Mit Schreiben vom 01.09.2016 wurde ein Antrag auf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schwastrummühle" gestellt. Beabsichtig wird die Sicherung der Bestandsimmobilien.
Hinweis der Verwaltung: Zwischenzeitlich haben Gespräche mit der Kreisverwaltung und der Landesplanung stattgefunden, die eine Überplanung in diesem Bereich mit einer Außenbereichssatzung oder eines Bebauungsplanes nicht für tragfähig einstufen. Die reine Änderung des Flächennutzungsplanes hilft dem Vorhabenträger nicht weiter, da es sich bei dem Flächennutzungsplan um einen Plan und nicht um eine Satzung handelt, der lediglich rein darstellende Funktion hat.