Die Gemeinde Damp hat sich in den letzten Monaten mit den planungsrechtlichen Zielen und Inhalten der 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV "Ostseebad Damp - Südwestteil / Parkplatz" auseinandergesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass einige Ziele noch nicht umgesetzt wurden. Ebenso wurde festgestellt, dass der Wohnmobilstellplatz saisonal über den im Bebauungsplan zulässigen Umfang hinaus genutzt wird.
In Gesprächen mit dem Vorhabenträger wurden diese Inhalte erörtert. Die vorgetragenen Argumente wurden in den gemeindlichen Gremien vorgestellt und beraten. Danach werden verschiedene Ziele (z. B. Vergrößerung des Gastronomiebereichs, Mitarbeiterwohnungen) zeitnah umgesetzt. Für andere Inhalte wird es notwendig die kommunalen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan) anzupassen.
Mit Schreiben vom 14.06.2016 hat der Vorhabenträger erklärt, alle erforderlichen Kosten für eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu übernehmen.