N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 02.03.2011.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostse, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Zinkmann
stellv. Mitglied Clemens Buschkühle (stellv. für Hans-Gerd Wagner)
Ausschussmitglied Barbara Feyock
Ausschussmitglied Bruno Herbst
Ausschussmitglied Gabriele Marten
wählbarer Bürger Gerd Serke
stellv. Ausschussvorsitzender Uwe Wichert

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Hans-Gerd Wagner (entschuldigt vert. durch Clemens Buschkühle)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreter Christoph Langer
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Verwaltung Jan Andresen
Gast Ing.-Büro AQUA tec
Gast Thomas Arndt
Gast Damp Holding AG Herr Pohl
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee
  Beschlussvorlage - 19/2011
8. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
  Beschlussvorlage - 12/2011
9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Reiterhof Dorotheental"
9.1. a) textliche Festsetzungen
  Beschlussvorlage - 17/2011
9.2. b) Durchführungsvertrag zum B-Plan Nr. 14
  Beschlussvorlage - 18/2011
10. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Begräbniswald Damp"
10.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 1/2011
10.2. b) abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 2/2011
11. 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II "Ostseebad Damp - Ostteil - Klinik-, Kur- und Sportbereich
11.1. a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 8/2011
11.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 9/2011
12. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet
12.1. a) Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 15/2011
12.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 16/2011
13. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 5/2011
14. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
  Beschlussvorlage - 4/2011

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Böttcher berichtet von einem Schreiben von Herrn Heuck (Schreiben vom 24.02.2011). Er besitzt das Haus neben dem „Haus-des-Gastes“ und bittet höflich um die Beseitigung von drei großen Bäumen auf der Grenze.
Herr Böttcher erklärt, dass er sich des Themas annehmen wird.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee
Beschlussvorlage - 19/2011

Anliegend das Protokoll zu einer Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft Küstenschutz Ostsee“.

Die Arbeitsgemeinschaft hat sich auf Initiative des Verbandsvorstehers des Wasser- und Bodenverbandes Oehe-Maasholm, Herrn D.Matz, vor ca. Jahresfrist gegründet. Anlass der Gründung war das Bestreben, den Versuch zu unternehmen, sog. “Sonstige Deiche“ und / oder „Regionaldeiche“ in den Status von „Landesschutzdeichen“ zu überführen. Dazu sollten die Interessen aller Ostseeküstenverbände von Flensburg bis Lübeck gebündelt werden. Da man die Gemeinden dabei nicht ausschließen wollte, wurden diese nunmehr informiert. Bis dato wurden alle Aktivitäten nahezu ehrenamtlich erbracht und haben daher nahezu keine Kosten verursacht.

Um innerhalb der Arbeitsgemeinschaft aber fortan ein Budget für Planer oder sonstige Fachleute zu erhalten, wurde anscheinend auf der Sitzung in Wittensee beschlossen, einen Jahresbeitrag von denjenigen einzufordern, die die Arbeitsgemeinschaft unterstützen und sich einbringen wollen.
Es wurden bereits Gespräche mit dem MLUR geführt. In Kürze soll wohl ein weiteres Gespräch mit Herrn Wienhold vom MLUR geführt werden.

Ob es tatsächlich eine realistische Chance gibt, weitere Küstenschutzeinrichtungen in die Unterhaltungsverantwortung des Landes zu geben, vermag Herr Andresen nicht abzuschätzen.

Weitergehende Informationen hat Herr Andresen nicht.


Neben den im Sachverhalt geschilderten Ambitionen, die Verantwortung für den Küstenschutz an das Land abzugeben, wird Herr Böttcher sämtliche Bürgermeister der Eckernförder Bucht Mitte April zu einem Gesprächstermin einladen. Ziel soll zunächst sein, die Aufmerksamkeit des Landes auf dieses Thema in dieser Region zu lenken.


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Arbeitsgemeinschaft wegen der besonderen Betroffenheit und Interessenslage der Gemeinde Damp beizutreten. Der Jahresbeitrag mit 222,80 € wird anerkannt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beginn der Aufstellung des Kanalkatasters
Vorstellung des ausführenden Ingenieurbüros
Beschlussvorlage - 12/2011
Nachdem die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp schon am 25.02.2009 beschlossen hat, ein Kanalkataster aufzustellen, hat Herr Andresen zwischenzeitlich eine beschränkte Ausschreibung mit vorangestelltem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der vorangestellte Teilnahmewettbewerb diente dazu, tatsächlich nur fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Dienstleister, die an der beschränkten Ausschreibung zu beteilgen waren, zu ermitteln. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit waren durch schriftliche Belege nebst Referenzen und Angabe der dazugehörigen Kontaktpersonen nachzuweisen. Dem ausgewählten Bieterkreis wurde dann die tatsächliche Ausschreibung mit den Vergabeunterlagen und Leistungstexten zugesendet. Dabei hat sich u.a. für die Gemeinde Damp das Ingenieurbüro Aquatec aus Sterup als wirtschaftlichster Dienstleister herausgestellt. Es handelt sich um ein Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und Tiefbau.
Das Büro wird auf Basis der Ausschreibung im Rahmen eines VOL-Auftrages zu vereinbarten Einheitspeisen (pro Stück, pro Meter, pro km...) tätig. Die Auftragssumme beläuft sich auf Grundlage der von Herrn Andresen bereits in 2009 ermittelten, teilweise geschätzten Vorsätze auf rund 61.000 €. Da das Leistungsverzeichnis 26 Seiten umfasst, sei bei dieser Vorlage nur die Zusammenfassung des Auftrags-LVs beigefügt.
Hinweis: Diese Summe beinhaltet lediglich die Ingenieur- und Vermessungsleistungen, die Reinigungs- und Inspektionsleistungen werden durch dritte Fachfirmen erbracht.
In der Sitzung wird der Geschäftführer des Ingenieurbüros sich vorstellen. Er hat die vorhandenen Bestandsunterlagen erhalten, gescannt und kopiert und grob ausgewertet. Am 21.01.2011 hat Herr Andresen Herrn Hohmann das Kanalsystem grob vor Ort gezeigt. Ferner hat das Ingenieurbüro die ALK (automatische Liegenschaftskarte) der Gemeinde, die bisher von Herrn Andresen vermittelten Grundlagen und die daraus hervorgegangenen Beschlüsse sowie Presseartikel zur Verfügung gestellt bekommen.
Herr Hohmann hat zunächst den Auftrag, den Kostenumfang der Ingenieurs-, sowie Reinigungs- und Inspektionsleistungen auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen aus seiner Sicht zu ermitteln und ggf. im Vergleich zu den von Herrn Andresen seinerzeit ermittelten Kosten darzustellen.
Im Ergebnis soll der genaue Umfang der zu erbringenden Leistung (Ingenieurleistungen und Reinigungs- sowie Inspektionsleistungen) beraten und beschlossen werden.


Neben den Schilderungen des Sachverhaltes wird durch Herrn Andresen eine Anregung gegeben:

Das Wissen um die Lage und Führung der Stromversorgungskabel der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Damp liegt im Grunde nahezu ausschließlich bei dem örtlichen Elektriker. Auch wenn derzeit niemand davon ausgeht, dass die erfolgreiche Zusammenarbeit weder kurz- noch langfristig aufgegeben werden soll, so muss dennoch festgestellt werden, dass es anzuraten ist, mittelfristig ein Planwerk zu erstellen.
Dieses muss nicht zwangsläufig teuer sein. Ggf. könnten die Laternen im Zuge der Vermessung der Kanäle mit eingemessen werden. Bei rund 200 Laternen würde dieses Einmessen und Darstellen in der ALK Kosten von rund 1.000 € verursachen. Da das Kanalkataster nur in den Ortsteilen mit zentraler Ortsentwässerung aufgebaut wird, müssten die Laternen in den Außerortslagen separat eingemessen werden. Dafür mögen noch mal maximal 500 € anfallen. Somit wäre für 1.500 € eine gute und dauerhafte Basis für einen Leitungsplan geschaffen. Nachfolgend könnte man mit dem Mitarbeiter des örtlichen Elektrikers die Kabelführung sukkzessive einpflegen.


Beschluss:
Es wird beschlossen, die bereits im Februar 2009 beschlossene Erstellung des Kanalkatasters so wie geplant in die Tat umzusetzen. Der seinerzeit von Herrn Andresen genannte Kostenrahmen wird nach derzeitiger Einschätzung Herrn Hohmanns eingehalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge zu erteilen.
Bisher sind 20.000 € über die Hushalte 2009 und 2010 bereit gestellt und übertragen worden. Die Bereitstellung weiterer Mittel muss noch über den Haushalt oder Nachtragshaushalt erfolgen.
Die Einmessung der Straßenlaternen soll erfolgen. Die Kosten werden aus dem Unterhaltungshaushalt der Straßenbeleuchtung bestritten.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "Reiterhof Dorotheental"

zu TOP 9.1. a) textliche Festsetzungen
Beschlussvorlage - 17/2011

Am 16.09.2010 wurde für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 „Reiterhof Dorotheental“ der abschließende Beschluss ( Satzungsbeschluss) gefasst sowie der Durchführungsvertrag gebilligt.

Hinsichtlich der Gewährleistung des funktionalen Zusammenhangs zwischen Reiterhof und Ferienwohnungen hatte die Landesplanungsbehörde nachträglich Bedenken vorgebracht, dass dies nicht umfassend genug im Durchführungsvertrag abgesichert wäre. Es gab diverse e-Mail-kontakte sowie Gespräche zwischen der Landesplanung, dem Notar, der Gemeinde, dem Betreiber und der Amtsverwaltung.

Die letzte Äußerung der Landesplanung vom 14.02.2011 schlägt folgendes vor:
            - Ergänzung der textl. Festsetzungen des B-Planes Nr. 14, d. h. erneute Beteiligung
und Auslegung des B-Planes
            - Ergänzung des Durchführungsvertrages


Beschluss:

Die Gemeinde nimmt den Vorschlag der Landesplanung vom 14.02.2011 zur Kenntnis. Sie ist jedoch der Meinung, dass durch eine Änderung/ Ergänzung des Durchführungsvertrages eine ausreichende Sicherung des funktionalen Zusammenhangs zwischen Reiterhof und gewerblich-touristischer Ferienhausnutzung gegeben ist.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2. b) Durchführungsvertrag zum B-Plan Nr. 14
Beschlussvorlage - 18/2011

s. Beschlussvorlage 17/2011


Beschluss:

Die durch Herrn Notar Arndt erarbeitete Ergänzung vom 15.02.2011 für den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 14 wird gebilligt.
Hiermit wird dem Anliegen der Landesplanung Rechnung getragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Begräbniswald Damp"

zu TOP 10.1. a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 1/2011

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde und die Begründung
haben in der Zeit vom 22.10.2010 bis 23.11.2010 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 05.10.2010 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 19.04.2010.



Beschluss:

a) Beschluss/ -empfehlung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros Springer  - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Insgesamt gingen ein:
Behördenbeteiligung vom 05.10.2010 – öffentliche Auslegung v. 22.10.2010 – 23.11.2010
hier: 8. Änderung Flächennutzungsplan Damp
        „Begräbniswald Damp“ Gemeinde Damp
 
 
Datum:
Bedenken:
3.
Wehrbereichsverwaltung Nord
 
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
5.
Wasser- und Schifffahrtsamt
 
Belange nicht berührt, daher keine weitere Beteiligung
8.
Hauptzollamt
 
 
11.
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr - durch das LBV-SH
(ehemals Straßenbauamt)
 
17.
Forstamt Schleswig
11.10.2010
keine
18.
Archäologische Landesamt
11.11.2010
s. Stellungnahme
19.
Landesamt für Denkmalpflege
des Landes Schleswig-Holstein
 
 
20.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
14.10.2010
keine
21a.
LLUR (ehem. ALR Kiel)
(Landwirtschaft, Dorfentwicklung, Flurneu-ordnung, ländl. Wegebau, Küstenschutz
 
 
23.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Abt. Bauaufsicht, Abt. Denkmalschutz,
Abt. Gesundheitswesen, einschl. gesundheitl. Umweltschutz,
Abt. Naturschutz u. Landschaftspflege
(Unt. Naturschutzbehörde),
Abt. Kommunal- u. Schulaufsicht,
Abt. Jugend- und Sozialhilfe,
Abt. Sport, Straßenverkehr/ Straßenbau,
Abt. Abfallentsorgung,
Abt. Katastrophenschutz, Brandschutz,
Abt. Wasserwirtschaft
29.10.2010
keine
24.
Landwirtschaftskammer
Schleswig-Holstein
 
 
25.
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
 
 
27.
Wasserbesch.verband
Mittelschwansen
15.10.2010
keine
28.
E.ON Hanse AG
Netzcenter Süderbrarup
08.10.2010                keine
32.
Wasser-und Bodenverband
Schwastrumer Aue
 
 
34.
- Sachbearbeiter i.H.  (Entwässerung)
- Ordnungsamt im Hause (Verkehrsaufsi.)

 
35.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume des Landes Schl.- Holstein
 
 
36.
Gemeinsame Büro der AG-29 für
- Landesnaturschutzverbd. S.H.
- Landesjagdverbd. S.H.
- Landessportfischerverbd. S.H.
- S.H. Heimatbund e.V.
- Schutzgem. Deutscher Wald
22.11.2010
s. Stellungnahme
37.
IGU Kappeln u. Umgebung
 
 
38.
NABU - Naturschutzbund Deutschl.
18.11.2010
keine
39.
Bund für Umwelt u. Naturschutz
Landesverband Schl.-Holst. e.V.
 
 
40.
Verein Jordsand zum Schutze
der Seevögel und der Natur e.V.
 
 
 
Landessportverband Schleswig-Holstein
 
keine Bedenken, daher keine weitere Beteiligung
41.
AWR
Abfallwirtschaftsges. Rendsbg.-Eck.
23.11.2010
keine
43.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Abt. IV 9 - Landesplanung
 
 
44.
Nachrichtlich
Innenministerium des Landes S.-H.
Städtebau und Ortsplanung, Bauwesen
 
 


Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
48.
An die
Gemeinde Dörphof
 
Keine Bedenken, daher keine weitere Beteiligung
49.
An die
Gemeinde Holzdorf
 
Keine Bedenken, daher keine weitere Beteiligung
51.
An die
Gemeinde Thumby
 
Keine Bedenken, daher keine weitere Beteiligung
52.
An die
Gemeinde Waabs
 
Keine Bedenken, daher keine weitere Beteiligung
 
An den
Betreiber
 
 


Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.



Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2. b) abschließender Beschluss sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 2/2011

s. Beschussvorlage 1/2011




Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II "Ostseebad Damp - Ostteil - Klinik-, Kur- und Sportbereich

zu TOP 11.1. a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 8/2011

Zur touristischen Weiterentwicklung und Standortstärkung soll u. a. das „Aqua Tropicana“ durch ein neues Aquathemen-Spaßbad ersetzt werden. Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Anpassung der Traufhöhe im B-Plan erforderlich. Allen weiteren vorhandenen Festsetzungen des B-Planes paßt sich das neue Freizeitbad an.
Da die Voraussetzungen für eine vereinfachte Änderung bestehen, wird dies Verfahren durchgeführt.

Die mit Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2008 angedachte Planung wird nicht fortgeführt.


Herr Böttcher und Herr Langer verlassen zur Abstimmung wegen Befangenheit den Raum. Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 4 des Abstimmungstextes den Raum.


Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2008 für die 8. Änderung des B-Planes Nr. 5/II wird hiermit aufgehoben.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 5/II „Ostseebad Damp - Ostteil - Klinik-, Kur- und Sportbereich“ soll nun wie folgt geändert werden: Anpassung der Traufhöhe für den Bereich des Freizeitbades im Norden des Ostseebades Damp
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  5. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im vereinfachten Verfahren abgesehen werden.
  6. Von der frühzeitigen Unterrrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  7. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 9/2011

s. Beschlussvorlage 8/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Herr Böttcher und Herr Langer verlassen zur Abstimmung wegen Befangenheit den Raum.


Beschluss:

1. Der Entwurf der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/II für das Gebiet “Ostseebad Damp - Oststeil - Klinik-, Kur- und Sportbereich“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet

zu TOP 12.1. a) Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 15/2011

Zur touristischen Weiterentwicklung und Standortstärkung soll u. a. ein Teilbereich des B-Planes Nr. 5/I umgestaltet werden. Um die bestehenden Planungsvorstellungen umsetzen zu können, wird die Überplanung diese Bereiches erforderlich. Die Voraussetzungen nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sind hier gegeben - nach Rücksprache mit dem Kreis.

Die mit Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2008 angedachte Planung wird nicht fortgeführt.


Herr Böttcher und Herr Langer verlassen zur Abstimmung wegen Befangenheit den Raum. Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 4 des Abstimmungstextes den Raum.


Beschluss:

  1. Der Aufstellungsbeschluss vom 18.03.2008 für die 6. Änderung des B-Planes Nr. 5/I wird hiermit aufgehoben.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 5/I „Ostseebad Damp - Westteil, Ferienhausgebiet“ soll nun wie folgt geändert werden:
            - Änderung der Ferienhaus-Struktur in den Knollen 1, 2 und 4
            - Aufstockung der Gartenappartements in den Knollen 6 und 8
  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  3. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  5. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2. b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 16/2011

s. Beschlussvorlage 15/2011

Sollten zum Zeitpunkt der Auslegung bereits wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen, sind diese öffentlich auszulegen.


Herr Böttcher und Herr Langer verlassen zur Abstimmung wegen Befangenheit den Raum.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für das Gebiet “Ostseebad Damp - Westteil, Ferienhausgebiet“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt:

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen mit den nach der Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 5/2011

Mit Schreiben vom 26.11.2010 stellt Herr Schüttpelz den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 für das Gelände des alten Wehrturmes.

Parallel zum B-Plan ist auch eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Anliegen des Campingplatzbetreibers ist es, im Beobachtungsturm (ehemaliges Gebäude der Bundesmarine) ein Kiosk einzurichten. Da dies Vorhaben sich nicht ohne weiteres realisieren läßt (Außenbereich, sensibler Standort), wurde dies Thema u. a. bei einem Behördengespräch mit der Landesplanung und dem Kreis am 15.09.2010 angesprochen.
Fazit: Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung des B-Planes Nr. 10 um diese Fläche mit gleichzeitiger Durchführungsvertragserweiterung sowie Änderung des FNP.


Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 3 des Abstimmungstextes den Raum.


Beschluss:

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Campingplatz Koralle“, Fischleger, folgende Änderung der Planung vorsieht:
Erweiterung des Geltungsbereiches um das Gelände des alten Beobachtungsturmes und der Bootslagerfläche

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung entspricht der B-Planänderung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 "Campingplatz Koralle", Fischleger (Aufstellungsbeschluss)
Beschlussvorlage - 4/2011

Mit Schreiben vom 26.11.2010 stellt Herr Schüttpelz den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 10 für das Gelände des alten Beobachtungsturmes.

Anliegen des Campingplatzbetreibers ist es, im Wehrturm (ehemaliges Gebäude der Bundesmarine) ein Kiosk einzurichten. Da dies Vorhaben sich nicht ohne weiteres realisieren läßt (Außenbereich, sensibler Standort), wurde dies Thema u. a. bei einem Behördengespräch mit der Landesplanung und dem Kreis am 15.09.2010 angesprochen.
Fazit: Eine Möglichkeit wäre die Erweiterung des B-Planes Nr. 10 um diese Fläche mit gleichzeitiger Durchführungsvertragserweiterung sowie Änderung des FNP.

Voraussetzung für weitere Beratungen in den Gemeindegremien ist, dass der Vorhabenträger eine Entwurfsplanung seines Projektes vorlegt.

Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 3 des Abstimmungstextes den Raum.

Beschluss:

1. Der Bebaungsplan Nr. 10 für das Gebiet „Campingplatz Koralle“, Fischleger, soll wie folgt
geändert werden:
Erweiterung des Geltungsbereiches um das Gelände des alten Wehrturmes und der Bootslagerfläche

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.

6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.


- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Jürgen Zinkmann 
Verwaltung  Ausschussvorsitzende/r