N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 19.09.2017.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.22 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
wählbarer Bürger Alexander Graf zu Reventlow
stellv. Ausschussvorsitzender Gerhard Ulbrich (stellv. für Raidum Rodde)
stellv. Mitglied Uwe Wichert (stellv. für Rolf-Dieter Marten)

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr (entschuldigt )
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten (entschuldigt vert. durch Uwe Wichert)
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde (entschuldigt vert. durch Gerhard Ulbrich)
Ausschussmitglied Hugo Scheu (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Barbara Feyock
Verwaltung Norbert Jordan
Protokollführerin Christin Rosendahl

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"
  Beschlussvorlage - 41/2017
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister, Herr Böttcher, teilt vor der Sitzung mit, dass der Ausschussvorsitzende, Herr Löhr sowie sein Stellvertreter Herr Rodde nicht an der Sitzung teilnehmen können.
Die Rechtslage entscheidet in solchen Fällen gemäß § 46 Absatz 5 Gemeindeverordnung (GO) dass bei Verhinderung des Vorsitzenden und des Stellvertreters das älteste Mitglied die Sitzung leitet.
Nach Abfrage der anwesenden Ausschussmitglieder nach den Geburtsjahrgängen wurde festgestellt, dass das älteste Mitglied Herr Wichert ist und er somit die Sitzung leiten wird.

Das älteste Mitglied eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.   

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Das älteste Mitglied hat keine Themen über die zu berichten ist.

Der Bürgermeister gibt folgendes bekannt:
Die Imagebroschüre sowie die Infobriefe zum Thema Breitband sind fertig. Die Stadtwerke Schleswig haben 300 Infobriefe erstellt, die im Bungalowgebiet verteilt werden sollen.

Zwecks Prüfung eines Kreisverkehrs im Bereich L26/K61 soll ein Schreiben an den Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr gefertigt werden. Die Polizeistation befürwortet den Kreisverkehr.   

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Wichert stellt eine Anfrage an den Bürgermeister, ob schon die Termine für die Aufstellung von Containern für die Grünabfälle und für die Schredderaktionen feststehen.
Laut dem Bürgermeister ist es das Ziel, wie in den letzten Jahren, auch die Möglichkeit der Entsorgung anzubieten.
Die Container werden vom 23.11.2017 bis 26.11.2017 aufgestellt. Die Schredderaktion soll am 24.10.2017 stattfinden. In diesem Jahr sollen jedoch im Vorwege einzelne Wohnhäuser angemeldet werden und nicht Hausgruppen. Pro Haus werden 10 Minuten angesetzt.
Über die Termine wird in einer entsprechenden Pressemitteilung informiert.  

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es sind keine Einwohner anwesend. Somit werden keine Fragen gestellt.   

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.   

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Durch das älteste Mitglied wird aufgrund datenschutzrechtlicher Belange beantragt, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"
Beschlussvorlage - 41/2017
Mit Schreiben vom 01.09.2016 wurde ein Antrag auf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schwastrummühle" gestellt. Beabsichtig wird die Sicherung der Bestandsimmobilien.

Hinweis der Verwaltung: Zwischenzeitlich haben Gespräche mit der Kreisverwaltung und der Landesplanung stattgefunden, die eine Überplanung in diesem Bereich mit einer Außenbereichssatzung oder eines Bebauungsplanes nicht für tragfähig einstufen. Die reine Änderung des Flächennutzungsplanes hilft dem Vorhabenträger nicht weiter, da es sich bei dem Flächennutzungsplan um einen Plan und nicht um eine Satzung handelt, der lediglich rein darstellende Funktion hat.   
Der Bürgermeister erläutert das bisherige Vorgehen und die entsprechende Prüfung des Sachverhalts. Auch wenn eine Planung ggf. keine Aussicht auf Erfolgt hat, soll über eine konkrete Planungsanzeige die Frage der Bauleitplanung verbindlich geklärt werden. Hierfür ist jedoch ein Aufstellungsbeschluss notwendig.
Herr Jordan klärt die Anwesenden über die rechtliche Sachlage auf und die damit verbundenen Möglichkeiten.   

Beschluss:
  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans umfasst folgendes Planungsziel:
    - Sicherung der vorhandenen Grundstücksnutzung (Wohnen und Gewerbe)
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag zu schließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgabe
Die Bekanntgabe entfällt, da von der Öffentlichkeit keiner anwesend ist.   


Christin Rosendahl  Uwe Wichert 
Protokollführerin  ältestes Mitglied