Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 15.12.2011 |
Betreff: |
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 "Campingplatz Dorotheental" b) Beschluss des Durchführungsvertrages |
Sachverhalt: |
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instument des B-Planes durch den vorhabenbezogenen B-Plan ergänzt. Dieses Instrument des § 12 BauGB verbindet Elemente eines B-Planes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmte Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen B-Planes. |
Abstimmungstext: |
Der vorliegende Durchführungsvertrag wird beschlossen. |
Anlagen: |
Entwurf Durchführungsvertrag Entwurf Vorhaben- u. Erschließungsplan (VEP) |