Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Damp

Beschlussvorlage
61/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jan Andresen   
 
14.08.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau- und Planungsausschuss 02.09.2019 
Gemeindevertretung 09.09.2019 

Betreff:
Asphaltdeckenerneuerung der Gemeindestraße "Pommerby - Gemeindegrenze Waabs"

Sachverhalt:
Deckenerneuerungen der sogenannten GIK-Wege der Kommunen im Kreis RD-Eck werden seit Jahren aus Mitteln des Finanzausgleichs gefördert. Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) wird in Kürze geändert werden, weil eine rechtliche Überprüfung quasi "Ungerechtigkeiten" festgestellt hat. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass in der Folge die unbürokratische Bezuschussung von Deckenerneuerungen aus Mitteln des FAG über den Kreis wegbrechen wird. In der Gemeinde Damp ist die Straße mit der Nummer GIK6 von Pommerby bis zur Gemeindegrenze Waabs (Schwastrumer Au) auf Platz 6 der Kreis-Rangliste der Bezuschussungswürdigkeit, so dass es fast sicher ist, dass eine Bewilligung der Maßnahmen stattfindet.
Die Zuschussquote beträgt 55 % auf die Nettobaukosten ohne die Baunebenkosten. Bezuschusst wird nur ein zweilagiger Aufbau außerhalb der geschlossenen Ortschaften. Alleinig das Aufbringen einer Decke wird nicht bezuschusst, sondern als Unterhaltung gewertet.
Nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin wurden der Straße 2 Bohrkerne entnommen und analysiert. Das Ergebnis liegt der Vorlage bei (Anlage 1). Der Asphaltoberbau ist zwischen 15 cm und 17 cm mächtig. Vorhandene Risse und Kantenabbrüche wurden von der Gemeinde vor einigen Jahren saniert. Es ist zu befürchten, dass in den nächsten Jahren neue Risse entstehen werden. Unterhalb des bituminösen Oberbaus befindet sich frostsicheres, kiesiges Material.
Herr Andresen hat ein Aufmaß und eine Kostenschätzung erstellt und kommt auf Bruttobaukosten von rund 170.000 € (Anlage 2). Die Fahrbahn würde im Hocheinbau eine verstärkende Tragschicht und eine neue Deckschicht erhalten. Der Gehweg würde nur eine neue Deckschicht erhalten. Der Zuschuss aus FAG würde rund 70.000 € ausmachen, so dass die Gemeinde rund 100.000 € kofinanzieren müsste.
Der Amtsdirektor und Herr Andresen empfehlen eine Beratung im kommenden Bauausschuss und Finanzausschuss, ob die Maßnahmen für 2020 vorgesehen werden soll. Eine andere Form der Bezuschussung wird in den kommenden Jahren nach heutiger Einschätzung wahrscheinlich kaum mehr möglich sein, auch nicht aus EU-Mitteln.   

Abstimmungstext:
Sofern die in Aussicht stehende Förderung mit 55 % auf die Nettobaukosten bewilligt wird, wird beschlossen, die Maßnahme durchzuführen und erforderliche Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.    


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Jan Andresen
-Verwaltung-

Anlagen:
Anlage 1: Ergebnis Asphaltbohrkernanalyse
Anlage 2: Massenermittlung und Kostenschätzung