Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
42/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
02.07.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für den Bereich "Ostseebad Damp-Südteil"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Sachverhalt:
Mit Datum vom 31.07.2017 wurde durch den Grundstückseigentümer des Objektes "Pamirring 1" in der Gemeinde Damp ein Bauantrag eingereicht. Im Rahmen der Prüfung dieses Antrages war festzustellen, dass die tatsächliche Nutzung im Wesentlichen nicht mehr, der im Bebauungsplan festgesetzten Nutzung entspricht. Durch die Gemeinde wurde daher ein grundsätzliches Planungserfordernis festgestellt.

Es wurde sich darauf verständigt, dass die Bauleitplanung entsprechend anzupassen ist. Hierzu soll eine nachhaltige Planungssicherheit für den Grundeigentümer und ein Schutz der angrenzenden Nutzung geschaffen werden. Der Grundstückseigentümer hat sich mit Schreiben vom 22.09.2017 schriftlich bereit erklärt, die anfallenden Planungskosten zu übernehmen.

Die Gemeinde hat in ihrer Sitzung am 28.02.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III beschlossen. Ein Kostenerstattungsvertrag wurde inzwischen mit dem Vorhabenträger geschlossen.

Als nächsten Schritt muss die Gemeinde über die Entwurfs- und Auslegungsfassung beraten und abstimmen.

Abstimmungstext:
  1. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III für das Gebiet "Ostseebad Damp-Südteil" und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderunge gebilligt: Anpassung der Begründung
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurfs- und Auslegungsfassung