Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
1/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
08.01.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Damp für den Bereich "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"

Sachverhalt:
Die Gemeinde Damp hat am 01.08.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes) im Bereich Büsenteich gefasst. Die F-Plan Änderung ist inzwischen rechtskräftig geworden. Parallel wurde der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 "Baugebiet Büsenteich" aufgestellt. Die Nachfrage an Bauplätzen innerhalb der Gemeinde Damp war so hoch, dass mittlerweile fast alle Bauplätze veräußert worden. Die Gemeinde möchte jetzt mit der Planung des zweiten Bauabschnittes beginnen. Die Fläche wurde bereits in der 13. Änderung des F-Planes mit vorgesehen, so dass die F-Planänderung nicht mehr erforderlich ist.  

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Erweiterung Baugebiet Büsenteich"* wird der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: "Schaffung von neuem Wohnraum."
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung