Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
60/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
07.08.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp für den Bereich "Ostseebad Damp - Westteil"

Sachverhalt:
Ein Vorhabenträger ist mit dem Wunsch auf Bauleitplanung an die Gemeinde heran getreten. Er begehrte durch Baugenehmigung ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/I mit drei Ferienhäusern zu bebauen. Möglich sind auf diesem Grundstück allerdings nur der Bau von zwei Häusern. Die Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde habe ergeben, dass eine Befreiung nicht möglich sei und Bauleitplanung erforderlich wäre. Der Bebauungsplan Nr. 5/ I müsste somit geändert werden, um das geplante Vorhaben zu realisieren. Der Vorhabenträger hat schriftlich erklärt die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen.
 

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Ostseebad Damp - Westteil"* wird die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Errichtung von Ferienhäusern
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13a BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung