Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
55/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
11.07.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

Sachverhalt:
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27.06.2019 wurde über die Festlegung zum weiteren Vorgehen zum Feuerwehrgerätehaus Damp beraten. Es wurde beschlossen, dass die notwendigen Aufstellungsbeschlüsse zur Umsetzung der Planung vorbereitet werden sollen. Beauftragt werden soll das Planungsbüro Springer. Inhaltlich wird auf die Beschlussvorlagen 27/2019 und 50/2019 verwiesen. 

Abstimmungstext:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp umschließt"*. Die Planung sieht folgende Änderungen vor: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sowie Schaffung von Parkplätzen
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung