Für das Gebiet "Gut Damp"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.