N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 26.11.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.12 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich
stellv. Vorsitzender (w. B.) Peter Lembke
Ausschussmitglied Manfred Löhr
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Peter Tramm
Ausschussmitglied (w. B.) Hans-Gerd Wagner
Ausschussmitglied Uwe Wichert

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Raidum Rodde
Gemeindevertreter Hugo Scheu
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Vorsitzender Jugendbeirat Alexander Quast
stellv. Vorsitzende Seniorenbeirat Frau Stanke

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
4. Anfragen der Ausschussmitglieder
5. Einwohnerfragestunde
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2015
  Beschlussvorlage - 58/2015
8. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 47/2015
9. Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel
  Beschlussvorlage - 53/2015
10. Zuschuss für die Instandsetzung des Tipi auf der Außenfläche des Kindergartens (Antrag der ABD-Fraktion)
  Beschlussvorlage - 56/2015
11. Bezuschussung der 125-Jahr-Feier und Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
  Beschlussvorlage - 61/2015
12. Unterbringung des ELF der Feuerwehr Damp
  Beschlussvorlage - 44/2015
13. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 59/2015
14. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Kurbetriebe Damp GmbH
15. Grundsatzbeschluss über die Einführung einer Übernachtungssteuer (Bettensteuer) in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 60/2015
Nichtöffentlich zu behandelndeTagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Die Ordnungsmäßigkeit der Ladung beanstandet er, da die Vorlage zu TOP 14 (Wirtschaftsplan) nicht rechtzeitig zugestellt wurde. Aus diesem Grunde setzt er den Tagesordnungspunkt ab.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die CDU-Fraktion beantragt, ihren Antrag auf Vorlage eines exemplarischen Entwurfs einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben vom 12.11.2015 als Extra-Tagesordnungspunkt aufzunehmen.
Dieser Antrag findet mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen keine Zustimmung.
Die Tagesordnung so zu belassen, findet dagegen mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen eine Mehrheit.

Zusätzlich in die Tagesordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit soll der Punkt: "Verkauf des alten Tanklöschfahrzeuges TLF 16-25".

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

zu TOP 4. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2015
Beschlussvorlage - 58/2015
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderungen werden empfohlen:
  • Verminderung Ansatz "Gewerbesteuer" um 380.000 € (statt 420.000 €) auf Seite 29
  • Neuer Ansatz "Grundstückserlöse" mit 23.800 €
  • Verringerung Ansatz "Spielgeräte" um 1.000 € (statt 5.000 €) auf Seite 36

Die Rücklagenentnahme beträgt nunmehr 1.239.800 € (Seite 40)

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 47/2015
Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete.

Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben.

Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995.

Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes.

Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden.

Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses.

Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 23.200 € belaufen.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Damp wird in der vorgelegten Fassung mit der Änderung beschlossen, dass der Steuersatz weiterhin 10 % beträgt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Zuschussantrag der Angelner Eisenbahn Gesellschaft für einen Schwellenwechsel
Beschlussvorlage - 53/2015
Die Angelner Dampfeisenbahn gehört zu den touristischen Highlights der Schleiregion mit einem Alleinstellungsmerkmal. Seit nunmehr 40 Jahren rollt die Museumsbahn auf der Eisenbahnstrecke zwischen Kappeln und Süderbrarup und befördert bis zu 15.000 Fahrgäste im Jahr.

Der Erhalt der kreiseigenen Eisenbahninfrastruktur war in den vergangenen Jahren immer eine Gemeinschaftsaufgabe des Kreises, der Ämter, Gemeinden und der Stadt Kappeln. Es wird jedoch immer schwieriger, diese Aufgabe zu bewältigen.

Da auch die Region Schwansen von der Angelner Dampfeisenbahn profitiert, muss die Finanzierung auf weitere Träger verteilt werden, um diese Aufgabe zu bewältigen. Unter diesem Aspekt stellt die Angelner Eisenbahn Gesellschaft einen Förderantrag, der dieser Vorlage beigefügt ist und bittet um finanzielle Unterstützung.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Angelner Eisenbahn Gesellschaft einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für die Erneuerung der Schwellen zu gewähren.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Zuschuss für die Instandsetzung des Tipi auf der Außenfläche des Kindergartens (Antrag der ABD-Fraktion)
Beschlussvorlage - 56/2015
Mit Schreiben vom 13.09.2015 beantragt der ABD-Fraktion einen Zuschuss für die Instandsatzung des Tipi auf der Außenfläche des Kindergartens. Das Tipi befindet sich in einem stark beschädigten Zustand. Die Plane des Zeltes ist nahezu komplett zerissen.

Gleichzeitig wird der Bürgermeister gebeten, beim Förderverein Kindegarten und bei der Kirchengemeinde Sieseby ebenfalls Geldmittel für dieses Vorhaben einzuwerben.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Zuschuss für die Instandsetzung des Tipi auf der Außenfläche des Kindergartens zu bewilligen. Gleichzeitig wird der Bürgermeister gebeten, nach einer Möglichkeit zu suchen, dass Tipi im Winter drinnen einzulagern.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bezuschussung der 125-Jahr-Feier und Chronik der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal
Beschlussvorlage - 61/2015
Die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal feiert am 12. April 2016 ihr 125-jähriges Bestehen. Zu diesem Anlass plant die Feuerwehr eine Festwoche und eine Aktualisierung der bestehenden Chronik.
Die geplanten Kosten für die Veranstaltungen während der Festwoche und den Druck der Chronik betragen ca. 12.000 €.
Aus diesem Grunde beantragt die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal einen Zuschuss für die Festwoche und die Chronik in Höhe von 6.300 €.
Der Antrag und die Auflistung der Festwoche und der geplanten Kosten wird der Vorlage beigefügt.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal für die Ausrichtung der 125-Jahr-Feier und Aktualisierung der Chronik einen Zuschuss in Höhe von 6.300 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Unterbringung des ELF der Feuerwehr Damp
Beschlussvorlage - 44/2015

Der Kreis RD-Eck sucht für ein neu angeschafftes FüKW (Führungskraftwagen) des Katastrophenschutzes einen Standort im Norden des Kreisgebietes. Die Feuerwehr Damp-Dorotheental bzw. die Gemeinde Damp wäre ein adäquater Ort. Da dieses Fahrzeug das ELW (Einsatzleitfahrzeug) der Wehr Damp nicht ersetzt, sondern den Fuhrpark lediglich ergänzen würde, müsste ein zusätzlicher Garagenplatz geschaffen werden. In diesem Zusammenhang hat der Bürgermeister Herrn Andresen gebeten, eine Beschlussvorlage für die Anschaffung und Aufstellung einer Fertigteilgarage zu fertigen.

Kostenschätzung für die Lieferung und Aufstellung einer Beton-Fertigteilgarage

  1. Herstellen der Baureife (Bauantrag, Vermessung, Einmessung für das Liegenschaftskataster...): pauschal 1.500 €
  2. Erdarbeiten für die Fundamente, für die Befestigung / Höhenanpassung der Zufahrt und Kabelgraben für E-Versorgung: pauschal geschätzt 3.000 €
  3. Betonarbeiten für die Fundamente: pauschal 2.000 €
  4. Elektroarbeiten für die Zuleitung zur Garage und Aufschaltung auf ein vorhandenes System: pauschal 1.000 €
  5. Lieferung und Aufstellung einer Großraumgarge. Die Maße des Fahrzeugs (egal ob ELF alt oder neu) gestatten keine 0/8/15- Maße der Garage).
  • Großraumgarage mit den lichten Innenmaßen 8,60 m x 3,62 m x 2,90 m (LxBxH)
  • Kunstharz-Edelputz in Standardfarbe ziegelrot
  • Attika: schwarz
  • Hörmann Sektionaltor, Torantrieb mit einem Handsender 
  • Elektropaket unter Putz: Schalter, Steckdose, Steckdose  für Torantrieb, Lampe, Anschlussdose, Erdkabelanschluss bauseits
Pauschal incl. Schwertransport und 80 to- Krangestellung 17.500 €

Geschätzte Gesamtkosten vorbehaltlich einer genauen Standortbestimmung: 25.000 €

Der Bürgermeister hat eine Idee zu einem Aufstellort und wird diese in der Sitzung erläutern. Da angrenzend an das Feuerwehr- / Bauhofgrundstück ein Wald mit einem eigentlich 30 m breiten Schutzstreifen anschließt, muss die Genehmigungsfähigkeit noch abschließend geklärt werden.

Da es sich um eine Großraumgarage mit den genannten Außmaßen und einem hohen Gewicht handelt, ist der Transport derselben ein Schwertransport. Ferner ist zum Entladen der Garage und Versetzen an den Bestimmungsort ein besonders großer Autokran von Nöten. Ob diese Fahrzeuge auf dem Gelände des Bauhofs und der Feuerwehr ausreichend Platz finden, muss vor Beantragung einer Baugenehmigung und Beauftragung der Lieferung zunächst mit dem gewählten Hersteller abgestimmt bzw. geprüft werden.

Die gelieferte Kostenschätzung setzt voraus, dass die Umstände sind, wie es im Sachverhalt vermutet und geschildert ist. Sollte der Aufstellort nicht einigermaßen eben sein, so kann der Aufwand für die Gründung höher sein.

Um das Umfeld visuell vor Augen zu haben, werden mit dieser Vorlage Fotos zur Verfügung gestellt. Es wird deutlich, dass der Bauhof ohne Weiteres keinen Garagenstandplatz erübrigen kann. 

