Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.47 Uhr |
Ausschussvorsitzender Jürgen Zinkmann |
wählbarer Bürger Jochen Bibelwitz |
Ausschussmitglied Bruno Herbst |
Ausschussmitglied Gabriele Marten |
wählbarer Bürger Gerd Serke |
wählbarer Bürger Hans-Gerd Wagner |
stellv. Ausschussvorsitzender Uwe Wichert |
Bürgermeister Horst Böttcher |
stellv. Mitglied Wolfgang Schön |
stellv. Mitglied Peter Tramm |
Protokollführerin Anja Schnutz |
Gast Atilla Ögretici |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung eines wählbaren Bürgers |
3. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
4. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
5. | Einwohnerfragestunde |
6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
7. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
8. | 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet" |
8.1 | a) Erneute Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 45/2011 | |
8.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 46/2011 | |
9. | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 54/2011 | |
10. | 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 55/2011 | |
11. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 52/2011 | |
12. | 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 53/2011 | |
13. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Ostseebad Damp - Südwestteil - Eingangsbereich" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 50/2011 | |
14. | 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für das Gebiet "Ostseebad Damp - Südteil - Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 51/2011 | |
15. | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Ostseebades Damp - Südteil" (Aufstellungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 47/2011 | |
16. | 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV für den Bereich "Golf- und Wasserskianlage" (Aufstellungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 48/2011 | |
17. | Pflasterung Gehweg Pommerby / Vogelsang |
Beschlussvorlage - 43/2011 | |
18. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 42/2011 | |
19. | Neubau des Hafenmeistergebäudes in Damp |
Beschlussvorlage - 49/2011 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
21. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung eines wählbaren Bürgers |
Der Ausschussvorsitzende verliest die Verpflichtungserklärung und verpflichtet dann das bürgerliche Mitglied Jochen Bibelwitz. |
zu TOP 3. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben. |
zu TOP 4. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Es werden keine Anfragen von den Ausschussmitgliedern gestellt. |
zu TOP 5. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen von den anwesenden Einwohnern gestellt. |
zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet" |
zu TOP 8.1 | a) Erneute Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 45/2011 Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.07.2011 bis 12.08.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 01.07.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es handelt sich hier um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. |
Herr Springer erläutert die Stellungnahmen und Abwägungsbeschlüsse. Währenddessen (um 19.52 Uhr) erscheint Herr Herbst. Herr Böttcher und Herr Bibelwitz verlassen wegen Befangenheit den Raum. |
Beschluss: a) Beschluss: Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes 5/I abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | b) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung |
Beschlussvorlage - 46/2011 Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.07.2011 bis 12.08.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 01.07.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es handelt sich hier um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. |
Herr Böttcher und Herr Bibelwitz verlassen wegen Befangenheit den Sitzungsraum. |
Beschluss: b) Beschluss Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 54/2011 Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011 die nötigen Planungen im Bereich des Campingplatzes Koralle, Fischleger, beschlossen - für die Errichtung von Campinghäusern, die Einbeziehung einer Erweiterungsfläche zur touristischen Versorgung im Strandbereich sowie die Integration des Bootsliegeplatzes. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 10.08.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Am 06.09.2011 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 9. Änderung des Flächnutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Herr Springer erläutert die Stellungnahmen. Bei der frühzeitigen Behördenbeteiligung hat der Kreis Bedenken gegen die abseitige Lage der Campinghäuser geäußert. Es soll ein Standort innerhalb des bestehenden Sondergebietes „Camping“ gesucht werden. Für die vorliegende Version muss eine stichhaltige Begründung geliefert werden. Gegen die Lage der Wohnmobilstellplätze innerhalb der Grünfläche bestehen aufgrund der weiteren baulichen Verfestigung im unmittelbaren Küstenstreifen ebenfalls Bedenken. Bürgermeister Böttcher fordert Herrn Schüttpelz auf, bis zur Gemeindevertretersitzung neue Unterlagen bzw. Begründungen vorzulegen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: 1. Die Entwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Campingplatz Koralle“ in Fischleger und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 55/2011 Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011 die nötigen Planungen im Bereich des Campingplatzes Koralle, Fischleger, beschlossen - für die Errichtung von Campinghäusern, die Einbeziehung einer Erweiterungsfläche zur touristischen Versorgung im Strandbereich sowie die Integration des Bootsliegeplatzes. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 10.08.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Am 06.09.2011 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Die Einwände gegen die Lage der Campinghäuser und der Wohnmobilstellplätze entsprechen denen zur F-Planänderung. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: 1. Die Entwürfe der 1. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für den Bereich „Campingplatz Koralle“ in Fischleger und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 52/2011 Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011 die nötigen Planungen für die Errichtung von Campinghäusern im Bereich des Campingplatzes Dorotheental beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 10.08.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Am 06.09.2011 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 10. Änderung des Flächnutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Herr Tramm verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum. |
Beschluss: 1. Die Entwürfe der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Campingplatz Dorotheental“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 53/2011 Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011 die nötigen Planungen für die Errichtung von Campinghäusern im Bereich des Campingplatzes Dorotheental beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 10.08.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Am 06.09.2011 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Herr Tramm verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum. |
Beschluss: 1. Die Entwürfe der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 für den Bereich „Campingplatz Dorotheental“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Ostseebad Damp - Südwestteil - Eingangsbereich" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 50/2011 Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011 die nötigen Planungen für eine "Zentral-Sterilisation im Ostseebad" beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.08.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Am 06.09.2011 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 11. Änderung des Flächnutzungsplanes erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Wegen Befangenheit verlassen Herr Böttcher und Herr Bibelwitz den Sitzungsraum. |
Beschluss: 1. Die Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Ostseebad Damp - Südwestteil - Eingangsbereich“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 14. | 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für das Gebiet "Ostseebad Damp - Südteil - Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat" (Entwurfs- und Auslegungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 51/2011 Die Gemeindevertretung hat am 30.06.2011 die nötigen Planungen für eine "Zentral-Sterilisation im Ostseebad" beschlossen. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 04.08.2011 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und z. T. berücksichtigt. Am 06.09.2011 findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen hat das Planungsbüro Entwurfsfassungen für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III erarbeitet (s. Anlagen), über die zu beraten und beschließen ist. |
Wegen Befangenheit verlassen Herr Böttcher und Herr Bibelwitz den Sitzungsraum. |
Beschluss: 1. Die Entwürfe der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für das Gebiet „Ostseebad Damp - Südteil - Ferienwohnen, Wochenendhäuser und Internat“ und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. 2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 15. | 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich " Ostseebades Damp - Südteil" (Aufstellungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 47/2011 Mit Schreiben vom 29.08.2011 stellt der Golfpark Damp den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohnmobilparks, Mitarbeiterwohnungen, Vergrößerung des Gastronomiegebäudes, 3 Kleinwindkraftanlagen sowie einer Segway-Übungsbahn. Der vorgesehene Bereich ist überplant durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV als Golf- und Wasserskianlage. |
Herr Böttcher gibt bekannt, dass die Kostenübernahmeerklärung des Vorhabensträgers für die Änderung des F-Planes und des B-Planes vorliegt. Herr Prof. Dr. Krüger erläutert ausführlich die vorgesehenen Maßnahmen. In der anschließenden Diskussion wird darauf hingewiesen, dass ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und der Pachtvertrag geändert werden muss. Die Aufstellung von Kleinwindkraftanlagen wird skeptisch gesehen. Die Zustimmung zu den Punkten 1.-5. des Abstimmungstextes erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Der Unterpunkt 6 wird mit 7 Ja-Stimmen angenommen. Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 den Raum. |
Beschluss:
|
zu TOP 16. | 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV für den Bereich "Golf- und Wasserskianlage" (Aufstellungsbeschluss) |
Beschlussvorlage - 48/2011 Mit Schreiben vom 29.08.2011 stellt der Golfpark Damp den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Wohnmobilparks, Mitarbeiterwohnungen, Vergrößerung des Gastronomiegebäudes, 3 Kleinwindkraftanlagen sowie einer Segway-Übungsbahn. Der vorgesehene Bereich ist überplant durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV als Golf- und Wasserskianlage. |
Die Zustimmung zu den Punkten 1.-5. des Abstimmungstextes erfolgt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme. Der Unterpunkt 6 wird mit 7 Ja-Stimmen angenommen. Herr Springer verlässt während der Beschlussfassung des Unterpunktes 6 den Raum. |
Beschluss:
|
zu TOP 17. | Pflasterung Gehweg Pommerby / Vogelsang |
Beschlussvorlage - 43/2011 Die Gemeinde Damp beabsichtigt den Lückenschluss der Gehwegpflasterung zwischen den Ortsteilen Pommerby und Vogelsang herzustellen. Die Baustrecke beträgt ca. 80 m. Der bituminös befestigte, i. M. ca. 2,0 m breite Gehweg zwischen den Ortsteilen Pommerby und Vogelsang ist aufzunehmen und zu entsorgen. Der neue Oberflächenbelag soll aus Betonrechteckpflaster hergestellt werden, im Reihenverband gelegt, mit Pflasterstein am Übergang zu den Begrenzungen einreihig in Längsrichtung als Randstreifen verlegt. Die Grundfarbe des Rechteckpflasters ist ortsüblich rot, im Gegensatz zu den Grundstückszufahrten, die in betongrau hergestellt sind. Desweiteren soll beiläufig ein Beleuchtungskabel sowie ein Kabelleerrohr mitverlegt werden. |
Die Umsetzung wird im Jahr 2012 erfolgen. |
Beschluss: Es wird beschlossen den Bürgermeister zu ermächtigen den zuvor beschriebenen Sachverhalt umzusetzen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 18. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 42/2011 Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend. In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe. Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll. Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern. Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft. Für die Gemeinde Damp wurde über eine mögliche Ausweisung von Flächen beraten. Unter Berücksichtigung des im Rahmen der Entwicklung des Kreiskonzeptes vorgelegten Kartenmaterials standen jedoch keine geeigneten Flächen zur Verfügung. Bei einer Änderung der Rahmenbedingungen würde die Gemeinde über die Angelegenheit neu entscheiden. Wie dem vorliegenden Entwurf entnommen werden kann, haben sich die Rahmenbedingungen noch weiter verschärft. Das Gemeindegebiet Damp ist vollflächig als charakteristischer Landschaftsraum dargestellt und stellt somit Ausschlussgebiet dar. |
Beschluss: Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die bisherige Beschlussfassung sowie der Tatsache, dass das Gemeindegebiet Damp als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen zu bewerten ist, wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 19. | Neubau des Hafenmeistergebäudes in Damp |
Beschlussvorlage - 49/2011 Bereits seit mehreren Jahren ist festgestellt worden, dass das Hafenmeistergebäude in einem äußerst schlechten Zustand ist. Bisherige Bemühungen, das Gebäude zu erneuern scheiterten daran, dass die Kurbetriebe Damp GmbH bzw. die Gemeinde Damp nicht Eigentümerin des Grundstückes war. Inzwischen ist das Hafengrundstück durch die Kurbetriebe Damp gekauft worden. Nunmehr ist beabsichtigt, das Hafenmeistergebäude unverzüglich abzubrechen und durch ein neues Gebäude zu ersetzen, im gleichen Stil, wie das neue DLRG-Gebäude. Diesbezüglich haben inzwischen Gespräche mit der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), der Damp Touristik und der Damp Holding stattgefunden. Es ist geplant, ein Multifunktionsgebäude für alle Nutzungsarten dort aufzubauen. Im Gebäude soll im Untergeschoss ein Büro für den Hafenmeister, Strandtoiletten, Seglerduschen sowie ein kleiner Imbiss eingerichtet werden. Im Obergeschoss sollen dann die Betriebsräume der DGzRS gebaut werden. Die Vertreter der DGzRS haben erklärt, dass sie sehr gern mit der Gemeinde bzw. Kurbetriebe einen langfristigen Miet / Pachtvertrag abschließen würden und in dieser Vertragskonstellation auf einen separaten Neubau verzichten würden. Auch die Damp Touristik GmbH sowie die Damp Holding AG sind mit einem Multifunktionsgebäude grundsätzlich einverstanden. Zusätzlich ist beabsichtigt, das im letzten Jahr eingerichtete Gästeinformationssystem auszuweiten und im Bereich des Hafens in diesem Gebäude einen weiteren Anlaufpunkt für die Gäste einzurichten. Dieser Beschlussvorlage sind die Planunterlagen für das Gebäude beigefügt. Hierbei handelt es sich jedoch um erste Planzeichnungen, die im Detail noch mit den einzelnen Nutzern abzustimmen sind. Geringfügige Änderungen können sich noch ergeben, die jedoch nicht die Grundzüge der Planung betreffen werden. Die geschätzten Kosten betragen für das Bauprojekt ca. 414.500 € und beinhalten auch die Erweiterung des Gästeinformationssystems. Wie beim DLRG-Gebäude sollen wieder zwei Projekte über die LAG Aktiv Region Schlei-Ostsee eingerichtet und damit Zuschussmittel eingeworben werden. Es gibt zwei Alternativen der Umsetzung des Projektes: 1. Umsetzung über einen entsprechenden Ergänzungsvertrag zwischen der Gemeinde Damp, der Kurbetriebe Damp GmbH und der Damp Holding AG wie es bisher immer erfolgte oder 2. Durchführung des Gesamtprojektes über die Kurbetriebe Damp GmbH und Abschluss entsprechender Pachtverträge mit den einzelnen Nutzern ( Damp Holding, Damp Touristik, DGzRS sowie Imbissbetreiber) Nach den Erfahrungen aus den Planungen zum Neubau des Themenbades ist die Alternative 2 die rechtlich bessere Lösung insbesondere, wenn hierfür EU-Fördergelder eingeworben werden sollen. Eine abschließende Aussage der Damp Holding, welche der beiden Alternativen dort favorisiert wird, liegt bisher nicht vor. Daher sollte vorerst der Grundsatzbeschluss gefasst werden, das Gebäude zu errichten. Zur nächsten Sitzung ist dann entweder ein vorbereiteter Ergänzungsvertrag nach Alternative 1 oder eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung nach Alternative 2 durch die Kurbetriebe Damp GmbH vorzulegen. Die Finanzierung erfolgt über die Aufnahme von Krediten für die Nettobausumme abzüglich der Zuschüsse. |
Beschluss: Das bisherige Hafenmeistergebäude wird im Winter 2011/2012 abgerissen. An der gleichen Stelle wird ein Multifunktionsstrandgebäude nach den vorgelegten Planunterlagen der Kurbetriebe Damp GmbH errichtet. Weiterhin wird das Gästeinformationssystem (GIS) das im letzten Jahr im DLRG-Gebäude aufgebaut wurde für diesen Bereich erweitert. Die geschätzten Kosten in Höhe von 414.500 € Nettobaukosten einschließlich der Erweiterung des Gästeinformationssystems werden genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH alle Vorbereitungen für den Abriss des Gebäudes sowie den Neubau des Multifunktionsgebäudes zu treffen und Zuschussanträge zu stellen. Zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung vorzulegen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 21. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Ausschussvorsitzende gibt den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss bekannt. |
Jürgen Zinkmann | Anja Schnutz |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |