Die Wahlperiode des Seniorenbeirates ist abgelaufen. Es muss daher eine neue Wahl gem. § 2 Abs. 2 der Satzung der Gemeinde Damp über die Bildung eines Seniorenbeirates erfolgen. Hierzu ist eine Versammlung (Vollversammlung) einzuberufen, in der aus der Mitte der Versammlung gewählt wird.
Für die Wahlberechtigung, Wählbarkeit und das Wahlverfahren sind die §§ 3 und 6 der Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates zu beachten.
Bei der Terminvergabe der Vollversammlung ist zu berücksichtigen, dass gem. § 6 Abs. 3 der Satzung nur Wahlvorschläge zugelassen werden, die spätestens vier Wochen vor dem Wahltag beim Bürgermeister vorliegen. Der Termin sowie die Kandidaten müssen zudem rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht werden.