Die Gemeinde Damp hat eine Innenentwicklungs-Analyse erstellen lassen, die als Arbeitsgrundlage für weitere Schritte zur baulichen Entwicklung dient. Die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten für die Gemeinde bis zum Jahr 2025 stellen sich so dar, dass unter Berücksichtigung des 10%igen Entwicklungsrahmens des Landesentwicklungsplans (LEP), abzüglich der Ferien- und WE-Gebiete, der Wohnungsneubauten ab 2010 sowie des Entwicklungspotenzials im Innenbereich noch eine verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis zum Jahre 2025 von ca. 32 Wohneinheiten (WE) verbleibt.
Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.