N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 10.12.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Kai Marten
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
stellv. Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
wählbarer Bürger Christoph Marten
stellv. Mitglied Bernd Moltkau (stellv. für Sirka Metzger)
Ausschussmitglied Alexander Graf zu Reventlow
Ausschussmitglied Raidum Rodde

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Sirka Metzger (entschuldigt vert. durch Bernd Moltkau)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Barbara Feyock
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
Gemeindevertreter Uwe Wichert
Protokollführerin Sylvia Brücker
Gast Frank Springer
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder
6. Einwohnerfragestunde
7. Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Gut Damp"
  Beschlussvorlage - 91/2018
8. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp für den Bereich "Gut Damp"
  Beschlussvorlage - 92/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Frau Metzger wird von Herrn Moltkau vertreten.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende hat nichts zu berichten.
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie, die Fraktionsvorsitzenden und Herr Kinza von der Verwaltung die Olympiahalle am heutigen Tage besichtigt haben. Geplant sei, dass die Firma bis Ende Januar mit den Arbeiten fertig werde.

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Rodde teilt mit, dass er in der Zeitung einen Bericht zum Masterplan Küstenschutz der Stadt Eckernförde gelesen habe. Er erkundigt sich, ob die Gemeinde Damp auch so einen Masterplan habe. Frau Feyock erklärt, dass dies nicht der Fall sei und bittet Herrn Wichert hierzu etwas zu sagen. Herr Wichert erläutert, dass es einen Gesamtplan Küstenschutz gebe, in dem die Küste Schwansens und die Eckernförder Bucht kurz erwähnt werden. Detailliert sei dieser jedoch nicht für den Bereich Damp. Vor drei Jahren habe man versucht im Bereich des Amtes Schlei-Ostsee einen Masterplan zu erstellen. Dies ist jedoch abgelehnt worden. Die Gemeinde müsse so etwas dennoch in Angriff nehmen. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sie dies auf Amtsebene noch einmal ansprechen wolle. Auch wenn einige Gemeinde kein Interesse an so etwas hätten, und sich deshalb nicht anschließen würden, sollte die Gemeinde Damp einen entsprechenden Antrag stellen, dass dies noch einmal beraten wird.

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Ein Bürger erkundigt sich bezüglich des Hochwassers im Bereich Fischleger und Ostseebad Damp. Er teilt mit, dass schon des Öfteren ein Antrag auf Faschinenherstellung gestellt wurde. Er erfragt, warum bisher noch nichts geschehen sei. Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass dies nicht so ein einfaches Verfahren wäre, da hier ein erheblicher Eingriff in die Natur stattfinde.

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Gut Damp"
Beschlussvorlage - 91/2018
Ein Vorhabenträger ist mit Schreiben vom 15.11.2018 an die Gemeinde Damp mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Hofbereich des Gutes Damp.
In seinem Antrag teilt er mit, dass er im Rahmen des Strukturwandels in der Landwirtschaft und zur Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gebäude im Hörbereich seines Gutes eine touristische Entwicklung anstrebt. Diese umfasst nach derzeitiger Planung in einem ersten Bauabschnitt den denkmalgerechten Wiederaufbau des ehemaligen Schweinestalles mit dem Einbau von 13 Ferienwohnungen. Das Gebäude ist Anfang der 1970er Jahre teilweise eingestürzt und seit dem mit einem Notdach versehen. Weiterhin sind die Reaktivierung des vorhandenen Cafes und die Schaffung von zusätzlichen Gästezimmern und Seminarräumen im Kuhhaus vorgesehen. Die Gerstenscheune soll zukünftig als 'Veranstaltungshalle' z.B. für Märkte und öffentliche Veranstaltungen dienen. In der Roggenscheune sollen perspektivisch auch Ferienwohnungen untergebracht werden. Das Torhaus könnte u.a. eine Ausstellung alter landwirtschaftlicher Maschinen und Kutschen beherbergen. Zudem soll hier ein Platz für örtliches Gewerbe geschaffen werden, das sich das Gesamtkonzept einfügt und dieses sinnvoll ergänzt.

Für die weitere Standortsicherung und -entwicklung des Betriebes wird die planungsrechtliche Absicherung in Form einer Darstellung z.B. als Sondergebiet Tourismus'
im Flächennutzungsplan der Gemeinde und in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigt.
Der Vorhabenträger erläutert kurz sein Vorhaben. Fragen an ihn werden beantwortet. Anschließend erläutert der Gemeindeplaner Herr Springer die planungsrechtliche Situation. Zur Beratung verlässt Herr Graf zu Reventlow den Saal aufgrund von Ausgeschlossenheit. Der Ausschuss spricht sich für das anstehende Projekt aus und begrüßt dies sehr.

Nach der Beschlussfassung zu den TOP`s 7 und 8 wird Herr Graf zu Reventlow wieder dazu gebeten.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 16. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Gut Damp"* umfasst.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Alexander Graf zu Reventlow

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp für den Bereich "Gut Damp"
Beschlussvorlage - 92/2018
Siehe Beschlussvorlage 91/2018.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Gut Damp"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Alexander Graf zu Reventlow

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Sylvia Brücker  Kai Marten 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender