N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Damp vom 05.09.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Außenstelle Damp, Damp
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  19.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Raidum Rodde
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Manfred Löhr (entschuldigt )
Ausschussmitglied Gabriele Marten (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Barbara Feyock
Gemeindevertreter/in Kai Marten
Gemeindevertreter Bernd Moltkau
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich
Protokollführer Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl der oder des Vorsitzenden
3. über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Damp.
  Beschlussvorlage - 44/2018

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeisterin Feyock eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest.
Für das entschuldigte Ausschussmitglied Manfred Löhr nimmt als gewählter Stellvertreter Jochen Bibelwitz stimmberechtigt an der Sitzung teil.
Das Ausschussmitglied Gabriele Marten ist ebenfalls entschuldigt.

zu TOP 2. Wahl der oder des Vorsitzenden
Einstimmig wird Raidum Rodde zum Ausscussvorsitzenden gewählt.
Er übernimmt die Sitzungsleitung.

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Damp.
Beschlussvorlage - 44/2018
Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat.

Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Damp noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben.
Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.

Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben.


Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.  

Ja-Stimmen :2
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Ulrich Erichsen  Raidum Rodde 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r