Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
91/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
29.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Gut Damp"

Sachverhalt:
Ein Vorhabenträger ist mit Schreiben vom 15.11.2018 an die Gemeinde Damp mit dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Hofbereich des Gutes Damp.
In seinem Antrag teilt er mit, dass er im Rahmen des Strukturwandels in der Landwirtschaft und zur Wiederherstellung der denkmalgeschützten Gebäude im Hörbereich seines Gutes eine touristische Entwicklung anstrebt. Diese umfasst nach derzeitiger Planung in einem ersten Bauabschnitt den denkmalgerechten Wiederaufbau des ehemaligen Schweinestalles mit dem Einbau von 13 Ferienwohnungen. Das Gebäude ist Anfang der 1970er Jahre teilweise eingestürzt und seit dem mit einem Notdach versehen. Weiterhin sind die Reaktivierung des vorhandenen Cafes und die Schaffung von zusätzlichen Gästezimmern und Seminarräumen im Kuhhaus vorgesehen. Die Gerstenscheune soll zukünftig als 'Veranstaltungshalle' z.B. für Märkte und öffentliche Veranstaltungen dienen. In der Roggenscheune sollen perspektivisch auch Ferienwohnungen untergebracht werden. Das Torhaus könnte u.a. eine Ausstellung alter landwirtschaftlicher Maschinen und Kutschen beherbergen. Zudem soll hier ein Platz für örtliches Gewerbe geschaffen werden, das sich das Gesamtkonzept einfügt und dieses sinnvoll ergänzt.

Für die weitere Standortsicherung und -entwicklung des Betriebes wird die planungsrechtliche Absicherung in Form einer Darstellung z.B. als Sondergebiet Tourismus'
im Flächennutzungsplan der Gemeinde und in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigt.

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 16. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Gut Damp"* umfasst.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung