In ihrer Sitzung am 13.12.2018 hat die Gemeindevertretung den Erlass einer neuen Übernachtungssteuersatzung beschlossen, die statt einer Steuerhöhe mit einer Staffelung in 3 Stufen je nach der Höhe des Übernachtungsentgeltes eine Steuer in Höhe von 4,0 vom Hundert des Übernachtungsentgeltes beinhaltet. Diese Satzung ist am 22.12.2108 rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
Nun wird von den Gemeindevertretern erneut eine (rückwirkende) Änderung des Steuersatzes angestrebt:
Für die Jahre 2017 und 2018 soll der Steuersatz 2,0 vom Hundert
und ab 01.01.2019 3,0 vom Hundert des maßgeblichen Übernachtungsentgeltes betragen.
Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.
Für diese Änderung ist der Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer) rückwirkend zum 01.01.2017 erforderlich.