Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
43/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
16.09.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss 19.10.2015 
Gemeindevertretung 22.10.2015 

Betreff:
Erneuerung von zwei Fenstern in einer Mietwohnung St.-Johannes Stift 11

Sachverhalt:
In der einen Wohnung im Obergeschoss des Objektes "St.-Johannes Stift 11" ist das untere Scharnier eines Kunststofffensters abgebrochen. Dadurch lässt sich dieses Fenster nicht mehr öffnen. Beim Versuch es zu öffnen, würde es nach innen herausfallen.
Über Tischler und Beschlagshändler wurde versucht, ein entsprechendes Ersatzteil zu beschaffen. Da die Fenster wahrscheinlich ein Alter von mehr als 35 Jahren besitzen, sind diese besonderen Scharniere nicht mehr lieferbar. Damit ist das Fenster in Gänze abgängig.
Um eine Lösung anbieten zu können, hat Herr Andresen ein Angebot für ein neues Kunststofffenster eingeholt. Im Schlafzimmer ist allerdings neben dem defekten Fenster ein weiteres vorhanden. Es gibt Gründe, gleich den Austausch beider Fenster vorzunehmen:
  • Der Ausbau und Einbau ist mit Schmutz und Dreck verbunden. Die Laibungen müssen ggf. beigearbeitet werden. Somit hätte man in diesem Zimmer nur einmal den Rüstaufwand zum Schutze der Wohnung und fortan erstmal Ruhe.
  • Bauphysikalisch könnten die Laibungen am zweiten Fenster, sofern es nicht erneuert wird, Probleme bereiten, da diese im Raum die kältesten Oberflächen besäßen und zu Kondenzwasserausfall und damit einhergehendem Schimmelbefall neigen könnten.
Daher empfiehlt Herr Andresen den Austausch beider Fenster im Schlafzimmer. Anstelle des kippbaren Oberlichtes würde man heute sowohl den Hauptflügel als auch das Oberlicht mit einem Dreh-Kippbeschlag versehen.
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Die Kosten für den Austausch einschließlich der erforderlichen Nebenarbeiten schätzt Herr Andresen auf 3.000 €.

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, wie im Sachverhalt beschrieben zu verfahren. Die Kosten in Höhe von rund 3.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den entsprechenden Unterhaltungshaushalt 2016 bereitgestellt.


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Jan Andresen
-Verwaltung-