N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses der Gemeinde Damp vom 22.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Jochen Bibelwitz
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Ausschussvorsitzender (w. B.) Horst Böttcher
Ausschussmitglied Manfred Löhr
wählbarer Bürger Hugo Scheu
Ausschussmitglied Peter Tramm
stellv. Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sirka Metzger (entschuldigt )
Ausschussmitglied Uwe Wichert (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Kai Marten
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Raidum Rodde
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen
Kurbetriebe Damp René Kinza
Gast Mandy Wendelken
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder
6. Einwohnerfragestunde
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017
  Beschlussvorlage - 79/2018
9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2018
  Beschlussvorlage - 81/2018
10. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 80/2018
11. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zur Mitgliederwerbung
  Beschlussvorlage - 85/2018
12. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 82/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Für die entschuldigten Ausschussmitglieder Sirka Metzger und Uwe Wichert nehmen stellvertretend Jochen Bibelwitz und Gabriele Marten stimmberechtigt an der Sitzung teil.

zu TOP 2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
Bürgermeisterin Barbara Feyock verpflichtet den wählbaren Bürger Hugo Scheu gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.

Bürgermeisterin Barbara Feyock spricht in ihrem Bericht folgende Punkte an:
  • Offene Ganztagsschule
  • Besuch der Partnergemeinde Lubmin 16.-19.05.2019

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Folgende Änderung der Sitzungsniederschrift des Finanz- und Hauptausschusses vom 01.10.2018 wird vorgenommen:

TOP 18 wird wie folgt ergänzt:
Die CDU-Fraktion beantragt den Vermerk des Amtsdirektors umzusetzen.
Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 8. Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017
Beschlussvorlage - 79/2018
Die Jahresrechnung 2017wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2017wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.

Frau Wendelken vom Wirtschaftsprüfungsbüro RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner berichtet von der Prüfung der Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017. 
Herr Tramm fragt nach dem Verbleib des Verkaufserlöses für den Imbiss in Damp. Herr Erichsen entgegnet, dass der Verkaufspreis im Januar 2018 gezahlt wurde und daher in der Jahresrechnung 2018 erscheinen wird.
Ferner fragt Herr Tramm, ob die Prüfung auch beinhaltet, die Wirtschaftlichkeit einzelner Einnahmen und Ausgaben zu betrachten. Konkret will er diese Frage schriftlich einreichen.
Frau Wendelken sichert ihm eine schriftliche Beantwortung bis zur Gemeindevertretersitzung am 13.12.2018 zu.
Herr Kinza ergänzt, dass die Geschäftsführung der Kurbetriebe Damp GmbH die Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Damp ausführt.
Herr Scheu weist auf eine redaktionelle Änderung in der Anlage 9, Seite 11, hin. Hier muss es Pachterlöse Wohnmobilpark heißen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2017 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegenden Fassung unverändert festzustellen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:

1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2017 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.

4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Damp für das Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage - 81/2018
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2018 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Der Ausgabenansatz der Schulkostenbeiträge für Gymnasien wird von 55.000 € auf 75.000 € angehoben.

Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt nunmehr 917.400 € und es entsteht eine Rücklagenentnahme in Höhe von 14.700 €. Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2018 beträgt dann 1.285.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 80/2018
Aufgrund einiger Widersprüche gegen die Bescheide über die Erhebung einer Übernachtungssteuer wurde für die Bearbeitung eine fachantwaltliche Auskunft eingeholt. Diese ist zu der Ansicht gelangt, dass die Erhebung einer Übernachtungssteuer grundsätzlich rechtens ist. Der gestufte Steuersatz in der Übernachtungssteuersatzung der Gemeinde Damp könnte jedoch wegen des Degressionseffektes vor dem Verwaltungsgericht kritisch gesehen werden und zur Rechtswidrigkeit und somit Gesamtnichtigkeit der Satzung führen. Eine Umstellung in eine prozentuale Bemessung der Übernachtungssteuer erscheint daher sinnvoll.

Der rückwirkende Neuerlass einer Übernachtungssteuersatzung ist möglich. Zu beachten ist hierbei das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes von Schleswig-Holstein (KAG).

In der Rechtsprechung wird ein Steuersatz bis zu 7,5 % auf den Übernachtungspreis anerkannt. Ein Steuersatz von 4 % entspricht nach heutigem Stand ungefähr dem jetzigen Steueraufkommen von 516.000 €. Diese Summe basiert auf die Übernachtungszahlen des Jahres 2017. Diese können natürlich entsprechend dem Saisonverlauf des Jahres 2018 und den Folgejahren variieren. Der Steuersatz kann jederzeit durch eine Satzungsänderung angepasst werden.

Der Satzungsentwurf sieht ferner vor, dass bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen, die auf der aufzuhebeneden Satzung vom 03.11.2016 beruhen, durch die rückwirkende Neuregelung nicht berührt werden. Dieses geschieht vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Übernachtungssteuer um eine indirekte Steuer handelt und die steuerpflichtigen Beherbergungsbetriebe die Differenzen zur bisherigen Veranlagung schwierig abrechnen können. Alternativ können aber auch bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen angepasst werden.

Ferner wurden in diesem Zusammenhang in der Satzung einige Änderungen zur besseren Klarstellung vorgenommen, die sich aus fachantwaltlicher Sicht und aus der Veranlagungspraxis in der Zwischenzeit ergeben haben. Diese wurden im Satzungsentwurf fett markiert.
Der Satzungsentwurf wird von Herrn Erichsen erläutert.

Herr Tramm beantragt § 14 (Bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen) zu streichen.
Man kommt überein, hierüber auf der Gemeindevertretersitzung am 13.12.2018 zu entscheiden.

Herr Ulbrich beantragt, den Steuersatz im § 5 auf 2% festzusetzen.
Dieser Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) in der Gemeinde Damp vom 03.11.2016 außer Kraft. Der Steuersatz beträgt 4%. § 14 (Bestandskräftig gewordene Steuerfestsetzungen) wird aus dem Entwurf gestrichen.
 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal zur Mitgliederwerbung
Beschlussvorlage - 85/2018
Die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal hat bei der Bürgermeisterin beantragt, Mittel für die Mitgliederwerbung in den Haushalt 2019 einzustellen. Hierzu gehört auch eine digitale Anzeigefläche im Infotainment TV in den Edeka-Märkten in Damp und Vogelsang-Grünholz. Die Kosten belaufen sich hierfür auf 70,69 € monatlich (siehe Anlage).

Weitere Maßnahmen zur Mitgliederwerbung sind in Vorbereitung und können vom Gemeindewehrführer erläutert werden.
Der Sachverhalt wird von Gemeindewehrführer Michael Leckband erläutert.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Mitgliederwerbung der Freiwilligen Feuerwehr Damp-Dorotheenthal ab dem Haushaltsjahr 2019 insgesamt 2.500 € jährlich im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 82/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 wird von Herrn Erichsen erläutert.

Folgende Änderung wird vorgenommen:
  • Der Ausgabenansatz der Schulkostenbeiträge für Gymnasien wird von 55.000 € auf 75.000 € angehoben.

Hierdurch beträgt die Zuführung zum Vermögenshaushalt nunmehr 616.900 € und es entsteht eine Rücklagenzuführung in Höhe von 95.900 €. Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2019 beträgt dann 1.381.000 €.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      4.048.900,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      4.048.900,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                      2.090.300,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                      2.090.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                      0,00 EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                      0,00 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                      0,00 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                      9,0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          260 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310%

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR.

§ 5

Als Anlage gilt der Stellenplan.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Horst Böttcher 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender