N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 24.06.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.32 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Kai Marten
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
stellv. Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
wählbarer Bürger Christoph Marten
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Alexander Graf zu Reventlow
Ausschussmitglied Raidum Rodde

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
Gemeindevertreter Uwe Wichert
Verwaltung Norbert Jordan
Protokollführerin Christin Rosendahl
Gast Frank Springer
Gast Matthias Wohlenberg
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
3 Einwohner
Eckernförder Zeitung

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder
6. Einwohnerfragestunde
7. Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 50/2019
8. 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 38/2019
9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 49/2019
10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
  Beschlussvorlage - 48/2019
11. Errichtung einer Pflanzinsel mit einem Baum in der Straße "Am Wall"
  Beschlussvorlage - 42/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.  

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der unter TOP 13 vorgeschlagene Punkt für die nichtöffentliche Beratung soll gestrichen werden. Die TOPs 14 und 15 rutschen eine Nummer nach oben. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
Es wird beschlossen, die unter TOP 12.1, 12.2 und 13 vorgeschlagenen Punkte nicht öffentlich zu beraten und abzustimmen. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.  

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses die Öffentlichkeitsbeteiligung für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Damp stattgefunden hat.

Des Weiteren teilt Herr Marten mit, dass in naher Zukunft mit dem Zweiten Bauabschnitt des Neubaugebietes Büsenteich begonnen werden soll. In der heutigen Sitzung befindet sich bereits ein Tagesordnungspunkt zu dem Thema auf der Tagesordnung. Es soll der Planungsauftrag für die Erschließung des Zweiten Bauabschnitts vergeben werden.


Herr Marten weist darauf hin, dass vor Beginn der Erschließungsarbeiten die betroffenen Anwohner rechtzeitig durch die Baufirmen angeschrieben werden müssen, da ansonsten Chaos herrschen könnte bezüglich der Müllabfuhr etc.
Beim Ersten Bauabschnitt ist der aktuelle Sachstand der, dass mit dem Endausbau Mitte August 2019 gestartet werden soll.   

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Fragen gestellt.  

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.  

zu TOP 7. Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 50/2019
Die Gemeindevertretung Damp hat am 04.04.2019 das weitere Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus Damp erörtert. Hierzu wird insbesondere auf die bisherige Beschlussvorlage 27/2019 verwiesen. Im Rahmen der Beratungen wurden verschiedene Varianten betrachtet und die bis dahin bekannten Kosten hinterfragt. Im Ergebnis wurden die Kosten als sehr hoch bewertet. Das Architekturbüro Wohlenberg wurde daher um eine weitere Variantenprüfung gebeten.
Danach könnte das angrenzende Wohnhaus, welches aktuell noch durch die Gemeinde vermietet wird, abgebrochen und der baulichen Entwicklung der Feuerwehr zugeführt werden. Diese Variante gilt es, insbesondere im Hinblick auf mögliche Einsparungen, zu bewerten. Den Einsparungen sind die Verluste der Mieteinnahmen gegenüberzustellen.

Ziel muss es sein, eine finale Variante festzulegen, die dann für die weitere Konkretisierung des Projektes und des Förderantrages dient. Dies ist insbesondere für die Ermittlung der Kosten notwendig.

Weiterhin wurde bzw. wird das Ziel verfolgt, die Parkplätze baulich vorrangig umzusetzen. Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde bedürfen die Stellplätze einer Baugenehmigung. Diese kann aktuell nicht in Aussicht gestellt werden, da sich die Parkplätze im Außenbereich befinden. Überdies befinden sich die Parkplätze innerhalb einer durch Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche. Eine Befreiung nach § 31 BauGB wird nicht in Aussicht gestellt.
Dies hat zur Folge, dass für den gesamten Standort der Feuerwehr ein Planungserfordernis zu sehen ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird somit notwendig.

Die Rahmenbedingungen der Bauleitplanung sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Dies wird insbesondere daher notwendig, da ein Teil der geplanten Zufahrt zu den Parkplätzen im Gemeindegebiet Thumby liegt. Ob dies zwingend zur Folge hat, dass auch durch die Gemeinde Thumby anteilig Bauleitplanung betrieben werden muss, wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Neben der gesicherten Erschließung sind viele weitere Belange (z. B. Lärmschutz) zu prüfen und sicherzustellen. Ebenso ist die zeitliche Umsetzung und die damit ggf. verbundene Entwicklung in zwei Bauabschnitten (Parkplätze und Feuerwehrgerätehaus) zu erörtern. Notwendige Untersuchungen (z. B. Baugrunduntersuchungen und Lärmschutz) sind vorzunehmen.    
Der Ausschussvorsitzende erläutert kurz warum der Architekt Herr Wohlenberg auch bei dieser Sitzung des Bau- und Planungsausschusses wieder anwesend ist. Mit Beschluss der Sitzung vom 03.04.2019 sollte eine Konkretisierung der baulich notwendigen Maßnahmen erfolgen in Abstimmung zwischen der Feuerwehr, der Gemeinde und dem Architekturbüro Wohlenberg.
Herr Wohlenberg stellt am Beamer die Vorplanung und die Kostenschätzung vor. Dies soll später auch als Grundlage für eine evtl. Förderung dienen. Ein Antrag auf Förderung müsste jedoch bis spätestens 13.09.2019 bei der zuständigen Stelle eingereicht werden um für 2020 Fördermittel zu erhalten.
Herr Wohlenberg geht nochmal näher auf die Parkplatzproblematik ein, da diese Angelegenheit laut Aussage der Bürgermeisterin Priorität Nr. 1 ist.

