jahren neue Risse entstehen werden. Unterhalb des bituminösen Oberbaus befindet sich frostsicheres, kiesiges Material.
Herr Andresen hat ein Aufmaß und eine Kostenschätzung erstellt und kommt auf Bruttobaukosten von rund 170.000 € (Anlage 2). Die Fahrbahn würde im Hocheinbau eine verstärkende Tragschicht und eine neue Deckschicht erhalten. Der Gehweg würde nur eine neue Deckschicht erhalten. Der Zuschuss aus FAG würde rund 70.000 € ausmachen, so dass die Gemeinde rund 100.000 € kofinanzieren müsste.
Der Amtsdirektor und Herr Andresen empfehlen eine Beratung im kommenden Bauausschuss und Finanzausschuss, ob die Maßnahmen für 2020 vorgesehen werden soll. Eine andere Form der Bezuschussung wird in den kommenden Jahren nach heutiger Einschätzung wahrscheinlich kaum mehr möglich sein, auch nicht aus EU-Mitteln.   

Beschluss:
Sofern die in Aussicht stehende Förderung mit 55 % auf die Nettobaukosten bewilligt wird, wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen und erforderliche Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.    

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben


René Kinza  Barbara Feyock 
Protokollführer  Bürgermeisterin