N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 22.06.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
wählbarer Bürger Alexander Graf zu Reventlow
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
Ausschussmitglied Hugo Scheu
stellv. Mitglied Uwe Wichert (stellv. für Rolf-Dieter Marten)

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten (entschuldigt vert. durch Uwe Wichert)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Sirka Metzger
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
Protokollführerin Sylvia Brücker
Gast Frank Springer
Seniorenbeirat Uta Klingschat

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 31/2017
7.2 Abschließender Beschluss der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 32/2017
8. Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"
8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 33/2017
8.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 15 sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 34/2017
9. Vergabe eines Straßennamens für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Büsenteich"
  Beschlussvorlage - 29/2017
10. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp – Wohnmobilepark"
10.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 35/2017
10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 36/2017
11. 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV für den Bereich "Ostseebad Damp – Südwestteil/ Parkplatz"
11.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 37/2017
11.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 38/2017
11.3 Entwurf des Durchführungsvertrages
  Beschlussvorlage - 39/2017
12. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie
12.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 23/2017
12.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 24/2017
12.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 25/2017
12.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 26/2017
13. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 16/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat nichts zu berichten.

Der Bürgermeister gibt Folgendes bekannt: Zur Maßnahme des Fahhradweges Kuhberg Richtung Fischleger ist ein Teilstück abgeschlossen. Die Submission ist bereits gewesen. Sechs Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Fünf Angebote sind eingegangen. Im Haushaltsansatz stehen 100.000,00 € zur Verfügung. Die Maßnahme wird bei etwa 53.000,00 € liegen. Es soll im September begonnen werden.

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Scheu verteilt einen Antrag, den er auf der Gemeindevertretersitzung berücksichtigt haben möchte.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Die Tagesordnung wir um einen nicht öffentlichen Punkt mit der Bezeichnung "Bauanträge/ Bauvoranfragen" (Beschlussvorlage 40/2017) erweitert.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Der unter TOP 14 vorgeschlagene Punkt soll nicht öffentlich beraten und abgestimmt werden.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 31/2017
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 13.04.2017 bis zum 15.05.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 05.04.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 26.10.2016.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Büsenteich" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Abschließender Beschluss der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 32/2017
Siehe Beschlussvorlage 31/2017.

Beschluss:
Abschließender Beschluss
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp für den Bereich "Baugebiet Büsenteich"

zu TOP 8.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 33/2017
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp und die Begründung haben in der Zeit vom 13.04.2017 bis zum 15.05.2017 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 05.04.2017 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 26.10.2016.

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp für das Gebiet "Büsenteich" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Satzungsbeschluss des Bebauungsplan Nr. 15 sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 34/2017
Siehe Beschlussvorlage 33/2017.

Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Damp für das Gebiet "Büsenteich" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplan Nr. 15 durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 15 in Kraft.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vergabe eines Straßennamens für das Gebiet des B-Planes Nr. 15 "Büsenteich"
Beschlussvorlage - 29/2017
Mit Aufstellungsbeschluss vom 01.08.2016 hat die Gemeinde Damp entschieden, ein Neubaugebiet im Bereich "Büsenteich" zu entwickeln. Sowohl die Bauleitplanung als auch die Erschließungsplanung sind soweit voran geschritten, dass im zweiten Halbjahr 2017 die Vermarktung der Grundstücke stattfinden kann. Im Interesse der künftigen Grundstückseigentümer ist rechtzeitig darüber zu beraten, welcher Straßenname für das Baugebiet vergeben werden soll. Ziel der Beratung innerhalb der politischen Gremien ist die Entscheidung für einen Straßennamen. Durch die Lagebezeichnung des Bebauungsplans "Büsenteich" wäre diese auch als Straßenname denkbar, allerdings kann auch ein völlig neuer Straßenname festgelegt werden.

Es werden folgende Vorschläge für den Straßennamen unterbreitet:
  1. Am Büsenteich
  2. Neubüsenteich
  3. Paul Jestrimsky Weg
  4. Paul Jestrimsky Ring
  5. Büsenkoppel

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Neubaugebiet "Büsenteich" nach dem B-Plan-Nr. 15 den Straßennamen Büsenkoppel zu geben.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp – Wohnmobilepark"

zu TOP 10.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 35/2017
Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 05.03.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 05.12.2016 im Verwaltungsgebäude, Außenstelle Vogelsang statt.

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:

s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 36/2017
Siehe Beschlussvorlage 35/2017.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp – Wohnmobilepark" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 3. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV für den Bereich "Ostseebad Damp – Südwestteil/ Parkplatz"

zu TOP 11.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 37/2017
Die Gemeindevertretung hat am 01.08.2016 die nötigen Planungen für die 3. vorhabenbezogene Änderung Bebauungsplanes Nr. 5/IV für das Gebiet "Ostseebad Damp – Südwestteil/ Parkplatz" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde ist mit Schreiben vom 05.03.2017 beteiligt worden.

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 05.03.2017 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 05.12.2016 im Verwaltungsgebäude, Außenstelle Vogelsang statt.

Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 38/2017
Siehe Beschlussvorlage 37/2017.

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 3. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südwestteil/ Parkplatz" und die Begründung sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt:
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11.3 Entwurf des Durchführungsvertrages
Beschlussvorlage - 39/2017
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag).

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB).

Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.


Laut Auskunft des Innenministerium gilt folgender Leitgedanke:
Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird.
Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.
Im Ausschuss wird kontrovers diskutiert, wer die Einhaltung des Vertrages und die Umsetzung der Vertragsstrafen kontrolliert bzw. in die Wege leitet. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeindevertretern durch den Bürgermeister dafür zuständig ist, was in der Vergangenheit auch kein Problem gewesen sei.

Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie

zu TOP 12.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 23/2017
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

Die bisherigen Regionalpläne zum Sachthema Windkraft wurden vor dem OVG Schleswig beklagt. Im Ergebnis wurden durch das Urteil des OVG vom 20.01.2015 die Regionalpläne für verschiedene Planungsräume für unwirksam erklärt. Dies wirkte sich auch auf die restlichen Planungsräume aus. Das Land S. - H. hatte sich somit mit den Inhalten des Urteils auseinanderzusetzen und musste mit den gewonnenen Erkenntnissen das Planverfahren neu beginnen. Der Landesentwicklungsplan (LEP) wurde zwar nicht direkt beklagt, wurde aber für das Kapitel Windenergie durch das OVG für rechtswidrig gehalten. Dies hat zur Folge, dass nicht nur die Regionalpläne sondern auch der LEP jeweils zum Sachthema Windenergie neu aufzustellen sind. Abweichend vom ersten Verfahren sollen jetzt nicht mehr Windeignungsgebiete (Gebiete mit evtl. Vorbehalten, die erst im Genehmigungsverfahren geprüft werden) sondern Windvorranggebiete (Flächen, in den sich Windkraft gegenüber allen anderen Vorhaben durchsetzt) ausgewiesen werden.

Bei diesen Plänen handelt es sich um Raumordnungspläne zur Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen. Gemäß § 28 Nr. 5 der Gemeindeordnung handelt es sich bei der Beratung über die Abgabe einer Stellungnahme um eine Angelegenheit, die nicht übertragbar ist. Die abschließende Entscheidung ist der Gemeindevertretung vorbehalten.

Zum Sachverhalt ist grundsätzlich anzumerken, dass seit dem Urteil des OVG eine Anpassung der Planungsräume erfolgte. Diese wurden von fünf auf drei reduziert. Das Amt Schlei-Ostsee befindet sich jetzt im Planungsraum II (vorher III). Dieser setzt sich unverändert aus den Kreisen RD-ECK und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster zusammen.

Im Oktober 2015 erfolgte die Veröffentlichung der ersten "Goldkarte" mit der Ausweisung von ca. 7,9 % der Landesfläche als Potentialflächen für Windkraft. Bis März 2016 wurden diese Flächen weiter untersucht und unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien konkretisiert. Im Ergebnis verblieben noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Am 06. Dezember 2016 verabschiedete das Kabinett den derzeitigen Entwurf mit einer Restfläche von ca. 2 %. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe von Stellungnahmen erfolgte am 27.12.2016 und dauert bis zum 30.06.2017 an.

Zum gesamträumlichen Planungskonzept ist anzuführen, dass es sich hierbei um die Basis handelt, aus der sich die Flächenkonkretisierung ableiten lässt. In diesem Konzept wird ausführlich dargelegt, wie z. B.
  • die energiepolitischen Ziele des Landes sind,
  • sich Mindestgrößen für Vorrangflächen darstellen,
  • sich die harten, weichen und abwägungsrelevanten Kriterien darstellen,
  • sich die Bewertung und Abwägung von Betroffenheiten innerhalb der Potentialflächen darstellen,
  • usw.
Die Inhalte dieses Konzeptes legen die gesetzlichen, gerichtlichen und landespolitischen Anforderungen an die Ermittlung von Vorrangflächen für Windkraft dar. Wird z. B. das energiepolitische Ziel verändert, verändert sich auch der Bedarf an Fläche. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, zum gesamträumlichen Planungskonzept folgende Stellungnahme abzugeben:

zu 1. - 1.1.2 Seite 9
Planungsauftrag durch das Kabinett
Betrachtet man die aktuellen Blickpunkte der Bevölkerung, insbesondere an der Ostküste S. - H., muss festgehalten werden, dass sich ein wesentlicher Teil gegen die Ausweisung weiterer Vorrangflächen ausspricht. Die Windkraft sollte sich dort wiederfinden, wo die entsprechende Akzeptanz erfolgt.

zu 1. - 1.2.3 Seiten 11
Der Windenergie substanziell Raum verschaffen
Es ist geschildert, wie sich der substanzielle Raum ermittelt. Wie stellen sich die Zahlen aber verbindlich für S. - H. dar. Es ist bezeichnend, dass der substanzielle Raum nahezu identisch ist mit den damaligen Zielen aus dem LEP (2010). Ist der substanzielle Raum tatsächlich 1,98 % oder ist dies das Ergebnis des energiepolitischen Ziels?!

zu 1. - 1.3.1 Seite 13
Akzeptanz
Es ist nicht nur der Wille zu berücksichtigen und einer gesonderten Prüfung heranzuziehen, der im Rahmen der damaligen Aufstellung der Regionalpläne 2012 durch Entscheidungen der Gemeindevertretungen oder Bürgerentscheiden bekundet wurde. Vielmehr ist unter Berücksichtigung der aktuell gegenwärtigen Erfahrungen der Windkraft eine Bewertung des heutigen Bürgerwillens vorzunehmen.

zu 1. - 1.3.2 Seite 14
Energiepolitische Ziel
Die Entscheidung des Landtags grundsätzlich seinen Teil zur Energiewende und zum Klimaschutz beizutragen wird wohlwollend zur Kenntnis genommen. Fraglich ist aber, zu wessen Lasten. Sicherlich hat jeder in der Gesellschaft hierzu seinen Teil beizutragen. Eine Ausschöpfung des substanziellen Raums in dem Maße, wie sich die energiepolitischen Ziele darstellen, geht jedoch über das hinaus, was einige Teile der Bevölkerung für tragfähig erachten. Durch eine Verringerung der energiepolitischen Ziele in der Masse oder dem Standort (z. B. Offshore) würde die Bevölkerung weniger belastet werden und der Beitrag zur Energiewende eine vermutlich höhere Akzeptanz erfahren. Das energiepolitische Ziel sollte noch einmal eine Prüfung hinsichtlich Umfang, Standort (Verlagerung auf Offshore) und zeitliche Umsetzung erfahren.

zu 1. - 1.3.3 Seite 16
Räumliche Wirkung für die schleswig-holsteinische Landschaft
Ja, Windkraftanlagen gehören zum Landschafsbild in Schleswig-Holstein. Es bestehen jedoch noch viele Bereiche der Kulturlandschaft, die von diesen Anlagen freigehalten waren und heute auch noch sind. Zur Erhaltung dieser verbleibenden Landschaftsbereiche sollten sich Vorrangflächen im Schwerpunkt dort wiederfinden, wo Windkraftanlagen langjährig das Landschaftsbild prägen und Bestandteil dessen geworden sind.

zu 2. - 2.2.2 Seite 22
Referenzanlage
Einbußen der Anlagenleistung müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung der Gesamtfläche führen. Hier ist der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, dem energiepolitischen Ziel und dem wirtschaftlichen Ertrag eines Windparks gegenüberzustellen.

zu 2. - 2.2.3 Seite 23
Höhenbegrenzungen
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

zu 2. - 2.4.2.1 Seite 32
Abstandspuffer zu Einzelhäusern im Außenbereich
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34
planerisch verfestige Siedlungsflächenausweisungen
Viele der Flächennutzungspläne der ländlich geprägten Gemeinden werden in der Regel erst dann fortgeschrieben, wenn eine konkrete Planung ansteht. Darüber hinaus sind viele Flächennutzungspläne "in die Jahre" gekommen. Abstände zu möglichen Siedlungsausweisungsflächen ausschließlich an wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen zu orientieren, schneidet zu sehr in die planerischen Entwicklungsspielräume der Gemeinden ein. Aufgrund weiterer Vorgaben des LEP (städtebaulicher Entwicklungsrahmen) sowie sonstiger zu berücksichtigender öffentlicher Belange, sind die Gemeinden für sich betrachtet schon bei der städtebaulichen Entwicklung eingeschränkt.
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Die vorgesehenen Abstände werden vollumfänglich mitgetragen und sollten unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2.- 2.5.2.1 Seite 50
Geplante Siedlungsentwicklungen der Gemeinden
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.3 Seite 34

zu 2. - 2.5.2.3 Seite 51
Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung
Es ist nicht nur der reine Schwerpunktraum zu betrachten. Die Touristen suchen die Naherholung auch in den angrenzenden Naturräumen. Es ist ein entsprechender Puffer zu berücksichtigen bzw. eine Prüfung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume vorzunehmen.

zu 2. - 2.5.2.11 Seite 56
Belange des Denkmalschutzes
Der Schutzabstand für die historische Kulturlandschaft, bedeutsame Stadtsilhouetten oder Ortsbilder mit 5.000 m wird begrüßt und sollte unverändert in die Pläne einfließen.

zu 2. - 2.5.2.12 Seite 57
3 bzw. 5 km Abstand zum Danewerk/Haithabu
Siehe Stellungnahme zu 2. - 2.4.2.15 Seite 39

zu 2. - 2.5.2.15 Seite 59
Naturparke
Wissentlich dessen, dass die Naturparke sich nur auf die Gebiete derer Gemeinde widerspiegelt, die Mitglied in eine Naturpark sind, endet der bedeutsame Landschaftsraum aber nicht an der Gemeindegrenze. Die Wirkung des Naturparks in der Fläche und die Auswirkung in den Nahbereich muss mit Berücksichtigung finden.

zu 2. - 2.6 Seite 67
Wesentliche Änderungen des Kriterienkatalogs vom ersten Planungserlass bis zum Entwurf
Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Neujustierung des Kriterienkatalogs erforderlich wurde, um den energiepolitischen Zielen gerecht zu werden. Die Kriterien sollten insoweit eine Neujustierung erfahren, dass auch die Akzeptanz in der Gesellschaft erreicht wird. Insbesondere sind die Kriterien, wie stets durch die Planungsbehörde betont, an sachlich, objektiven Argumenten zu bewerten und unterliegen keiner Willkür der Planungsbehörde auf Basis eigener energiepolitischen Ziele. Die Kriterien haben sich am substanziellen Raum zu bemessen. Insoweit sind die Kriterien anzupassen und die Vorrangflächen insgesamt zu reduzieren.

zu 2. - 2.6.3 Seite 71
Änderungen der Abwägungskriterien
Die Betrachtung der Umfassungswirkung wurde zur Erreichung der energiepolitischen Ziele differenzierter betrachtet. Ziel sollte beim Thema Umfassungswirkung insbesondere der Schutz der Ortslagen und der dort lebenden Menschen und nicht das energiepolitische Ziel sein. Insbesondere an den Küstenbereichen ist dies erneut zu bewerten, da trotz Unterbrechung von Vorrangflächen eine Riegelbildung entsteht bzw. die Ortslagen auf der einen Seite durch Vorrangflächen und auf der anderen Seite durch die Küste umfasst sind. Ein freier Blick in die Landschaft ist teilw. nicht mehr möglich. Die Bewertung dieses Kriteriums ist neu zu prüfen.

Einer Lockerung der Betrachtung der Naturparke, rein aus der gewünschten Umsetzung der energiepolitischen Ziele, wird nicht gefolgt.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 24/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht abzugeben:

Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010:

3.5.2 Windenergie:

6 G
Das Planungskonzept muss bei der Beurteilung der Höhenbegrenzung auch die Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins mit berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Vorrangflächen im Nahbereich können sich unterschiedliche Höhen als störend darstellen. Überdies wird das Landschaftsbild in den Dämmerungs- und Nachtstunden durch zusätzliche Befeuerung der Windkraftanlagen (größer 150 m) gestört. Es sollte eine maximale Höhenbegrenzung festgelegt werden.

10 Z
Es bedarf keiner besonderen Hervorhebung des Außenbereichs. Außerhalb von Vorrangflächen ist die Errichtung von Windkraft ausgeschlossen. Dies gilt für alle Bereiche.

Begründung
zu 1 G
Die landespolitischen Ziele sind dahingehend zu überprüfen, als dass das Planungsziel mit dem Bürgerwillen und der Akzeptanz vor Ort vereinbar ist.

zu 6 G
Siehe Stellungnahme zu 6 G. Eine Höhenbegrenzung kann durch gemeindliche Bauleitplanung nur dann realisiert werden, wenn diese städtebaulich begründet ist. Diese Begründung rechtssicher darzulegen, wird in den meisten Fällen nicht möglich sein. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit der Gemeinden nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar.


zu 8 Z
Den Gemeinden muss im Verfahren die Möglichkeit eröffnet werden, Flächen für die Siedlungsentwicklung benennen zu dürfen, die noch nicht in einem wirksamen Flächennutzungsplan oder in Aufstellung befindlichen Verfahren Niederschlag gefunden haben, künftig aber der Entwicklung dienen sollen. Diesbezüglich sind entsprechende Einzelfallbetrachtungen anzustreben. Die Landschaftspläne sind mit heranzuziehen, da diese ebenfalls verbindlich Aussagen zu strukturellen Siedlungsentwicklungen treffen.

Umweltbericht:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 25/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, folgende Stellungnahme zur Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung abzugeben:

Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I und III:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II:
5.7.1 Allgemeines
Z(2)
Die Abstände zu Wohnräumen im Außenbereich sind so anzupassen, dass die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gewahrt sind. Es muss sichergestellt sein, dass unter Beachtung der neuen Erkenntnisse der LAI die jeweilige Vorrangfläche tatsächlich realisierbar ist. Dies trifft insbesondere auf kleine Vorrangflächen (ca. 20 ha) zu. Sollten aufgrund der Anpassungen der TA Lärm in einer Vorrangfläche keine drei Windkraftanlagen mehr rechtlich möglich sein, müsste die gesamte Vorrangfläche entfallen.

Begründung
B zu 5.7.1 (1) bis (3)
Auch wenn Gemeinden noch keine Siedlungsentwicklungen im Flächennutzungsplan festgelegt haben, muss bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine ausreichende Bewertung der siedlungsstrukturellen Entwicklung erfolgen. Die Gemeinden sind durch eine Vielzahl sonstiger Parameter, z. B. Küste oder naturschutzrechtliche Belange, in ihren Entwicklungen eingeschränkt. Die bis auf 800 m heranrückende Windkraft darf nicht dazu führen, dass sich die Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr entwickeln können. Insoweit sind z. B. auch die gemeindlichen Landschaftspläne zur Bewertung der möglichen Entwicklung heranzuziehen.
Weiterhin sollte die Bauleitplanung auch dann Aussicht auf Erfolgn haben, wenn bei Unterschreitung des Mindestabstandes die sonstigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zur Feinsteuerung wird angeführt, dass mit dem im regional genannten Ziel die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit nahezu auf Null reduziert wird. Dies ist nicht hinnehmbar. Es ist davon auszugehen, dass es regelmäßig zu gerichtlichen Einzelfallprüfungen kommen muss, wann kein substanzieller Raum mehr besteht bzw. wann eine Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Bauleitplanung muss für eine Gemeinde so weit möglich sein, dass die Windkraft und die Akzeptanz der Bürger gemeinsam Raum finden.

Karte:
Die in der Karte ausgewiesenen Vorranggebiete mit der Bezeichnung PR2_RDE_001 Dörphof, PR2_RDE_003 Thumby, PR2_RDE_007 Damp/Holzdor/Waabs und PR2_RDE_012 Loose/Waabs sind zu streichen.

Umweltbericht und FFH-Vorprüfung:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet.

Tourismus:
Die Bürgermeister der Küstengemeinden (Brodersby bis Eckernförde) sowie Vertreter der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH und der Ostseefjord Schlei befürchten durch die geplanten Vorrangflächen für Windkraft im Bereich Schwansen und Nahbereich Eckernförde erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus. Die betroffenen Gemeinden haben sich daher dazu entschieden, das Institut für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH mit einer kleinräumigen Auswertung zu beauftragen. Die letzten Erhebungen sind aus dem Jahr 2014 und nicht mehr repräsentativ. Die gesellschaftlichen Diskussionen zum Thema Ausbau Windkraft haben sich verändert. Damit der heutige Blickwinkel der Touristen bewertet werden kann, wurde über Ostern 2017 eine neue Befragung vorgenommen. Aus der Befragung kann anhand wissenschaftlich belegbarer Daten und Fakten dargelegt werden, dass die Windkraftplanungen erheblichen Einfluss auf den Tourismus haben. Der Tourismus macht im Bereich Schwansen rund ein Viertel der Wirtschaftsleistung aus. Damit steht der Tourismus mit gut 1,4 Millionen Übernachtungen im Jahr in dem Schwerpunktbereich Tourismus in direkter wirtschaftlicher Konkurrenz zur Windkraftplanung des Landes.
Es wird auf die Studie des Instituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeuropa GmbH vom 29.05.2017 sowie auf die Stellungnahme Ostseefjord Schlei vom 07.06.2017 verwiesen.
 

Im Übrigen wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben:
....
....
....

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 26/2017
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".

Beschluss:
Es wird beschlossen zu den Datenblättern folgende Stellungnahme abzugeben:

Potentialfläche PR2_RDE_002
Auch wenn das informelle Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee für diesen Bereich zu einem abweichenden Ergebnis gelangt ist, wird der Abwägungsentscheidung gefolgt. Damit widerspricht die Gemeinde Damp dem informellen Planungskonzept des Amtes Schlei-Ostsee.

Potentialfläche PR2_RDE_006
Abwägungsentscheidung wird gefolgt.

Vorrang / Potentialfläche PR2_RDE_007
Der Abwägungsempfehlung wird nicht gefolgt. Die Fläche ist als Vorrangfläche zu streichen. Die Ortslagen Söby, Pommerby, Schwastrum, etc. bestechen durch eine ländlich zerstreute Wohnbebauung. Ein wesentlicher Teil der Damper und Holzdorfer Einwohnerinnen und Einwohner leben dort. Durch die im Südwesten des Gemeindegebiets vorgesehene Vorrangfläche ist mit einer massiven Beeinträchtigung zu rechnen.

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 16/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben
Die Bekanntgabe entfällt, da von der Öffentlichkeit keiner mehr anwesend ist.


Sylvia Brücker  Manfred Löhr 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender