b) Beschluss/ -empfehlung
Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp abschließend beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungs-planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.