Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.00 Uhr |
stellv. Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz |
stellv. Ausschussmitglied Raidum Rodde |
Ausschussvorsitzender (w. B.) Horst Böttcher |
Ausschussmitglied Sirka Metzger |
Ausschussmitglied Peter Tramm |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Gerhard Ulbrich |
Ausschussmitglied Uwe Wichert |
Ausschussmitglied Manfred Löhr (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Hugo Scheu (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Barbara Feyock |
Gemeindevertreter/in Kai Marten |
Gemeindevertreter Bernd Moltkau |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
Verwaltung Christian Levien |
Kurbetriebe Damp René Kinza |
Seniorenbeirat Uta Klingschat |
Seniorenbeirat Ellen Stanke |
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der wählbaren Bürger |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
6. | Einwohnerfragestunde |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Verlängerung der Beleuchtungszeit der Straßenlampen |
Beschlussvorlage - 56/2018 | |
9. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 51/2018 | |
10. | Anpassung der Förderrichtlinie der Gemeinde Damp zum Erwerb der Fahrerlaubnis (Klasse C) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal |
Beschlussvorlage - 59/2018 | |
11. | Kauf und Aufstellung von zusätzlichen Fahrradanstellbügel und Fahrradcontainer am Ostseeradwanderweg |
Beschlussvorlage - 63/2018 | |
12. | Baumpflege- und Neuanpflanzungsmaßnahmen |
Beschlussvorlage - 62/2018 | |
13. | Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 58/2018 | |
14. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 57/2018 | |
15. | Bereitstellung von Mitteln für die Aufwertung des Ostseeküstenradwanderweges vom Hafen bis Fischleger-Strand |
Beschlussvorlage - 64/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
19. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Für die entschuldigten Ausschussmitglieder Manfred Löhr und Hugo Scheu nehmen stellvertretend Jochen Bibelwitz und Raidum Rodde stimmberechtigt an der Sitzung teil. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der wählbaren Bürger |
Bürgermeisterin Barbara Feyock verpflichtet den wählbaren Bürger Horst Böttcher gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Die Tagesordnungspunkte 16-18 werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben. Bürgermeisterin Barbara Feyock berichtet über folgende Punkte:
Der stellv. Bürgermeister Raidum Rodde berichtet von der Sitzung des Breitbandzweckverbandes. Die Anschlüsse verschieben sich auf den 01.04.2019. Alle Grundstücke die nicht bis zu diesem Datum angeschlossen werden, können darauf hoffen, bis 2021 angeschlossen zu werden, wenn Bundesmittel zur Verfügung stehen. Für die Kurbetriebe Damp berichtet Renè Kinza über die Auswirkungen des Feuers in der Olympiahalle.
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zu TOP 5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.
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zu TOP 6. | Einwohnerfragestunde |
Frau Stanke fragt, wann mit den Breitbandanschlüssen in Dorotheenthal zu rechnen ist. Raidum Rodde antwortet, dass dieses z.Zt. noch ungeklärt ist.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Verlängerung der Beleuchtungszeit der Straßenlampen |
Beschlussvorlage - 56/2018 In der Einwohnerfragestunde der Gemeindevertretersitzung am 24.04.2018 wurde von einer Bürgerin angeregt, die Beleuchtungszeiten der Straßenlampen zu verlängern. Herr Böttcher hat ihr seinerzeit zugesagt, dass sich die Gremien der Gemeinde hiermit beschäftigen.
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Ausschussvorsitzender Böttcher erläutert den Sachverhalt, über den kurz beraten wird. Eine Notwendigkeit zur Verlängerung wird von den meisten Ausschussmitgliedern generell nicht gesehen. Bürgermeisterin Barbara Feyock bringt eine App ins Gespräch. Bevor eine Beschlussempfehlung ausgesprochen werden kann, wird sie gebeten, die Kosten und Bedingungen einer solchen App zu erkunden.
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Beschluss: Ohne
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zu TOP 9. | Defizitbeteiligung am Friedhof Karby |
Beschlussvorlage - 51/2018 In mehreren Gesprächsrunden der Bürgermeister der Gemeinden Brodersby, Dörphof, Karby und Winnemark sowie zuletzt auch Damp und Kappeln mit Vertretern des Kirchengemeinderates der Kirchengemeinde Karby sowie tlw. Vertretern der Kirchenkreis- und Amtsverwaltung wurde die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes, zuletzt am 16.07.2018, erörtert. Situationsdarstellung: Der Betrieb des Friedhofes der Kirchengemeinde Karby weist lt. Mitteilung der Kirchengemeinde im "hoheitlichen" Teil ein aufgelaufenes Defizit Ende 2017 in Höhe von 68.068,59 € auf, welches die Kirchengemeinde aus Überschüssen im "gewerblichen" Teil des Friedhofes mit 10% (6.806,86 €) ausgleichen würde, so dass die Kirchengemeinde von den politischen Gemeinden eine Restdefizitübernahme von 61.261,73 € wünscht. Entsprechend der Einwohnerzahlen wären Brodersby mit 21,96% (13.453,08 €), Damp mit 11,61% (7.112,45 €), Dörphof mit 23,81% (14.586,42 €), Kappeln mit 6,58% (4.031,02 €), Karby mit 19,21% (11.768,38) und Winnemark mit 16,83% (10.310,35 €) am aufgelaufenen Defizit beteiligt. Der Gebührenhaushalt ist seit 2011 unausgeglichen, wobei das Defizit bis 2013 noch durch eine entsprechende Rücklage ausgeglichen werden konnte. Für das laufende Defizit wünscht sich die Kirche den Abschluss eines Vertrages zur Finanzierung dieses Defizits durch die politischen Gemeinden. Schließlich legt die Kirche den Entwurf einer Geschäftsordnung für ein Friedhofskuratorium vor und bittet um Benennung eines Kuratoriumsmitgliedes sowie eines Vertreters. Rechtliche Beurteilung: Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof in der Gemeinde unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen hat sich die Gemeinde nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofs zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation besteht grundsätzlich. Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da die Kirchengemeinde die Aufgabe ursprünglich als öffentlich-rechtliche Institution freiwillig übernommen hat und sie ihren Friedhof als konfessioneller Träger auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Anpassung der Förderrichtlinie der Gemeinde Damp zum Erwerb der Fahrerlaubnis (Klasse C) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal |
Beschlussvorlage - 59/2018 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat am 27.02.2015 die beigefügte Förderrichtlinie beschlossen. Die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal beantragt (siehe ebenfalls Anlage) nunmehr eine Erweiterung der Förderrichtlinie auf alle aktiven Feuerwehrmitglieder für den Erwerb eines Führerscheines der Klasse C. Die Abgeltung bei Abbruch der Mitgliedschaft erfolgt gemäß der jetzigen Regelung.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Förderrichtlinie der Gemeinde Damp zum Erwerb einer Fahrerlaubnis (Klasse C) für Mitglieder bis zum 60. Lebensjahr der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal gemäß dem Antrag der Feuerwehr zu erweitern. Eine Deckelung der Höhe soll nicht erfolgen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Kauf und Aufstellung von zusätzlichen Fahrradanstellbügel und Fahrradcontainer am Ostseeradwanderweg |
Beschlussvorlage - 63/2018 Aus Reihen der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Anzahl der Fahrradanlehnbügel am Ostseeküstenradwanderweg in Höhe des Entdeckerbades zu erhöhen und zusätzlich weitere 2 Fahrradcontainer (abschließbare Fahrradboxen) anzuschaffen. Die Betonplatte, auf der die vorhandenen Boxen montiert sind, ist groß genug, um weitere 2 Boxen aufzunehmen. Die Platte stammt noch aus Zeiten, als dort ein WC-Container gestanden hat. Die Kosten für die Anschaffung von 2 weiteren Fahrradboxen und 5 zusätzlichen Anlehnbügeln nebst der Montage werden geschätzt auf 5.000 €. |
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben, zu verfahren. Erforderliche Mittel werden im Nachtrag zum Vermögenshaushalt 2018 bereit gestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Baumpflege- und Neuanpflanzungsmaßnahmen |
Beschlussvorlage - 62/2018 Aus Reihen der Gemeindevertretung wird angeregt, über Baumpflege- und Neuanpflanzungsmaßnahmen zu beraten. Am Wanderweg zwischen dem Amtsgebäude und der Straße Holzschicht sollten einige Bäume ausgelichtet und von Totholz befreit werden. Einige Bäume sollten gefällt und die Wurzeln gefräst werden. Als Ausgleich für die gefällten Bäume wird vorgeschlagen, 5 Kugelahorn der Qualität H 3xv mDb StU 14-16 zu pflanzen. Der Aufwand aller Arbeiten wird mit rund 7.000 € - 7.500 € abgeschätzt.
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Die Anwesenden sind sich einig, dass die Bürgermeisterin aufgrund des engen Zeitfensters sofort in dieser Angelegenheit tätig werden kann. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die im Sachverhalt beschriebenen Maßnahmen im Herbst 2018 von einem Fachunternehmen durchführen zu lassen. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Haushalt 2018 bereit gestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Machbarkeitsstudie Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 58/2018 Es ist angedacht, weitere alternative Möglichkeiten für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Vogelsang - Grünholz auszuarbeiten. Hierzu liegt ein Honorarangebot des Architekturbüros Wohlenberg vor, das mit einer Bruttohonorarsumme von 3.453,81 € schließt. Ziel ist es, die ausgearbeiteten Ergebnisse innerhalb der nächsten Ausschusssitzungen bzw. der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzustellen, anschließend zu beraten und gegebenenfalls das weitere Vorgehen zu beschließen.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, alternative Möglichkeiten zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Damp, OT Vogelsang - Grünholz, ausarbeiten zu lassen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 3.453,81 € werden anerkannt und im Nachtragshausaushalt 2018 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur |
Beschlussvorlage - 57/2018 Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll. Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden. Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein. Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden. Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich. |
Ausschussvorsitzender erläutert den Sachverhalt. Die Kosten für die Gemeinde Damp werden sich auf ca. 2.900 € belaufen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeinde beabsichtigt:
Voraussetzungen sind:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | Bereitstellung von Mitteln für die Aufwertung des Ostseeküstenradwanderweges vom Hafen bis Fischleger-Strand |
Beschlussvorlage - 64/2018 Aus Reihen der Gemeindevertreter wird angeregt, den Ostseeküstenradwanderweg vom Hafen Damp bis Fischleger-Strand aufzuwerten. Es wird vorgeschlagen, analog zum Weg vom Entdeckerbad nach Schubystrand drei Bankstandorte herzurichten (eingefasste Pflasterfläche, Bank, Abfallbehälter, je 2 Anlehnbügel). Ferner verlangt die Inanspruchnahme der Fördergelder für die Herrichtung des Ostseeküstenradwanderwegs eine jährliche, adäquate Unterhaltung des Weges. Neben der Wegeoberfläche selbst zählt dazu auch die Unterhaltung der gesetzten Faschinen zur Verhinderung von Sandverwehungen auf den Weg. In der Summe wird der Aufwand wie folgt abgeschätzt:
Summe 22.000 € |
Peter Tramm schlägt vor, auch am DLRG-Gebäude eine Fahrradbox und Anlehnbügel bereitzustellen. Ausschussvorsitzender Böttcher erläutert, dass dieses mit der Maßnahme umgesetzt werden sollte. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, wie vorgeschlagen, 22.000 € im Vermögenshaushalt 2019 bereit zu stellen und die Maßnahmen zu Beginn 2019 umzusetzen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 19. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Ulrich Erichsen | Horst Böttcher |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |