Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
19/2016
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bärbel Schiewer   
 
03.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss 19.05.2016 
Gemeindevertretung 26.05.2016 

Betreff:
2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark)
hier: Antrag auf Verlängerung der Durchführungsfristen

Sachverhalt:
Der Vorhabenträger, Herr Atilla Ögretici, wurde im Januar 2016 aufgefordert, sich zur Nichteinhaltung der Durchführungsfristen für die Vorhaben des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 5/IV "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski" (Wohnmobilpark) zu äußern. Im Besonderen ging es um die Errichtung eines Gebäudes mit max. 10 Appartements mit jeweils max. 40 m² Wohnfläche für die Mitarbeiter von Unternehmen, die ihren Betriebssitz innerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes haben. Diesbezüglich kam es zu einem Gesprächstermin am 07.04.2016 zwischen dem Bürgermeister, Herrn Horst Böttcher, Herrn Cengiz-han Ögretici, Bruder des Vorhabenträgers in dessen Abwesenheit und Frau Bärbel Schiewer, Amt Schlei-Ostsee. Da in diesem Gespräch keine Aussage über die weitere Durchführung der noch nicht fertiggestellten Vorhaben getroffen werden konnte, wurde dem Vorhabenträger auferlegt, binnen einer Woche einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Mit Datum vom 14.04.2016 nahm der Vorhabenträger diesbezüglich Stellung. Er bot dabei zwei Möglichkeiten an:
  • Die Verpflichtung zur Errichtung des Mitarbeitergebäudes solle im B-Plan verbleiben, die Befristung für die Errichtung solle jedoch entfernt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise eine Prüfung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Folge hätte. Möglicherweise würde dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
  • Wenn die Gemeinde einer Vermietung der nicht für eigene Mitarbeiter notwendigen Wohnungen an Mitarbeiter anderer Unternehmen zustimmen würde, würde das Gebäude mit 10 Wohnungen bis März 2018 fertig gestellt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Vermietung an andere Personen nicht kontrollierbar wäre. Über kurze Zeit würden diese Appartements einer Nutzung als Ferienwohnung zugeführt. Zudem wird die Vermietung an andere Personen gemäß § 9 Vertragsstrafen des Durchführungsvertrages als Zuwiderhandlung dargestellt. Diese würde mit 300,00 €/pro Monat und Appartement geahndet werden.
Bei der Aufstellung des B-Planes war die geplante Errichtung des Appartementhauses eine Forderung des Vorhabenträgers. Die Notwendigkeit des Gebäudes musste ausdrücklich begründet werden, um als Vorhaben in die Planung aufgenommen zu werden.

Um die Appartements anders zu nutzen, ist eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Kosten müssten vom Vorhabenträger getragen werden. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, dass 5 Appartements an Mitarbeiter anderer Betriebe in der Gemeinde Damp vermietet werden dürfen, solange beim Betreiber des Wohnmobilparks hierfür der Bedarf noch nicht besteht. Der B-Plan steht dem nicht entgegen, da dort lediglich "Mitarbeiterappartements" aufgeführt sind. Es soll vertraglich geregelt werden, dass der Wohnmobilpark die Mietverträge vorzulegen hat. Alle 10 Appartements sind bis Ende 2017 fertig zu stellen. Die Erweiterung des Gastrogebäudes soll bis Ostern 2017 fertig gestellt sein. Auf die Anlage einer Segway-Übungsbahn kann verzichtet werden.


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Bärbel Schiewer
-Verwaltung-

Anlagen:
Auszug aus dem Durchführungsvertrag
Antrag auf Änderung der Durchführungsfristen