Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
41/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
26.06.2017

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Schwastrummühle"

Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 01.09.2016 wurde ein Antrag auf die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schwastrummühle" gestellt. Beabsichtig wird die Sicherung der Bestandsimmobilien.

Hinweis der Verwaltung: Zwischenzeitlich haben Gespräche mit der Kreisverwaltung und der Landesplanung stattgefunden, die eine Überplanung in diesem Bereich mit einer Außenbereichssatzung oder eines Bebauungsplanes nicht für tragfähig einstufen. Die reine Änderung des Flächennutzungsplanes hilft dem Vorhabenträger nicht weiter, da es sich bei dem Flächennutzungsplan um einen Plan und nicht um eine Satzung handelt, der lediglich rein darstellende Funktion hat.   

Abstimmungstext:
  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 15. Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans umfasst folgendes Planungsziel:
    - Sicherung der vorhandenen Grundstücksnutzung (Wohnen und Gewerbe)
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer, Busdorf, beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  1. Mit dem Antragsteller ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag zu schließen.


- räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

graphic

  


.....................................
Sylvia Brücker
-Verwaltung-