Amt Schlei-Ostsee |
|
|
Datum | |||||
|
|
Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Planungsausschuss | 13.09.2011 |
Gemeindevertretung | 22.09.2011 |
Betreff: |
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I "Ostseebad Damp - Westteil - Ferienhausgebiet" a) Erneute Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenTrägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Sachverhalt: |
Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde und die Begründung haben in der Zeit vom 12.07.2011 bis 12.08.2011 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 01.07.2011 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Es handelt sich hier um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB. |
Abstimmungstext: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Beschluss: Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Bebauungsplanes 5/I abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros Springer - wird Bestandteil des Originalprotokolls. Insgesamt gingen ein:
* Aus datenschutzrechtl. Gründen sollen die Namen der Personen, die Anregungen vorgebracht haben, in öffentlichen Sitzungen nicht genannt werden. Etwas anderes gilt für die Preisgabe der Belegenheit des Grundstücks (Straße, Hausnummer), soweit erst hieraus die Lage zum Plangebiet und das Maß der Betroffenheit erkennbar wird. Die mit der Öffentlichkeit von Sitzungen bezweckte Information ist nicht möglich, wenn das Gewicht der Anregungen nicht erkennbar ist. (s. Verfahrenserlass) Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht. |
Anlagen: |
Abwägungsvorschläge Büro Springer mit Stellungnahmen TöB, NatSchVbd., Private, z.T. mit Fotos, Gerichtsurteil |