N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 08.06.2015.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  19.56 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Manfred Löhr
stellv. Mitglied Gabriele Marten (stellv. für Rolf-Dieter Marten)
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
wählbarer Bürger Robert Rösch

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten (entschuldigt vert. durch Gabriele Marten)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Uwe Wichert
Protokollführerin Anja Schnutz
Vorsitzender Jugendbeirat Alexander Quast
Gast Frank Springer
Gast Damp Holding GmbH Thorben Mangold

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für den Bereich "Ferienhausgebiet Damp" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung
  Beschlussvorlage - 19/2015

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der stellvertretene Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden


Herr Rodde hat keinen Bericht abzugeben. Er teilt aber mit, dass Anwohner um eine bessere Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung in der 30 km/h-Zone vom Pommerbyer Weg nach Pommerby gebeten haben und regt an, dort ein Geschwindigkeitsmessgerät aufzustellen. Bürgermeister Böttcher erklärt, dass die Auswertungen der bisherigen Messungen ergeben haben, dass sich die subjektive Betrachtung der Anwohner als falsch erwiesen hat und die Geschwindigkeit bis auf wenige Ausnahmen eingehalten wurde. Er wird mit einem in einer Nachbargemeinde ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb das Gespräch suchen und das Messgerät erneut im Pommerbyer Weg aufstellen lassen. Außerdem gibt er folgendes bekannt:
  • Das neue Spielgerät auf dem Spielplatz am Sportplatz wurde aufgestellt.
  • Die Baustelle "Kindergarten" ist dem Zeitplan 2 bis 3 Wochen voraus und bewegt sich im vorgegebenen Kostenrahmen.
  • Der Bauzeitenplan für die Kanalsanierung des 1. Bauabschnitts liegt vor. Die Bauarbeiten beginnen in der 40. KW und enden Mitte der 44. KW.


zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder


Herr Rodde weist daraufhin, dass sich einige Hauserschließungswege im privaten Ferienhausgebiet in einem desolaten Zustand befinden und möchte wissen, wer für die Unterhaltung zuständig ist. Bürgermeister Böttcher erklärt, dass nach den Bewirtschaftungsverträgen hierfür die Damp Holding GmbH verantwortlich ist. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Damp Holding anzuschreiben.


zu TOP 4. Einwohnerfragestunde


Die anwesenden Einwohner haben keine Fragen.


zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung


Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung


Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für den Bereich "Ferienhausgebiet Damp" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschlussvorlage - 19/2015

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde heran getreten und möchte zusätzliche Park- bzw. Stellplätze für Gäste der Ferienhäuser schaffen. In erster Linie betrifft dies den Bereich der vorhandenen Nurdachhäuser und Blockhäuser links und rechts des Weges "Zum Yachthafen". Es fehlen in diesem Bereich ca. 40 Stellplätze. Dies resultiert aus den im Jahr 2013 neu hergestellten und DIN-konformen Parkplätzen im Klipperweg und Zur Kogge. Die seinerzeit vorhandenen Parkplätze waren nicht in der jetzt ausgeführten Qualität und Breite vorhanden, was bedeutet, dass in dieser Straße wesentlich mehr Stellplätze vorhanden waren. Diese DIN-konforme Ausführung reduziert die Parkflächen um ca. 20 %. Dies hat jetzt teilweise zur Folge, dass Gäste mit ihren Fahrzeugen die Wendehämmer und Rettungswege blockieren. Mit den geplanten Stellplätzen werde man in der Lage sein, jedem Ferienhaus einen definierten Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist in den neu geschaffenen Bereichen ein "Wildparken" ausgeschlossen, da auch dieser Zugang über eine Schrankenanlage geschlossen werden soll. Im Zuge dieser Maßnahmen soll auch der Fußweg zwischen Klipperweg und Zur Kogge entlang der Hans-Damp-Straße, in einen ordnungsgemäßen, farbig passenden (wie in den beiden Wegen) Zustand versetzte werden. Zudem ist die Neuordnung des Spielplatzes geplant.


Aufgrund des § 22 GO verlässt Herr Moltkau während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungsraum.


Beschluss:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 5/I für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet - beidseitig des Weges -Zum Yachthafen" * wird eine 7. Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 a i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden: - Schaffung von neuen Parkmöglichkeiten mit Änderung des Verkehrsbereiches sowie Neuordnung der Flächen für den Spielplatz.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Mit der Planung wird das Planungsbüro Frank Springer aus Busdorf beauftragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

* Geltungsbereich:
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Jochen Bibelwitz

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Anja Schnutz  Raidum Rodde 
Protokollführerin  stellv. Ausschussvorsitzender