N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 02.09.2019.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Kai Marten
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
stellv. Ausschussvorsitzender Manfred Löhr
wählbarer Bürger Christoph Marten
Ausschussmitglied Sirka Metzger
Ausschussmitglied Alexander Graf zu Reventlow
Ausschussmitglied Raidum Rodde

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
Gemeindevertreter Uwe Wichert
Protokollführerin Christin Rosendahl
Seniorenbeirat Uta Klingschat
Seniorenbeirat Ellen Stanke
8 Gäste
nicht anwesend

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen der Ausschussmitglieder
6. Einwohnerfragestunde
7. Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"
  Beschlussvorlage - 55/2019
8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp"
  Beschlussvorlage - 56/2019
9. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"
  Beschlussvorlage - 60/2019
10. Asphaltdeckenerneuerung der Gemeindestraße "Pommerby - Gemeindegrenze Waabs"
  Beschlussvorlage - 61/2019
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es wird beschlossen, die unter TOP 11 und 12 vorgeschlagenen Punkte nicht öffentlich zu beraten und abzustimmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet von den Bauarbeiten an den Oberflächen im Neubaugebiet "Büsenteich".

Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der Gemeindearbeiter an dem kürzlich sanierten Fahrradweg die Hecke geschnitten hat.
Des Weiteren findet am 04.11.2019 wieder eine Containeraktion statt und am 22.10.2019 Schredderarbeiten. Anmeldungen hierfür müssen bis spätestens 15.10.2019 erfolgen.

Daraufhin teilt Herr Marten mit, dass sich der von der Bürgermeisterin zuvor erwähnte Fahrradweg in schlechtem Zustand befindet. Das Gras wächst durch den Asphalt, und die Wurzeln der Bäume kommen hoch. Es muss leider festgestellt werden, dass die beauftragte Firma keine zufrieden stellende Arbeit geleistet hat. 

zu TOP 5. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt. 

zu TOP 6. Einwohnerfragestunde
Herr Böttcher gibt den Hinweis, dass das Tor beim Wanderweg zum Bungalowgebiet schon seit Wochen offen steht. Es wird angeregt ein neues Schloss zu besorgen. Die Bürgermeisterin erklärt sich bereit sich der Sache anzunehmen.

Eine Einwohnerin der Gemeinde Damp stellt eine Frage zur geplanten Überbauung bei der Feuerwehr.
Sie ist Mieterin eines Hauses, das aller Voraussicht nach von der Überbauung betroffen sein wird. Sie bittet um Mitteilung, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ob das Haus bleibt, oder ob es weichen muss.
Frau Feyock teilt daraufhin mit, dass das ganze Gebiet überplant werden soll, und laut Plan des Architekten das Haus in Zukunft keinen Bestand mehr haben wird. Sie sagt der Einwohnerin zu, ihr rechtzeitig bescheid zu geben. 

zu TOP 7. Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"
Beschlussvorlage - 55/2019
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2019 wurde über die Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus Damp beraten. Es wurde beschlossen, dass die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse zur Umsetzung der Planung vorbereitet werden sollen. Beauftragt werden soll das Planungsbüro Springer. Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlagen 27/2019 und 50/2019 verwiesen. 
Da der Sachverhalt bereits bekannt ist, und in der Vergangenheit ausführlich thematisiert worden ist, folgt zu diesem TOP keine Diskussion. 

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp umschließt"*. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sowie Schaffung von Parkplätzen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für den Bereich "Feuerwehrgerätehaus Damp"
Beschlussvorlage - 56/2019
Siehe Beschlussvorlage 55/2019. 
Auch dieser Sachverhalt ist bereits bekannt. Herr Rodde gibt nur zu Bedenken, dass die Grenze sehr eng am Feuerwehrgerätehaus vorbei geht, und der Keil schon nicht mehr zur Gemeinde Damp gehört, sondern zur Gemeinde Thumby.
Laut Aussage von Frau Feyock ist die Gemeinde Thumby im Bilde. Auch dort wird ein entsprechender Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan benötigt. 

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"* wird der Bebauungsplan Nr. 19 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sowie Schaffung von Parkplätzen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"
Beschlussvorlage - 60/2019
Ein Vorhabenträger ist mit dem Wunsch auf Bauleitplanung an die Gemeinde heran getreten. Er begehrte durch Baugenehmigung ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/I mit drei Ferienhäusern zu bebauen. Möglich sind auf diesem Grundstück allerdings nur der Bau von zwei Häusern. Die Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde habe ergeben, dass eine Befreiung nicht möglich sei und Bauleitplanung erforderlich wäre. Der Bebauungsplan Nr. 5/ I müsste somit geändert werden, um das geplante Vorhaben zu realisieren. Der Vorhabenträger hat schriftlich erklärt die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen.
 
Herr Marten erläutert den Sachverhalt. Es geht um das Gebiet "Schweineweide".
Er erklärt, dass in der Vergangenheit über solche Anträge meist negativ entschieden worden ist, er aber in diesem speziellen Fall einen anderen Standpunkt vertritt, da der vorliegende Antrag nicht vergleichbar ist mit davor gestellten Anträgen.
Der Bebauungsplan bezieht sich nicht nur auf ein Haus. Des Weiteren könnten Fehler aus der Vergangenheit durch das Verfahren geheilt werden (Baulast, Straßen etc.). Die rechtlichen Gegebenheiten könnten klargestellt werden. Es besteht somit ein öffentlich-rechtliches Interesse. Es dürfen der Gemeinde jedoch keine Kosten entstehen.
Die Bürgermeisterin spricht sich ebenfalls für das Vorhaben aus und teilt die Meinung von Herrn Marten bezüglich der Heilung von Fehlern aus der Vergangenheit.
Auch die Ausschussmitglieder Herr Rodde und Frau Metzger melden sich zu Wort und schließen sich der Auffassung von Herrn Marten und Frau Feyock an.  

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Ostseebad Damp - Westteil"* wird die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung von Ferienhäusern
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Asphaltdeckenerneuerung der Gemeindestraße "Pommerby - Gemeindegrenze Waabs"
Beschlussvorlage - 61/2019
Deckenerneuerungen der sogenannten GIK-Wege der Kommunen im Kreis RD-Eck werden seit Jahren aus Mitteln des Finanzausgleichs gefördert. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird in Kürze geändert werden, weil eine rechtliche Überprüfung quasi "Ungerechtigkeiten" festgestellt hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der Folge die unbürokratische Bezuschussung von Deckenerneuerungen aus Mitteln des FAG über den Kreis wegbrechen wird. In der Gemeinde Damp ist die Straße mit der Nummer GIK6 von Pommerby bis zur Gemeindegrenze Waabs (Schwastrumer Au) auf Platz 6 der Kreis-Rangliste der Bezuschussungswürdigkeit, so dass es fast sicher ist, dass eine Bewilligung der Maßnahmen stattfindet.
Die Zuschussquote beträgt 55 % auf die Nettobaukosten ohne die Baunebenkosten. Bezuschusst wird nur ein zweilagiger Aufbau außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Alleinig das Aufbringen einer Decke wird nicht bezuschusst, sondern als Unterhaltung gewertet.
Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin wurden der Straße 2 Bohrkerne entnommen und analysiert. Das Ergebnis liegt der Vorlage bei (Anlage 1). Der Asphaltoberbau ist zwischen 15 cm und 17 cm mächtig. Vorhandene Risse und Kantenabbrüche wurden von der Gemeinde vor einigen Jahren saniert. Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Jahren neue Risse entstehen werden. Unterhalb des bituminösen Oberbaus befindet sich frostsicheres, kiesiges Material.
Herr Andresen hat ein Aufmaß und eine Kostenschätzung erstellt und kommt auf Bruttobaukosten von rund 170.000 € (Anlage 2). Die Fahrbahn würde im Hocheinbau eine verstärkende Tragschicht und eine neue Deckschicht erhalten. Der Gehweg würde nur eine neue Deckschicht erhalten. Der Zuschuss aus FAG würde rund 70.000 € ausmachen, so dass die Gemeinde rund 100.000 € kofinanzieren müsste.
Der Amtsdirektor und Herr Andresen empfehlen eine Beratung im kommenden Bauausschuss und Finanzausschuss, ob die Maßnahmen für 2020 vorgesehen werden soll. Eine andere Form der Bezuschussung wird in den kommenden Jahren nach heutiger Einschätzung wahrscheinlich kaum mehr möglich sein, auch nicht aus EU-Mitteln.   
Der Ausschussvorsitzende Herr Marten äußert sich zu dem Sachverhalt. Auch wenn es im Gemeindegebiet Straßen gibt, die noch schlimmere Schäden aufweisen, wird die Gemeindestraße "Pommerby - Gemeindegrenze Waabs" in ein paar Jahren hinüber sein. Da sich die besagte Straße bereits auf Platz 6 der Kreis-Rangliste der Bezuschussungswürdigkeit befindet, sollte man nicht auf die Förderung verzichten. In sechs bis sieben Jahren müsste die Gemeinde die kompletten Kosten übernehmen.
Auch Herr Rodde und Frau Metzger teilen die Meinung von Herrn Marten, zumal die Baukosten in den nächsten Jahren eher noch ansteigen werden. Frau Metzger gibt zu Bedenken, dass die Straßen einfach nicht ausgelegt sind für die Belastungen, die die Schwertransporte mit sich bringen.
Laut der Bürgermeisterin hat die Straße noch eine gute Tragschicht. Wenn jetzt noch etwas oben drauf kommen würde, hält die Straße wesentlich länger. 

Beschluss:
Sofern die in Aussicht stehende Förderung mit 55 % auf die Nettobaukosten bewilligt wird, wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen und erforderliche Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.    

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgabe
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesen ist. 


Christin Rosendahl  Kai Marten 
Protokollführerin  Ausschussvorsitzender