Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
24/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
28.06.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich ""Ostseebad Damp - Wohnmobilpark"

Sachverhalt:
Die Gemeinde Damp hat sich in den letzten Monaten mit den planungsrechtlichen Zielen und Inhalten der 2. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/IV "Ostseebad Damp - Südwestteil / Parkplatz" auseinandergesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass einige Ziele noch nicht umgesetzt wurden. Ebenso wurde festgestellt, dass der Wohnmobilstellplatz saisonal über den im Bebauungsplan zulässigen Umfang hinaus genutzt wird.
In Gesprächen mit dem Vorhabenträger wurden diese Inhalte erörtert. Die vorgetragenen Argumente wurden in den gemeindlichen Gremien vorgestellt und beraten. Danach werden verschiedene Ziele (z. B. Vergrößerung des Gastronomiebereichs, Mitarbeiterwohnungen) zeitnah umgesetzt. Für andere Inhalte wird es notwendig die kommunalen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan) anzupassen.

Mit Schreiben vom 14.06.2016 hat der Vorhabenträger erklärt, alle erforderlichen Kosten für eine notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu übernehmen.   

Abstimmungstext:
  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans umfasst folgendes Planungsziel:
    - Ausweisung Wohnmobilpark
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Mit dem Vorhabenträger ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

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Norbert Jordan
-Verwaltung-