Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
19/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
26.05.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet - beidseitig des Weges -Zum Yachthafen" im Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung

Sachverhalt:

Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde heran getreten und möchte zusätzliche Park- bzw. Stellplätze für Gäste der Ferienhäuser schaffen. In erster Linie betrifft dies den Bereich der vorhandenen Nurdachhäuser und Blockhäuser links und rechts des Weges "Zum Yachthafen". Es fehlen in diesem Bereich ca. 40 Stellplätze. Dies resultiert aus den im Jahr 2013 neu hergestellten und DIN-konformen Parkplätzen im Klipperweg und Zur Kogge. Die seinerzeit vorhandenen Parkplätze waren nicht in der jetzt ausgeführten Qualität und Breite vorhanden, was bedeutet, dass in dieser Straße wesentlich mehr Stellplätze vorhanden waren. Diese DIN-konforme Ausführung reduziert die Parkflächen um ca. 20 %. Dies hat jetzt teilweise zur Folge, dass Gäste mit ihren Fahrzeugen die Wendehämmer und Rettungswege blockieren. Mit den geplanten Stellplätzen werde man in der Lage sein, jedem Ferienhaus einen definierten Parkplatz zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist in den neu geschaffenen Bereichen ein "Wildparken" ausgeschlossen, da auch dieser Zugang über eine Schrankenanlage geschlossen werden soll. Im Zuge dieser Maßnahmen soll auch der Fußweg zwischen Klipperweg und Zur Kogge entlang der Hans-Damp-Straße, in einen ordnungsgemäßen, farbig passenden (wie in den beiden Wegen) Zustand versetzte werden. Zudem ist die Neuordnung des Spielplatzes geplant.


Abstimmungstext:

  1. Für den Bebauungsplan Nr. 5/I für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet - beidseitig des Weges -Zum Yachthafen" * wird eine 7. Änderung aufgestellt. Die Änderung wird gem. § 13 a i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden: - Schaffung von neuen Parkmöglichkeiten mit Änderung des Verkehrsbereiches sowie Neuordnung der Flächen für den Spielplatz.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
  4. Mit der Planung wird das Planungsbüro Frank Springer aus Busdorf beauftragt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.
  5. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

* Geltungsbereich:
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Sylvia Brücker
-Verwaltung-