N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 15.10.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich
stellv. Vorsitzender (w. B.) Peter Lembke
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Peter Tramm
Ausschussmitglied (w. B.) Hans-Gerd Wagner

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Uwe Wichert (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Einwohnerfragestunde
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 40/2015
8. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 41/2015
9. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 37/2015
10. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
  Beschlussvorlage - 36/2015
11. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
  Beschlussvorlage - 35/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Für das entschuldigte Ausschussmitglied Uwe Wichert nimmt Gabriele Marten stimberechtigt an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das bürgerliche Mitglied Hans-Gerd Wagner gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung von Bürgermeister Böttcher verpflichtet.

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Raidum Rodde merkt an, dass für die ausgeschiedenen Gemeindeverteter noch stellvertretende Ausschussmitglieder zu wählen sind.
Bürgermeister Böttcher will dieses über Ändeungsanträge zur Tagesordnung auf der Gemeindevertetersitzung am 22.10.2015 erledigen

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Raidum Rodde fragt nach dem Termin für die Auslieferung des neuen Feuerwehrfahrzeuges.
Bürgermeister Böttcher antwortet, dass dieses ca. im April 2016 sein wird.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 40/2015
Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 41/2015
Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Verbandssatzung wird beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 37/2015
Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016
Beschlussvorlage - 36/2015
Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Damp verliert im Januar 2016 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen.

Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.
Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.

Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fallig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.

Hinweis zu
§ 4 Abs.1:
Die Steuersätze in Damp sind die zweitniedrigsten im Amtsbereich, wurden zuletzt zum 01.01.2002 erhöht und betragen seitdem unverändert:
  • für den ersten Hund 20 € pro Jahr
  • für den zweiten Hund 30 € pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund 40 € pro Jahr

Allein die Verwaltungskosten betragen im Jahr derzeit 28 € pro Fall .
Eine Erhöhung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Damp, wird von der Verwaltung jedoch empfohlen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgenden Änderungen beschlossen:
  • In § 6 (Steuerermäßigung) Absatz 1 wird der Punkt d ersatzlos gestrichen

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges
Beschlussvorlage - 35/2015
Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgaben
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Gerhard Ulbrich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r