Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung |
Betreff: |
Mitteilung der Fraktionen über ihre Mitglieder, den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz |
Sachverhalt: |
Die Kommunalverfassung enthält seit dem Jahr 2012 eine Neuregelung zur Bildung von Fraktionen, die bereits in der ersten Sitzung der Gemeindevertretung Bedeutung hat (§ 32 a GO). Fraktionen werden nicht mehr kraft Gesetzes, sondern nur noch durch ausdrückliche Erklärung der einzelnen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gebildet. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Fraktion beträgt zwei. Die Erklärungen über den Zusammenschluss zu einer Fraktion müssen zu Beginn der konstituierenden Sitzung schriftlich abgegeben werden. Die Erklärung muss folgende Inhalte haben:
Die Erklärung muss von allen Fraktionsmitgliedern unterzeichnet sein. Der Fraktionsstatus kann insbesondere bei folgenden Entscheidungen Bedeutung erlangen:
Es werden folgende Fraktionserklärungen abgegeben: Die Fraktion der SPD besteht aus folgenden Mitgliedern:
Fraktionsvorsitzende ist Frau Barbara Feyock. Stellvertretende Fraktionsvorsitzende ist Frau Sirka Metzger. Die Fraktion der CDU besteht aus folgenden Mitgliedern:
Fraktionsvorsitzender ist Herr Raidum Rodde. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Herr Peter Tramm. Die Fraktion der ABD besteht aus folgenden Mitgliedern:
Fraktionsvorsitzende ist Frau Gabriele Marten. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Herr Uwe Wichert. |
Abstimmungstext: |
Anlagen: |
Fraktionserklärung (Bitte je Fraktion einmal ausfüllen) |