Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
50/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
11.06.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Damp hat am 04.04.2019 das weitere Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus Damp erörtert. Hierzu wird insbesondere auf die bisherige Beschlussvorlage 27/2019 verwiesen. Im Rahmen der Beratungen wurden verschiedene Varianten betrachtet und die bis dahin bekannten Kosten hinterfragt. Im Ergebnis wurden die Kosten als sehr hoch bewertet. Das Architekturbüro Wohlenberg wurde daher um eine weitere Variantenprüfung gebeten.
Danach könnte das angrenzende Wohnhaus, welches aktuell noch durch die Gemeinde vermietet wird, abgebrochen und der baulichen Entwicklung der Feuerwehr zugeführt werden. Diese Variante gilt es, insbesondere im Hinblick auf mögliche Einsparungen, zu bewerten. Den Einsparungen sind die Verluste der Mieteinnahmen gegenüberzustellen.

Ziel muss es sein, eine finale Variante festzulegen, die dann für die weitere Konkretisierung des Projektes und des Förderantrages dient. Dies ist insbesondere für die Ermittlung der Kosten notwendig.

Weiterhin wurde bzw. wird das Ziel verfolgt, die Parkplätze baulich vorrangig umzusetzen. Nach Rücksprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde bedürfen die Stellplätze einer Baugenehmigung. Diese kann aktuell nicht in Aussicht gestellt werden, da sich die Parkplätze im Außenbereich befinden. Überdies befinden sich die Parkplätze innerhalb einer durch Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsfläche. Eine Befreiung nach § 31 BauGB wird nicht in Aussicht gestellt.
Dies hat zur Folge, dass für den gesamten Standort der Feuerwehr ein Planungserfordernis zu sehen ist. Die Aufstellung eines Bebauungsplans wird somit notwendig.

Die Rahmenbedingungen der Bauleitplanung sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Dies wird insbesondere daher notwendig, da ein Teil der geplanten Zufahrt zu den Parkplätzen im Gemeindegebiet Thumby liegt. Ob dies zwingend zur Folge hat, dass auch durch die Gemeinde Thumby anteilig Bauleitplanung betrieben werden muss, wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Neben der gesicherten Erschließung sind viele weitere Belange (z. B. Lärmschutz) zu prüfen und sicherzustellen. Ebenso ist die zeitliche Umsetzung und die damit ggf. verbundene Entwicklung in zwei Bauabschnitten (Parkplätze und Feuerwehrgerätehaus) zu erörtern. Notwendige Untersuchungen (z. B. Baugrunduntersuchungen und Lärmschutz) sind vorzunehmen.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die Variante mit Abbruch des vermieteten Wohnhauses der Gemeinde und der Anbindung des Parkplatzes an die L 26 weiter zu verfolgen. Auf dieser Basis sind die Planung und die Kosten für den Förderantrag zu konkretisieren. Notwendige Baugrunduntersuchungen sind zu beauftragen.

Überdies soll die notwendige Bauleitplanung vorbereitet werden. Hiermit soll das Planungsbüro Springer, Busdorf, beauftragt werden. Der Aufstellungsbeschluss ist entsprechend durch die Verwaltung vorzubereiten. Soweit ein Lärmschutzgutachten zwingend notwendig werden sollte, ist dies entsprechend zu beauftragen.    


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Variantenplanung Architekturbüro Wohlenberg vom 04.06.2019