Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
23/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
08.03.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 7 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp – Südteil"

Sachverhalt:
Mit Antrag vom 25.01.2019 ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Damp herangetreten. Er hat das ehemalige Kirchengrundstück erworben und plant dieses mit zwei Häusern zu bebauen. In dem einem Gebäude sollen 9 Ferienappartements und in dem weiteren 12 Ferienappartements entstehen.

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Ostseebad Damp – Südteil"* wird ein die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Sondergebiet Ferienhaus
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung