Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 01.12.2016 |
Gemeindevertretung | 29.08.2017 |
Betreff: |
Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 24. September 2017 |
Sachverhalt: |
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl am 24. September 2017 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt. Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind. Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in Ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Bundestagswahl 24. September 2017. |
Abstimmungstext: |
Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Bundestagswahl am 24. September 2017 vorgeschlagen: Wahlvorsteher: Horst Böttcher stellv. Wahlvorsteher: Raidum Rodde Schriftführerin: Sirka Metzger stellv. Schriftführer: Gerhard Ulbrich Beisitzerin: Barbara Feyock Beisitzer: Jochen Bibelwitz Beisitzer: Manfred Löhr Beisitzer: Bernd Moltkau Beisitzer: Wolfgang Schön Beisitzer: Peter Tramm Beisitzer: Uwe Wichert Beisitzer: Peter Lembke Beisitzerin: Sabine Traber Beisitzer: Steffen Metzger Beisitzer: Johannes Dibbern |