Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
20/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.05.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Vorzeitige Abgabe einer Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II - Sachthema Wind

Sachverhalt:
Aktuell bereitet die Staatskanzlei des Landes S.-H. die Teilfortschreibung der Regionalpläne für S.-H. zum Sachthema Wind vor. Hierzu wurden in den letzten Monaten Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen festgelegt. Ziel der Regionalplanung ist es, Vorrangflächen für Windkraftanlagen (mind. 3 Anlagen mit einer Höhe von 150 m Gesamthöhe) festzulegen, die unter Berücksichtigung aller Belange am geeignetsten erscheinen.

Nachdem durch die Staatskanzlei im März 2016 letztmalig die Windkarte S.-H. veröffentlicht wurde, ist festzuhalten, dass in mehreren Gemeinden im Amtsgebiet noch Suchflächen bestehen. Aktuell sind es landesweit noch ca. 3,7 % der Landesfläche. Bis zum offiziellen Beteiligungsverfahren im Sommer 2016 sollen diese noch auf ca. 2,0 % reduziert werden.

Die im Amtsgebiet betroffenen Gemeinden haben sich entschieden, das jeweilige Gemeindegebiet durch ein externes Fachbüro bewerten zu lassen. Ziel für die Gemeinde Damp soll es sein, insbesondere im Hinblick auf mögliche abwägungsrelevante Kriterien, Argument zusammen zu fassen, die eine Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft ausschließen. Das beauftragte Büro OLAF aus Wester-Ohrstedt hat für eine Stellungnahme gefertigt, die nach Beratung in den gemeindlichen Gremien über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weitergeleitet werden soll.
Die Stellungnahme hat keine rechtliche Bindung für die Staatskanzlei. Sie soll vielmehr der sachlichen Begründung dienen, warum evtl. Suchflächen nicht für Windkraft geeignet sind.

Im Sommer 2016 erfolgt das offizielle Beteiligungsverfahren. Gemäß § 28 Gemeindeordnung ist die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeindevertretung vorbehalten.

Abstimmungstext:
Der durch das Büro OLAF erarbeiteten Stellungnahme wird zugestimmt. Diese ist unverzüglich über den Kreis RD-ECK an die Staatskanzlei des Landes S.-H. weiterzuleiten. Im Übrigen wird sich vorbehalten weitere Stellungnahmen im Rahmen des förmlichen Verfahrens abzugeben.


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Stellungnahme des Büro OLAF