Es wurde festgestellt, dass für verschiedene Wegeflächen der Straßenabschnitte "Revkuhl" und "Schweineweide", einschl. Zufahrt "Schau", die Grundstücke nicht ermittelten Eigentümern zugeordnet wurden. Hierbei handelt es sich um die Flurstücke
30/1, Flur 4, Gemarkung Damp, Größe 2.397 m²
39/2, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 4.321 m²
38, Flur 5, Gemarkung Damp, Größe 6.017 m²
Diese Flächen dienen als Erschließungsstraße für die Anlieger, einschl. Kläranlage sowie als Verbindungsweg in Richtung Dörphof. Überdies werden diese Wegeflächen seit jeher von der Gemeinde Damp unterhalten und bei Bedarf Winterdienst geleistet.
Um eine klare Rechtslage für diese Flächen zu schaffen, sollte darüber beraten werden, ob die o. g. Flurstücke über ein formelles Einbuchungsverfahren beim Amtsgericht Eckernförde in das Eigentum der Gemeinde Damp übertragen werden sollen. Die Kosten für ein solches Einbuchungsverfahren betragen ca. 450,00 EURO. Nach erfolgter Einbuchung in ein Grundbuch der Gemeinde Damp übernimmt diese das Eigentum und die vollständige Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht als zuständiger Straßenbaulastträger.
Sofern die Gemeinde zu dem Ergebnis gelangt, dass der Weg nicht in das Eigentum der Gemeinde eingebucht werden soll, muss festgehalten werden, dass die über diesen Weg erschlossenen Grundstücke nicht öffentlich-rechtlich erschlossen sind. Die Anlieger würden zum Erlangen einer Baugenehmigung die Eintragung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes in das Baulastenverzeichnis des Kreises Rendsburg-Eckernförde benötigen.