N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 24.02.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.31 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Jürgen Zinkmann
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Manfred Löhr
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
wählbarer Bürger Robert Rösch
Ausschussmitglied Gerd Serke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Verwaltung Jan Andresen
Protokollführerin Anja Schnutz
Gast Johanna Apsitis
Gast Alexander Hohmann
Vorsitzender Jugendbeirat Alexander Quast

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Ergebnis der Vorplanung Kanalsanierung und Festlegung von 2 Sanierungsabschnitten
  Beschlussvorlage - 5/2015
8. Einbuchungsverfahren für verschiedene Wegeflächen (Revkuhl / Schweineweide) in der Gemeinde Damp
  Beschlussvorlage - 3/2015
9. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
  Beschlussvorlage - 48/2014
10. Einschätzung zur Schimmelbildung in der gemeindeeigenen Mietwohnung im Florianweg 3
  Beschlussvorlage - 9/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit


Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Der Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder


Es werden keine Anfragen von den Ausschussmitgliedern gestellt.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde


Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Ergebnis der Vorplanung Kanalsanierung und Festlegung von 2 Sanierungsabschnitten
Beschlussvorlage - 5/2015

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2014 wird das Ingenieurbüro Aqua-tec die Vorplanung der Kanalsanierung bis zur Sitzung am 24.02.2015 ausgearbeitet haben und das Ergebnis vortragen. Aufgabe des Ingenieurbüros ist, zwei thematisch sinnvolle Sanierungspakete zu bilden. Aufgrund des o.g. Beschlusses sind 335.000 € in den Vermögenshaushalt 2015 eingestellt worden.
Eine Unterteilung des Gesamtsanierungsvolumens in Pakete ist möglich, jedoch sollte aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keine zu kleinteilige Gliederung vorgenommen werden. Daher ist beschlussgemäß eine Zweitteilung vorgesehen. Andernfalls würden die Auftragssummen so gering, dass die Baustellengemeinkosten zu stark in jeden Einheitspreis der Leistungspositionen einer Ausschreibung durchschlagen würden. Dieses gilt insbesondere bei den Spezialverfahren der grabenlosen Bauweisen.



Frau Apsitis erläutert die verschiedenen Sanierungsverfahren. Auf Wunsch der Gemeinde soll nur eine grabenlose Bauweise zum Tragen kommen. Die kurzfristigen Maßnahmen sollen in zwei Pakete gegliedert werden. Paket 1 umfasst die Sanierung der Regenwasserkanäle Eichenweg, Holzschicht und Vogelsang und beläuft sich auf geschätzte Kosten von ca. 200.000 €. Paket 2 beinhaltet die Sanierung der Regenwasserkanäle Pommerby, St. Johannes Stift und Waldweg sowie die der Schmutzwasserkanäle Eichenweg, Holzschicht, Vogelsang, Pommerby, Schwastrum, St. Johannes Stift und Waldweg. Die Kosten werden mit ca. 135.000 € veranschlagt.

Bürgermeister Böttcher weist daraufhin, dass Renovierungs- und Erneuerungsmaßnahmen abgeschrieben werden. Dadurch wirken sich diese Maßnahmen erst nach einer Neukalkulation auf die Gebühren aus. Bei Reparaturen erfolgt keine Abschreibung.
Herr Andresen gibt bekannt, dass im März/April zur Vervollständigung der Daten eine Nachinspektion erfolgt. Es handelt sich u. a. um eine Regenwasserleitung für die Straßenentwässerung in Schwastrum, deren Leitungsverlauf unbekannt ist. Die Kosten sind im Ansatz für die Erstellung des Kanalkatasters enthalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die beiden vorgetragenen Sanierungspakete anzuerkennen. Das Paket 1 soll in den Jahren 2015 / 2016 und das Paket 2 in den Jahren 2017 / 2018 umgesetzt werden. Um die Arbeiten durchführen zu können, werden unter Beachtung der bauberufsgenossenschaftlichen Vorschriften auch Straßensperrungen (halbseitig oder ganz) nicht zu vermeiden sein. Daher gibt die Gemeinde folgenden Ausführungszeitraum vor: September / Oktober.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die weiteren Planungsstufen zu beauftragen. Ferner wird er ermächtigt, Ausschreibungen für die erforderlichen Arbeiten des Paketes 1 zu veranlassen und Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Einbuchungsverfahren für verschiedene Wegeflächen (Revkuhl / Schweineweide) in der Gemeinde Damp
Beschlussvorlage - 3/2015

Es wurde festgestellt, dass für verschiedene Wegeflächen der Straßenabschnitte "Revkuhl" und "Schweineweide", einschl. Zufahrt "Schau", die Grundstücke nicht ermittelten Eigentümern zugeordnet wurden. Hierbei handelt es sich um die Flurstücke
  • 30/1, Flur 4, Gemarkung Damp, Größe 2.397 m²
  • 39/2, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 4.321 m²
  • 38, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 6.017 m²

Diese Flächen dienen als Erschließungsstraße für die Anlieger, einschl. Kläranlage sowie als Verbindungsweg in Richtung Dörphof. Überdies werden diese Wegeflächen seit jeher von der Gemeinde Damp unterhalten und bei Bedarf Winterdienst geleistet.

Um eine klare Rechtslage für diese Flächen zu schaffen, sollte darüber beraten werden, ob die o. g. Flurstücke über ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Damp übertragen werden sollen. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 450,00 EURO. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Damp übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.

Sofern die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt, dass der Weg nicht in das Eigentum der Gemeinde eingebucht werden soll, muss festgehalten werden, dass die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke nicht öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Die Anlieger würden zum Erlangen einer Baugenehmigung die Eintragung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes in das Baulastenverzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde benötigen.


Beschluss:

Um eine klare Rechtslage für der Straßenabschnitte "Revkuhl" und "Schweineweide", einschl. Zufahrt "Schau", zu schaffen, wird beschlossen, für die Flurstücke
  • 30/1, Flur 4, Gemarkung Damp, Größe 2.397 m²
  • 39/2, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 4.321 m²
  • 38, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 6.017 m²
ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde zur Eintragung in das Eigentum der Gemeinde Damp zu beantragen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Stellungnahme zum Maßnahmenplan Barrierefreiheit
Beschlussvorlage - 48/2014

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes zum 01.01.2013 hat der Bund die Zielsetzung der Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 aufgenommen. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde widmet sich nunmehr mit dem Maßnahmenplan Barrierefreiheit der Frage der Weiterentwicklung der Barrierefreiheit in einem ersten Schritt bis 2018. Die Amtsverwaltung hat in einer Vorabbeteiligung bereits allgemein Stellung genommen und wird sich zu den Sachverhalten, die für alle Gemeinden gemeinsam gelten (Fragen zu Zuständigkeiten, Förderungen, Straßenausbaubeitragsverpflichtungen usw.), ohnehin im weiteren Verfahren äußern. Der Maßnahmenplan enthält jedoch auch eine gemeindebezogene Liste mit seitens des Kreises bis 2018 zum Umbau vorgeschlagenen Haltestellen. Hierauf soll sich der Blick der Gemeinden bei ihrer Stellungnahme verstärkt richten.

Der Maßnahmenplan schlägt für Damp (Vogelsang-Grünholz) den barrierefreien Ausbau der Haltestelle am ZOB bis 2018 vor. Die Notwendigkeit und die Priorisierung wird mit der Bordsteinhöhe von 11 bis 13 cm begründet. Eine barrierefreie Nutzung eines Niederflurbusses soll eine Bordsteinhöhe von 16 bis 18 cm erfordern. Weitere bauliche Notwendigkeiten können der Ziffer 3.2 des Maßnahmenplanentwurfes entnommen werden. Die Bedeutung dieser Haltestelle wird mit der guten Linienanbindung und der naheliegenden Seniorenwohnanlage begründet.

Der Kreis hat sich bei seiner zeitlichen Priorisierung u. a. nach Gemeindegrößen orientiert. So sollen Gemeinden mit über 1.000 Einwohnern bis 2018 mindestens über eine barrierefreie Ein- und Ausstiegsmöglichkeit für beide Fahrtrichtungen verfügen.



Aus Richtung Dorf ist der ZOB barrierefrei zu erreichen. Solange im Busverkehr Reisebusse eingesetzt werden, wird ein Umbau für nicht erforderlich gehalten.


Beschluss:

Dem Kreis ist mitzuteilen, dass die örtliche Situation in Vogelsang-Grünholz einen barrierefreien Ausbau bis 2018 nicht rechtfertigt. Die Haltestelle ist aus der Tabelle zu entfernen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einschätzung zur Schimmelbildung in der gemeindeeigenen Mietwohnung im Florianweg 3
Beschlussvorlage - 9/2015
Aufgrund der allgemein bekannten Sachlage, dass sich innerhalb des gemeindeeigenen Gebäudes, Florianweg 3, Schimmel an den Wänden bildet, wurde Herr Eggers gebeten eine persönliche, fachliche Einschätzung zur Ursächlichkeit vorzunehmen. Bei einer örtlichen Begehung und Begutachtung des Gebäudes wurde festgestellt, dass im umlaufenden Verblendmauerwerk keine Entwässerungs- bzw. Lüftungsfugen ausgebildet wurden. Das stellt einen Baumangel bei einem zweischaligen Mauerwerk mit Luftschicht dar. Um zu gewährleisten, dass eine Luftschicht vorhanden ist, wurde ein Unternehmen beauftragt drei Probebohrungen in den Vertikalfugen der untersten Klinkerschicht vorzunehmen. Eine endoskopische Untersuchung bestätigt eine vorhandene Luftschicht. Die Bauamtsverwaltung schlägt vor, folgende Arbeiten zu beauftragen:
  • Öffnen der umlaufenden Vertikalfugen in der ersten Klinkerschicht (alle 60-70 cm)
  • Einsetzen von Kunststoffgitterklips als Schutz gegen Ungeziefer

Ein vorliegendes Angebot schließt mit einer Bruttosumme von 1.642,20 € für die zuvor beschrieben Leistungen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme zu beauftragen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Anja Schnutz  Jürgen Zinkmann 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender