N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 19.12.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.20 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Martin Banck
Gemeindevertreter Christopher Bruns
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
wählbarer Bürger Jens Joost
wählbarer Bürger Alfred Zöhner
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Wahl von persönlichen Stellvertretern für die Verbandsversammlung WBV Nordschwansen
7. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
  Beschlussvorlage - 23/2013
8. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
  Beschlussvorlage - 22/2013
9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2013
  Beschlussvorlage - 20/2013
10. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 21/2013
11. Umlegen der Steuerung der Straßenbeleuchtung in Dörphof
  Beschlussvorlage - 28/2013
12. Versetzen der Straßenlaterne an der Hausecke "Dorfstraße 23"
  Beschlussvorlage - 29/2013
13. Ergebnis der Wegebegehung vom 26.10.2013
  Beschlussvorlage - 26/2013
14. Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 63 Richtung Ortseingang Dörphof / Schuby
  Beschlussvorlage - 24/2013
15. Antrag der SPD-Fraktion auf Bezuschussung des Ballfangzaunes Sportplatz Karby
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Wöhlk stellt den Antrag, den TOP 11 von der Tagesordnung zu nehmen, da für diese Arbeiten noch keine Angebote vorliegen.

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den TOP 11 von der heutigen Tagesordnung zu nehmen. Anonsten wird der vorgelegten Tagesordnung zugestimmt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage zum Protokoll beigefügt.

Frau Siedenbiedel berichtet über folgende Punkte aus dem Kindergartenausschuss:

- Stundenerhöhung beim vorhandenen Personal aufgrund des gestiegenen Betreuungsaufwandes
- Geplante Einrichtung einer Ganztagsstelle als Vertretungskraft für beide Einrichtungen


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Herr Werges informiert über die Setzung eines neuen Unterflurhydranten in Schubyfeld. Diese Information ist wichtig für die Feuerwehr.


zu TOP 6. Wahl von persönlichen Stellvertretern für die Verbandsversammlung WBV Nordschwansen

Herr Wöhlk teilt mit, dass die Mitglieder der Gemeinde Dörphof in der Verbandsversammlung WBV Nordschwansen keine Vertreter haben. Hierfür müssen persönliche Vertreter gewählt werden.

Beschluss:
Es werden folgende persönliche Vertreter für die Mitgleider in der Verbandsversammlung WBV Nordschwansen gewählt:

1. Sascha Werges:            -            Gisela Kruse
2. Martin Bank:            -            Christopher Bruns


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Zuschussantrag Via Beratung und Treff für Mädchen und Frauen, Frauen helfen Frauen e. V., Eckernförde
Beschlussvorlage - 23/2013

Der Verein "Frauen helfen Frauen e. V." betreibt seit 1979 die Beratungsstelle "Via" in Eckernförde. Via ist eine Frauenfachberatungsstelle, die sich auf Beratung bei häuslicher Gewalt und sexuellem Missbrauch spezialisiert hat, aber auch bei Trennung und Scheidung und weiteren Krisensituationen berät.

Wie jedes Jahr ist Via wieder mit den betroffenen Städten Eckernförde und Rendsburg sowie dem Kreis Rendsburg-Eckernförde in Verhandlung getreten, um die Finanzierung zu sichern und auch dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. In diesen Gesprächen ist die Idee entstanden, auch die Ämter mit einzubeziehen, aus deren Gebieten die Frauen kommen, die Beratung suchen.

Informationen mit aktuellen Zahlen zur Tätigkeit und dem Finanzierungsbedarf sind beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Bezuschussung vorzunehmen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschussantrag Frauenzimmer e. V., Kappeln
Beschlussvorlage - 22/2013

Um im kommenden Jahr auch weiterhin das Angebot für Frauen und Mädchen aufrechterhalten zu können, bittet Frauenzimmer e. V aus Kappeln um finanzielle Unterstützung.

Für 2013 beträgt der Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein 12.250 €. Der Zuschuss des Kreises Schleswig-Flensburg beträgt 3.024 € und der Stadt Kappeln 7.150 €. Um die vom Land geforderte Kofinanzierung in Höhe von 50 % zu erreichen, müssten die Umlandgemeinden einen Zuschuss in Höhe von 2.076 € aufbringen.

Im Jahre 2012 gab es 723 Beratungskontakte. Die zu beratenden Personen kamen zu 50 % aus Kappeln und dem Amt Kappeln-Land, zu 25 % aus dem Amt Süderbrarup und zu 25 % aus dem Amt Geltinger Bucht und Schwansen.

Frauenzimmer e. V. ist seit 2005 eine anerkannte Beratungsstelle. 2013 hat Frauenzimmer e. V. die kundenorientierte Qualitätstestierung für soziale Dienstleister erhalten.


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Bezuschussung vorzunehmen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorlage - 20/2013

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2013 und ein Nachtragshaushaltsplan 2013 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.


Herr Wöhlk informiert über die Veränderungen gegenüber dem Haushalt 2013 und geht dabei auf einzelne Positionen ein.


Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2013 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 werden beschlossen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 21/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Herr Wöhlk stellt die Eckdaten des Haushaltes 2014 dar. Dabei werden einzelnen Haushaltspositionen erläutert.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis 2017 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               661.600,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              661.600,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              19.700,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               19.700,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          300 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          300 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         310 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Umlegen der Steuerung der Straßenbeleuchtung in Dörphof
Beschlussvorlage - 28/2013

Die Steuerung der Straßenbeleuchtung für Dörphof befindet sich in einem Flur des Privathauses "Dorfstraße 21". Sie ist in einem überholungsbedürftigem Zustand und soll aus Synergiegründen in einen Zählerschrank an der neuen Erschließung "An der Schwarzbek" eingebaut werden. Die Rückbaukosten in und an der Dorfstraße 21 belaufen sich für Tiefbau und Elektroarbeiten auf rund 4.500 €. Darin sind nicht die Kosten für die Einbindung der vorhandenen alten Straßenbeleuchtung Karlberg in den neuen Sicherungs- und Schaltschrank der neuen Erschließung eingerechnet. Hier muss zunächst noch der Stromanschluss durch den Erschließungsträger hergestellt werden. Erst dann kann die Umbindung erfolgen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die beschriebene Maßnahme einschließlich der Umbindung durchzuführen. Die Kosten von geschätzten 4.500 € + ca. 750 € für die Umbindung = 5.250 € werden anerkannt. Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2014 bereit gestellt.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Versetzen der Straßenlaterne an der Hausecke "Dorfstraße 23"
Beschlussvorlage - 29/2013

An der Hausecke des Gebäudes "Dorfstraße 23" hängt eine Straßenlaterne. Es wird überlegt, diese im Zuge der Neuordnung der Stromführung der Straßenbeleuchtung Dörphof auf die gegenüberliegende Seite der K63 in ein öffentliches Beet der Gemeinde zu versetzen. Dazu müsste ein Straßenbeleuchtungskabel in Form einer Schlaufe unter der Straße hindurch gepresst werden. Ferner müsste ein neuer Mast angeschafft und aufgestellt werden. Die Kosten für Tiefbau- und Elektroarbeiten belaufen sich schätzungsweise auf rund 4.000 € - 4.250 €, je nach Masttyp. Ferner wird sich ergeben, ob die vorhandene Leuchte der Hausecke sinnvoll wieder zu verwenden oder einen neue anzuschaffen ist.


Herr Starck berichtet über einen Ortstermin mit dem Eigentümer und einer Lösungsmöglichkeit, die einen geringeren Aufwand verursacht als ursprünglich angenommen. Herr Göbel befürwortet bei der Lösung eine Umsetzung, bei der die Gemeinde bei der Stromversorgung der Lampe nicht von Dritten abhängig ist. Dies soll bei der Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt werden, teilt Herr Strak mit. Innerhalb der Gemeindevertretung wird über die Durchführung der Maßnahme sowie den finanziellen Aufwand kurz kontrovers diskutiert.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Maßnahme unter der Nutzung des vorhandenen Leerrohres unter der Straße durchzuführen. Dabei soll das vorhandene Laternenkabel zum Anschluss auf die dortige Muffe genutzt werden. Die Kosten für die Maßnahme werden auf 1.000,- € gedeckelt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Ergebnis der Wegebegehung vom 26.10.2013
Beschlussvorlage - 26/2013

Am 26.10.2013 hat von 9:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr eine Wegebereisung stattgefunden. Das Ergebnis hat der Bürgermeister in dem zur Verfügung gestellten Protokoll fixiert. Nunmehr gilt es bzgl. der einzelnen Punkte zu beraten und ggf. zu beschließen.

Hinweis zum Punkt "Kurvenradius Osterschau":
Es muss davon ausgegangen werden, dass eine stabile Befestigung unter Berücksichtigung der Böschungssituation auf der ermittelten Gesamtlänge von 100 m Kosten von bis zu 7.500 € erzeugt. (Asphaltfräsung b=50cm, Rasengittersteine in Beton verlegt mit Rückenstütze und ggf. Asphaltschnitt sowie neuem Asphaltstreifen). Erfahrungsgemäß sind die Preise in Zusammenhang mit größeren Projekten am wirtschaftlichsten. In einer Nachbargemeinde stehen im kommenden Jahr vielleicht ähnliche Arbeiten größeren Umfangs an, so dass eine kombinierte Ausschreibung und Vergabe vorgenommen werden könnte.

Es wird Punkt für Punkt beraten und abschließend ein Beschluss gefasst.


Beschluss:

  1. Besichtigung der vom Ausschuss schon behandelten Punkte im Schusterberg.
In vergangener GV separat beschlossen. Über den Beschluss hinausgehende Defizite und Mängel bleiben vorerst unberücksichtigt.
  1. Zaun beim Sandfang im Schusterberg ist zu befestigen.
Der Bürgermeister soll einen Zusatzauftrag zum bestehenden Pflegevertrag mit Firma Busse erteilen.
  1. Die Bank in der 3. Zufahrt Schusterberg ist reparaturbedürftig.
Der Bürgermeister soll einen Zusatzauftrag zum bestehenden Pflegevertrag mit Firma Busse erteilen.
  1. Risse in den Fahrbahnflächen müssen verfüllt werden.
Bereits erledigt.
  1. Eigentümer unbebautes Grundstück Schusterberg 26 wg. Reinigung anschreiben.
Das Ordnungsamt wird gebeten, den Anlieger anzuschreiben und aufzufordern, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen. (Schriftstücknummer einer Aufforderung aus der Vergangenheit: 032459)
  1. Pappeln Parkplatz Schubystrand freischneiden.
Der Bürgermeister soll einen Zusatzauftrag zum bestehenden Pflegevertrag mit Firma Busse erteilen. Die Bäume sollen bis ca. 4,50 m Höhe aufgeastet werden.
  1. Ruhebank Ecke Schubystrand erneuern, bzw. instand setzen (neu Füsse und Befestigung an Bordsteinen o.ä.), wobei aus Kostengründen es mehr Sinn macht gleich eine neue Bank zu nehmen. Hierbei könnte man diese gleich etwas weiter nach rechts setzen und von einer zweiten Eiche (dann rechts neben der Bank) "einrahmen".
Der Bürgermeister soll einen Zusatzauftrag zum bestehenden Pflegevertrag mit Firma Busse erteilen. Martin Banck erklärt, dass er eine junge Eiche zur Verfügung stellen kann.
  1. Ortsschild Dörphof – Rtg. Lange/Sachau freischneiden.
Der Anlieger wird gebeten, dass Schild freizuschneiden.
  1. Parkplatzmarkierung Schubystrand nachbessern.
Soll im kommenden Jahr beauftragt werden.
  1. Kurvenradius in Osterschau mit Rasengittersteinen sichern.
Es wird vorerst nichts unternommen.
  1. Grabensäuberung von Pferdekoppel bis Banck.
Der Bürgermeister organisiert die Reinigung im Rahmen der Wegeunterhaltung.
  1. Bushaltehäuschen Schuby ;Platten neu verlegen und von Bewuchs befreien.
Der Bürgermeister soll einen Zusatzauftrag zum bestehenden Pflegevertrag mit Firma Busse erteilen.
  1. Spurplatten im Weg von Busse Richtung Westen richten.
Der Bürgermeister soll einen Zusatzauftrag zum bestehenden Pflegevertrag mit Firma Busse erteilen. Jens Joost wird unterstützen.
  1. Reinigung Gehweg/Rinnstein Brücke Schuby bis M. Petersen.
Bereits erledigt.
  1. Parken eines Anhängers in der Dorfstr. zwischen 13 und 15
Bereits erledigt.
  1. Brückengeländer in Alt-Dörphof (Zustand) und entfernen von Büschen
Katasterauszug mit Luftbild hinterlegt liegt dem Protokoll als Anlage bei.
  1. Entfernen von Ästen an der Strassenlampe Karlberg Brücke
Das Ordnungsamt wird gebeten, den Anlieger anzuschreiben und aufzufordern, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen.
  1. Befestigung Kurvenbereich beim Gemeindeweg zum Schwansener See
Katasterauszug mit Luftbild hinterlegt liegt dem Protokoll als Anlage bei.
  1. Beschaffung von Leitpfosten
Ca. 15 Stück sollen beschafft werden.
  1. Austausch der 30 Zonenschilder in Karlberg.
3 vorhandene Schilder sollen ergänzt werden. Die Rohrrahmen sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben.
  1. Weg Alt-Dörphof
Nach Erörterung der Möglichkeiten wird beschlossen, den Weg zunächst in seiner jetzigen Beschaffenheit unverändert zu belassen und abzuwarten. Es soll zunächst keine kostspielige Unterhaltung mehr durchgeführt werden.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 63 Richtung Ortseingang Dörphof / Schuby
Beschlussvorlage - 24/2013

Dem Herrn Bürgermeister ist ein Schreiben zugegangen von Anwohnern, in welchem gebeten wird, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der "K 63 Rtg. Orsteingang Schuby zu überdenken".
Das Schreiben liegt als Anlage bei.

Zuständig für eine etwaige Anordnung der angesprochenen Geschwindigkeitsreduzierung ist die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde.

Im betreffenden Straßenabschnitt findet sich beidseitig Bebauung, der Abschnitt liegt noch außerhalb der Ortsbeschilderung. Vor der Bebauung liegt eine relativ scharfe Kurve, in welcher sich zusätzlich noch eine Abzweigung (Rohrüh) befindet.

In der Beratung regt Herr Göbel eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung an. An der K 62, von Schönhagen / Höxmark kommend, ist nach dem Ortsausgang Höxmark eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h beschildert. In der Gegenrichtung gibt es ab Ortsausgang Karby bis Hof Hobus keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Ausschuss kann in dieser Beschilderung keine Logik erkennen und sieht die Notwendigkeit, auch von Karby kommend eine Begrenzung auf 70 km/h zu beantragen.  


Herr Wöhlk informiert darüber, dass die Verwaltung den Antrag schon bei der Verkehrsaufsicht gestellt hat. Die Geschwindigkeitsreduzierung für die K 63 wurde schon mündlich genehmigt. Die für die K 62 wird noch bearbeitet.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Antrag bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde zu stellen, auf der K 63 im Bereich Rohrüh - beginnend vor der Kurve, so dass der Abzweiger Rohrüh mit erfasst wird - bis Ortseingang Schuby / Dörphof eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km / h anzuordnen.
Ferner wird beschlossen, dass ein Antrag auf die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K 62 von Karby kommend Richtung Höxmark auf 70 km/h gestellt werde.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Antrag der SPD-Fraktion auf Bezuschussung des Ballfangzaunes Sportplatz Karby

Frau Kruse erläutert kurz den Antrag der SPD-Fraktion. Die Gemeinde Dörphof gehört mit zum TSV Karby - Nordschwansen und kann sich bei der Maßnahme nicht rausziehen. Künftig muss sich die Antragsstellung vom Sportverein ändern. Frau Siedenbiedel bedauert, dass bei der Antragstellung nicht ersichtlich ist, ob und wenn ja, wie sich der Sportverein in die Maßnahme einbringt. Die vorgelegten Unterlagen sind leider nicht aussagekräftig. Sie befürwortet eine Bezuschussung von 1.500,- €. Aufgrund einer kurzen Diskussion zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück.

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Ballfangzaun auf dem Sportplatz Karby mit 1.500,- € zu bezuschussen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Wöhlk gibt den gefassten Beschluss bekannt. Er informiert über anstehende Gespräche hinsichtlich der Schwimmhalle und des Gymnasiums in Kappeln. Er dankt zum Jahresende der Gemeindevertretung und Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.



Günther Wöhlk  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer