N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 08.12.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.37 Uhr

Anwesend sind:
stellv. Mitglied Gabriele Marten
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert
wählbarer Bürger Horst-Dieter Lehmann
stellv. Vorsitzender (WB) Peter Lembke
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Peter Tramm

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
stellv. Mitglied Christoph Langer
stellv. Mitglied Wolfgang Schön
stellv. Mitglied Jürgen Zinkmann
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp Rene Kinza

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 16.06.2011
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 62/2011
8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 58/2011
9. 3. Nachtragshaushaltssatzung und 3. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2011
  Beschlussvorlage - 65/2011
10. Spielplatz Schwastrum
  Beschlussvorlage - 61/2011
11. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH
  Beschlussvorlage - 66/2011
12. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
  Beschlussvorlage - 67/2011
13. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 68/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert berichtet, dass die digitalen Meldeempfänger wahrscheinlich im 1. Quartal 2012 ausgeliefert werden. Von Vorteil ist, dass durch die erneute Ausschreibung der Preis unterboten werden konnte. Nachteilig ist jedoch die zeitliche Verzögerung.
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zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Lehmann fragt nach dem Sachstand bezüglich des Ankaufes der Außenstelle des Amtes.
Bürgermeister Böttcher teilt mit, dass es keine neuen Erkenntnisse gibt. Das Amt hat das Kaufangebot der Gemeinde Damp abgelehnt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung vom 16.06.2011
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 62/2011
Die bisher gültige Hundesteuersatzung der Gemeinde Damp enthält keine Regelung zur gesonderten Besteuerung von gefährlichen Hunden. Eine Besteuerung mit dem 8-fachen Satz der normalen Hundesteuer hält der richterlichen Überprüfung stand und ist in anderen amtsangehörigen Gemeinden bereits Bestandteil der entsprechenden Satzungen.

Hinweis der Verwaltung:
Die Ermäßigung der Hundesteuer um die Hälfte gemäß § 5 der Hundesteuersatzung für sogenannte Wachhunde, Jagdhunde sowie Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden, ist in das Ermessen der Gemeinde gestellt, muss also nicht gewährt werden.
Dies gilt genauso für die Zwingersteuer gemäß § 6 der Satzung, die eine Privilegierung von Hundezüchtern zum Ausdruck bringt.
Die Steuerbefreiung gemäß § 7 der Satzung ließe sich auf folgende Hunde beschränken:
Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen,
Forsthunde, die zur Berufsausübung benötigt werden,
Blindenführhunde
sowie zum Schutz blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrliche Hunde.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 58/2011
Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Satzung gem. anliegedem Satzungsmuster zu erlassen.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :7
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. 3. Nachtragshaushaltssatzung und 3. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2011
Beschlussvorlage - 65/2011
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine weitere Nachtragshaushaltssatzung 2011 und ein weiterer Nachtragshaushaltsplan 2011 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 3. Nachtragshaushaltssatzung und dem 3. Nachtragshaushaltsplan.
Die 3. Nachtragshaushaltssatzung und der 3. Nachtragshaushaltsplan wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden erarbeitet:
  • Erhöhung des Ansatzes Geräte, Ausstattung, Ausrüstung der Feuerwehr um 2.500 €
  • Erhöhung des Ansatzes Dienst- und Schutzkleidung der Feuerwehr um 500 €
  • Hierdurch vermindert sich die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 3.000 €
  • Die Rücklagenentnahme muss daher auch um 3.000 € erhöht werden ud beträgt nunmehr 357.500 €

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 3. Nachtragshaushaltsplan 2011 und die 3. Nachtragshaushaltssatzung 2011 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Spielplatz Schwastrum
Beschlussvorlage - 61/2011
Die meisten Spielgeräte des Spielplatzes Schwastrum sind infolge des desolaten Zustandes abgebaut worden. Um wieder ein attraktives Spielgerät anzubieten, hat Herr Bürgermeister Böttcher Herrn Andresen gebeten, einen Vorschlag für ein neues Spielgerät zu unterbreiten (nach Muster des Gerätes St.Johannes-Stift).

Selbiges Gerät gibt es noch, daher hier ein Kostenüberblick:

Vorschlag:
                   
buntes Spielgerät gemäß anliegender Abbildung (wird von zwei Herstellern sehr ähnlich angeboten)
3.500,00 €
Montage durch Unternehmer
2.000,00 €
 
 
Summe netto
5.500,00 €
+ 19 % MwSt.
1.045,00 €
Summe brutto gerundet
6.545,00 €

Hinweis:
Es gibt weitere Planungen anderer Gemeinden, Spielgeräte anzuschaffen. Es würde über eine Sammelbestellung versucht, bestmögliche Konditionen und frachtfreie Lieferung zu erzielen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, das beschriebene Geräte anzuschaffen und montieren zu lassen. Die Kosten von rund 6.600 € werden anerkannt und in den Haushalt eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Aufträge zu erteilen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH
Beschlussvorlage - 66/2011
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2012 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von den Geschäftsführern vorgelegt und erläutert.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2012 wird von Herrn Erichsen erläutert. Die Beträge für das Hafenmeistergebäude und das Themenbad können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht genau ermittelt werden und fehlen noch im Wirtschaftsplan. Eine Anpassung ist vorzunehmen, sobald verlässliche Zahlen vorliegen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2012 zu beschließen:

1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 2.222.200,00 €
die Aufwendungen 2.298.100,00 €
der Jahresgewinn 0,00 €
der Jahresverlust 75.900,00 €

1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 1.007.700,00 €
die Auszahlungen 1.007.700,00 €

2. Es werden festgesetzt
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 €
2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Antrag der CDU-Fraktion auf Senkung der Realsteuerhebesätze
Beschlussvorlage - 67/2011
Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 20.11.2011 die Senkung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.
Der CDU-Antrag wird von Herrn Tramm erläutert und begründet.

Hiernach schließt sich eine Diskussion zu diesem Antrag an. Die Befürworter des Antrages tragen folgende Gründe vor:
  • Anhäufung der Rücklage
  • Rückgabe an den Steuerzahler
  • Sicherung des Wirtschaftsstandorts
  • Steuerungsprinzip
  • Pflege der Gewerbetreibenden

Die Antraggegner führen aus:
  • Gemeinde hat nur eine allgemeine Rücklage (keine Sonderrücklage Abwasser)
  • Ausgaben für Kanalkataster, Kanalnetzsanierung und Küstenschutz stehen an
  • Keine Garantie auf Höhe der Gewerbesteuereinnahmen
  • Schwierigkeiten bei Zuschussanträgen für zukünftige Projekte (Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten)
  • Rückgabe von Steuereinnahmen durch Begrüßungsgeld für Neugeborene, Bezuschussung der Sportvereine, Ausrüstung der Feuerwehr zur Erhöhung des Brandschutzes, Unterhaltung der Straßen und Grünflächen
  • Niedrige und moderate Hebesätze seit vielen Jahren

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es werden folgende Hebesätze für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen:

Grundsteuer A: 240 %

Grundsteuer B: 240 %

Gewerbesteuer: 280 %

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 68/2011
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushaltes 2012 wird von Herrn Erichsen vorgetragen.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen wird auf 5,0 Stellen geändert Die Aufsicht im HdG ist entfallen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               3.420.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              3.420.500,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              8.163.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               8.163.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               6.500.000,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         5,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden vom Ausschussvorsitzenden bekannt gegeben.


Uwe Wichert  Ulrich Erichsen 
Ausschussvorsitzende/r  Protokollführer/in