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine Fertigteilgarage gemäß den Ausführungen im Sachverhalt anzuschaffen. Der Aufstellort wird wie folgt definiert: Gelände Feuerwehrhaus.
Es werden 25.000 € im Vermögenshaushalt 2016 der Gemeinde Damp bereit gestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Bauantrag zu stellen und erforderliche Aufträge auszulösen.  

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 59/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Der Entwurf des Haushaltes 2016 und der Haushaltssatzung 2016 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird empfohlen:
  • Zweitwohnungssteuereinnahme 206.100 € statt 250.900 € (Seite 44)

Hierdurch wird der Rücklagenstand am 31.12.2016 voraussichtlich 704.000 € betragen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      3.487.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      3.487.300,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.690.000,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.690.000,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      8,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2016 der Kurbetriebe Damp GmbH
Abgesetzt

zu TOP 15. Grundsatzbeschluss über die Einführung einer Übernachtungssteuer (Bettensteuer) in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 60/2015
Immer mehr Kommunen gehen dazu über, eine Bettensteuer/Übernachtungssteuer/Tourismusabgabe einzuführen. Bürgermeister Böttcher hat angekündigt, dass die Gemeinde Damp über die Einführung einer solchen Steuer beraten sollte.

Gegenstand der Steuer ist der Aufwand des Gastes für die entgeltliche Nutzung von Beherbergungsleistungen in Beherbergungsbetrieben, also Einrichtungen die gegen Entgelt vorübergehend Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen (z. B. Hotel, Gasthof, Pension, Gäste- und Privatzimmer, Ferienwohnung, Motel, Campingplatz, Jugendherberge).

Abgabenpflichtig ist der Übernachtungsgast, der das Entgelt für die Beherbergungsleistung entrichtet. Abgabenpflichtig sind alle privaten Übernachtungen, nicht dagegen beruflich bedingte Übernachtungen. Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes, der dem Gast die Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt, ist für die Kassierung, Abführung und Nachweisführung verantwortlich.

Bemessungsgrundlage ist der für die Beherbergungsleistung gezahlte Preis inklusive Umsatzsteuer pro Nacht und Person. Der Abgabensatz kann ein fester Betrag (z. B. 1 €) pro Übernachtung oder ein gestaffelter Betrag nach dem Übernachtungspreis (z. B. Übernachtungspreis bis 20 € = Betrag X, Übernachtungspreis bis 40 € = Betrag X, Übernachtungspreis bis 60 € = Betrag X usw.) sein.

Die Erhebung der Bettensteuer/Übernachtungssteuer/Tourismusabgabe richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der Gemeindeordnung und der Abgabenordnung. Hiernach handelt es sich bei der Bettensteuer/Übernachtungssteuer/Tourismusabgabe um eine kommunale Steuer, für die es keine Gegenleistung gibt, die zur reinen Einnahmeerzielung der Gemeinde dient.

Gleichwohl kann die Gemeinde durch Beschlussfassung festlegen, dass die gesamten Einnahmen oder Teileinnahmen der Bettensteuer/Übernachtungssteuer/Tourismusabgabe für einen Verwendungszweck (z. B. touristische Zwecke) eingesetzt werden. Was zu den touristischen Zwecken gehört, müsste in der Beschlussfassung dann definiert werden.

In einer Grundsatzentscheidung ist zunächst zu beschließen, ob eine Bettensteuer/Übernachtungssteuer/Tourismusabgabe überhaupt in der Gemeinde Damp eingeführt werden soll und die Verwaltung beauftragt wird, einen rechtssicheren Satzungsentwurf zu erarbeiten, in dem die Höhe der Abgabe und Details zur Abgabenerhebung festgelegt werden.

Das Inkrafttreten der neuen Satzung sollte der 01. Januar 2017 sein, damit genügend Zeit ist, die Details festzulegen und die Beherbergungsbetriebe und die Verwaltung sich organisatorisch auf die Erhebung vorbereiten können. Die Beherbergungsbetriebe haben dann auch ausreichend Zeit, ihre Preisgestaltung auf die neue Steuer anzupassen.

Mit Datum vom 12. November 2015 hat die CDU-Fraktion der Gemeinde Damp einen Antrag gestellt, der in diesem Zusammenhang abgearbeitet werden kann. Der Antrag wird der Vorlage beigefügt.

Über das Für und Wider der Einführung einer neuen Steuer wird intensiv und kontrovers diskutiert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum 01. Januar 2017 eine Bettensteuer/Übernachtungssteuer/Tourismusabgabe in der Gemeinde Damp einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen rechtssicheren Satzungsentwurf zu erarbeiten, in dem die Höhe der Abgabe und Details zur Abgabenerhebung festgelegt werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nichtöffentlich zu behandelndeTagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgabe
Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.


Ulrich Erichsen  Gerhard Ulbrich 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende/r