Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegeden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen:
1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2010 die Entlastung zu erteilen.
2. Die Jahresrechnung 2010 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen.
3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen.
4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.