Die Kosten fallen laut dem Architekten nicht viel höher aus als bei dem letzten vorgestellten Konzept. Vorher waren es ca. 1,7 Millionen, nach der neuen Planung wären es ca. 1,75 Millionen. Zum besseren Verständnis schlüsselt Herr Wohlenberg die einzelnen Kosten auf und präsentiert die Zahlen am Beamer. Die Kostenplanung ist Bestandteil des Protokolls.
Herr Jordan macht den Ausschussmitgliedern deutlich, dass festgelegt werden muss in welche Richtung es gehen soll, und welche Art von Feuerwehrgerätehaus gebaut werden soll. Zusätzlich erläutert er den zeitlichen Ablauf.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Löhr findet das neue Konzept sehr sinnvoll und zukunftsorientiert, gibt aber zu Bedenken, dass nichts übers Knie gebrochen werden soll. Laut Aussage der Bürgermeisterin gibt es keinen zeitlichen Druck solange der Feuerwehr und der Feuerwehrunfallkasse bekannt ist, dass an dem Problem gearbeitet wird. Darüber hinaus wünscht sich Herr Löhr genauso wie der ehemalige Bürgermeister Herr Böttcher, der als Gast anwesend ist, die Einrichtung einer Arbeitsgruppe. Die Feuerwehr selbst hat bereits eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.
Der Wehrführer, der ebenfalls anwesend ist, hat keine Bedenken bezüglich des neuen Konzepts.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Variante mit Abbruch des vermieteten Wohnhauses der Gemeinde und der Anbindung des Parkplatzes an die L 26 weiter zu verfolgen. Auf dieser Basis sind die Planung und die Kosten für den Förderantrag zu konkretisieren. Notwendige Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen.

Überdies soll die notwendige Bauleitplanung vorbereitet werden. Hiermit soll das Planungsbüro Springer, Busdorf, beauftragt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend durch die Verwaltung vorzubereiten. Soweit ein Lärmschutzgutachten zwingend notwendig werden sollte, ist dies entsprechend zu beauftragen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 7. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 38/2019
Die Gemeindevertretung Damp hat am 04.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III gefasst. Nach Rücksprache mit der Landesplanung und dem Kreis wird empfohlen die Änderung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie Durchführungsvertrag (DV) durchzuführen.
Herr Springer vom Planungsbüro Springer erläutert am Beamer den Entwurf der 7. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für das Gebiet "Ostseebad Damp - Südteil" und die Begründung. Es handelt sich um ein Sondergebiet Ferienwohnen mit offener Bauweise. Es soll dreigeschossig gebaut werden mit einer Grundzahl von 0,35. Des Weiteren erklärt er die einzelnen Festsetzungen und warum beim Sondergebiet Ferienwohnen der Paragraph auf § 11 Absatz 2 BauNVO geändert werden musste.
Fragen werden von den Ausschussmitgliedern keine gestellt.  

Beschluss:
  1. Der Entwurf der 7. Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes NR. 5/III für das Gebiet "Ostseebad Damp – Südteil" und die Begründung sowie der VEP werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sowie der VEP sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Beschlussvorlage - 49/2019
Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Damp hat am 29.12.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. Eine Fortschreibung erfolgte am 05.10.1993. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet.

Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Damp anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser.

Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft, wurde im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig.

Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage Damp.

Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht.        
Herr Jordan stellt das Abwasserbeseitigungskonzept vor und erläutert im Einzelnen die Legende. Er erklärt den Unterschied zwischen Abwasserbeseitigungskonzept, Abwasserbeseitigungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung.
Eine Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist bis zum 3. Quartal 2019 geplant.
Der Erläuterungsbericht wurde bereits im Vorwege mit den Fraktionsspitzen abgestimmt, so dass hierauf nicht nochmal näher eingegangen wird.
Herr Jordan weist daraufhin, dass in Zukunft ein neues Landeswassergesetz kommen wird, das ein solches Konzept noch anspruchsvoller und umfangreicher werden lässt, so dass das Amt in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr die Kapazitäten haben wird selbst ein solches Abwasserbeseitigungskonzept auf die Beine zu stellen.
Es folgen einige Wortbeiträge aus den Reihen der Ausschussmitglieder.  

Beschluss:
Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 21.03.2019), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.             

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung
Beschlussvorlage - 48/2019
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.08.2016 wurde über den Antrag der CDU-Fraktion auf Klärung der Veranlagungsgrenzen der Abwasserbeseitigungssatzung zwischen der Gemeinde Damp und dem Ostseebad Damp beraten. Es wurde sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Satzungsentwurfs zu beauftragen. Die Aufbereitung der Sach- und Rechtslage hat aufgrund der Vielzahl von verschiedenen Vertragsgrundlagen mit den Kurbetrieben und der damaligen Ostseebad Damp GmbH einige Zeit in Anspruch genommen. Die Erkenntnisse waren überdies mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde abzustimmen.

Neben der zuvor genannten Beratung haben sich darüber hinaus in den letzten Jahren die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig.

Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, wäre dann im vierten Quartal 2019 die Beitrags- und Gebührensatzung den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren notwendig.         
Herr Jordan erläutert den Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 21.03.2019) und geht dabei auf einige Punkte im speziellen ein. Er teilt mit, dass kein Bürger durch die neue Satzung schlechter gestellt wird als bisher.
Die Ausschussmitglieder haben keine weiteren Fragen.  

Beschluss:
Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 21.03.2019) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen.           

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Errichtung einer Pflanzinsel mit einem Baum in der Straße "Am Wall"
Beschlussvorlage - 42/2019
Anlieger der Straße "Am Wall" sind an die Gemeinde herangetreten und haben angeregt, im Wendebereich der Straße (Höhe Hausnummer 19 und 21) eine Pflanzinsel zu schaffen und diese mit einem Solitärbaum zu bepflanzen. Gemäß 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 "Pommerbyer Weg" der Gemeinde Damp ist im Wendehammer keine Pflanzinsel geplant.

Der Wendebereich hat einen Durchmesser von 20 m, der insbesondere zum Wenden von Müllfahrzeugen vorzuhalten ist. Nach Rücksprache mit der Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbH wurde von dort mitgeteilt, dass die Herstellung von Pflanzinseln grundsätzlich erst ab einem Durchmesser des Wendehammers ab 25 m denkbar ist.

Es wurde von der AWR zugesagt, vor Ort zu prüfen, ob die Schaffung einer Pflanzinsel zu Problemen führt. Hierzu hat am 12.06.2019 ein Ortstermin stattgefunden, an dem die AWR, Fa. Remondis, die Verwaltung und ein Vertreter der Gemeinde teilgenommen haben.
Vor Ort scheint der Wendebereich im ersten Moment ausreichend groß dimensioniert, so dass eine Pflanzinsel vermeintlich kein Problem darstellt. Sobald im Wendebereich außerhalb der Parkbuchten Fahrzeuge parken sollten, der Bereich im Winter durch Schnee nur eingeschränkt genutzt werden kann oder es im Rahmen von Sperrmüllabfuhrterminen zu eingeschränkten Verkehrsflächen kommt, wird der Wendebereich nicht mehr ausreichend sein. Durch die Vertreter der AWR und der ausführenden Firma Remondis wird daher eine Pflanzinsel nicht begrüßt.
Eine Betrachtung des Wendebereichs im Bereich der Hausnummern 7 und 9 wurde nicht mehr durchgeführt, da dieser etwas kleiner ist und das Müllfahrzeug bereits jetzt nur knapp in einem Zug wenden kann.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich öffentliche Entwässerungsleitungen in den Wendebereichen befinden, die durch Wurzeln eines Baumes gestört werden könnten. Nachstehend Auszüge aus dem Kanalkataster:

Am Wall 19 und 21

graphic

Am Wall 7 und 9

graphic
       


Der Ausschussvorsitzende erläutert für die Öffentlichkeit kurz die Zusammenhänge. Der Gemeindevertreter Herr Tramm berichtet von dem Ortstermin am 12.06.2019, an dem er und Herr Jordan teilgenommen haben sowie die AWR und die Firma Remondis.
Die Ausschussmitglieder diskutieren kontrovers und geben zu Bedenken, dass das Schneeräumen im Winter durch die Pflanzinsel mit einem Baum erschwert werden würde genauso wie die Müllabholung. Da die Müllautos gesetzlich dazu verpflichtet sind nicht rückwärts zu fahren, wird es schwierig sobald Autos dort parken.
Fast alle Mitglieder des Ausschusses sind sich darüber einig, dass eine Pflanzinsel mit einem Baum in der Straße "Am Wall" keinen Sinn macht.   

Beschluss:
Die Herstellung von Pflanzinseln im Bereich der Straße "Am Wall" soll umgesetzt werden. Hierfür sind die Kosten zu ermitteln und über den Nachtrag im Haushalt zur Verfügung zu stellen. Durch die Bürgermeisterin erfolgt eine Abstimmung mit Fachkundigen hinsichtlich der Auswahl eines standortgerechten Solitärbaums.       

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgabe
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesend ist.  


Christin Rosendahl  Kai Marten 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender