Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
3/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
02.02.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Einbuchungsverfahren für verschiedene Wegeflächen (Revkuhl / Schweineweide) in der Gemeinde Damp

Sachverhalt:

Es wurde festgestellt, dass für verschiedene Wegeflächen der Straßenabschnitte "Revkuhl" und "Schweineweide", einschl. Zufahrt "Schau", die Grundstücke nicht ermittelten Eigentümern zugeordnet wurden. Hierbei handelt es sich um die Flurstücke
  • 30/1, Flur 4, Gemarkung Damp, Größe 2.397 m²
  • 39/2, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 4.321 m²
  • 38, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 6.017 m²

Diese Flächen dienen als Erschließungsstraße für die Anlieger, einschl. Kläranlage sowie als Verbindungsweg in Richtung Dörphof. Überdies werden diese Wegeflächen seit jeher von der Gemeinde Damp unterhalten und bei Bedarf Winterdienst geleistet.

Um eine klare Rechtslage für diese Flächen zu schaffen, sollte darüber beraten werden, ob die o. g. Flurstücke über ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Damp übertragen werden sollen. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 450,00 EURO. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Damp übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.

Sofern die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt, dass der Weg nicht in das Eigentum der Gemeinde eingebucht werden soll, muss festgehalten werden, dass die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke nicht öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Die Anlieger würden zum Erlangen einer Baugenehmigung die Eintragung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes in das Baulastenverzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde benötigen.


Abstimmungstext:

Um eine klare Rechtslage für der Straßenabschnitte "Revkuhl" und "Schweineweide", einschl. Zufahrt "Schau", zu schaffen, wird beschlossen, für die Flurstücke
  • 30/1, Flur 4, Gemarkung Damp, Größe 2.397 m²
  • 39/2, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 4.321 m²
  • 38, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 6.017 m²
ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde zur Eintragung in das Eigentum der Gemeinde Damp zu beantragen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:

- Lageplan