N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 08.04.2014.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 37, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Christopher Bruns
2. stellv. Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
Gemeindevertreterin Maren Siedenbiedel
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Martin Banck (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 3/2014
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 2/2014
8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby - südöstliche Ortslage"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
  Beschlussvorlage - 4/2014
9. Bebauungsplan Nr. 2 "Karlberger Straße Süd"
- Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses -
  Beschlussvorlage - 5/2014
10. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

Der Bericht des Bauausschussvorsitzenden wird ebenfalls dem Protokoll beigefügt.

Herr Göbel bittet bei der nächsten Sitzung des Bauausschusses den Punkt "Änderung der Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung" auf die Tagesordnung aufzunehmen.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

1.
Aufgrund der schlechten Breitbandversorgung in der Gemeinde wird darum gebeten, nach Möglichkeiten zu suchen, diese zu verbessern. Hierzu teilt Herr Staack mit, dass die Telekom plant, die Schaltkästen in der Gemeinde mit Glasfasern bis 2018 zu versorgen. Aufgrund der geplanten Sanierung der Dorfstraße durch den Kreis und einer möglichen Sanierung des Radweges durch die Gemeinde, wurde in diesem Zusammenhang die Anregung von Herrn Andresen aus der Bauabteilung gemacht, Leerrohre für Glasfaserkabel im Rahmen der Maßnahme mit zu verlegen.

2.
Es wird auf Absackungen im Radweg nach Schubyfeld beim Ortsausgangsschild hingewiesen.

3.
Herr Göbel macht auf die problematische Verkehrssituation auf der Straße nach Alt-Dörphof aufmerksam. Dort findet auf der schmalen Straße oft ein gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen großen Fahrzeuge und Kindern statt. Dabei ist aufgefallen, dass auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer oft keine Rücksicht genommen wird. Er bittet darum, sich Gedanken zu machen, wie diese Situation entschärft werden kann.



zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 3/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Dörphof zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Herr Wöhlk trägt die Eckpunkte der Jahresrechnung und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben vor.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Dörphof wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 2/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher, um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Feuerwehrgerätehaus Schuby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Volker Starck

stellv. Wahlvorsteher: Frank Göbel

Schriftführer/in:            Maren Siedenbiedel

stellv. Schriftführer/in:            Sascha Werges

Beisitzer/in:                        Manfred Munzer

Beisitzer/in:                        Andrea Michaelis

Beisitzer/in:                        Wolfgang Schönegge

Beisitzer/in:                        Heidi Pinn

Beisitzer/in:                        Levke Petersen

Beisitzer/in:                        Renate Scharnowski

                                           


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich "Schuby - südöstliche Ortslage"
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
Beschlussvorlage - 4/2014

Die Gemeindevertretung hat am 15.10.2013 die Aufstellung der 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 04.02.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben.
Auf die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung sowie auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde verzichtet, da es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt. Die Gemeinde hat jedoch die Bürger zu einer Info-Veranstaltung am 15.10.2013 geladen.

Zwischenzeitlich hat das Planungsbüro eine Entwurfsfassung für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 1 erarbeitet, über die zu beraten und beschließen ist. Vorgespräche mit dem Vorhabenträger, dem Kreis und der Gemeinde haben stattgefunden.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Schuby - südöstliche Ortslage" nördlich der Straße Schusterberg und östlich der Straße Schuby und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Bebauungsplan Nr. 2 "Karlberger Straße Süd"
- Aufhebung des Aufhebungsbeschlusses -
Beschlussvorlage - 5/2014

Am 26.06.2012 fasste die Gemeindevertretung den Beschluss, den B-Plan Nr. 2 "Karlberger Straße Süd" aufzuheben.
Die seinerzeit zu diesem Beschluss führenden Gegebenheiten sind nicht mehr aktuell. Zwischenzeitlich ist die Erschließung dieses Baugebietes erfolgt.
Zur Rechtssicherheit sollte der Aufhebungsbeschluss vom 26.06.2012 wieder aufgehoben werden. Der B-Plan Nr. 2 ist nach wie vor rechtskräftig und anzuwenden.


Beschluss:

Der Aufhebungsbeschluss vom 26.06.2012 für den Bebauungsplan Nr. 2 "Karlberger Straße Süd" ist zur Rechtssicherheit wieder aufzuheben. Der B-Plan Nr. 2 ist nach wie vor rechtskräftig und anzuwenden.



Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgaben
1.
Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf der K 63 mit 70 km/h wurde durchgeführt. Es wird um Sachstandsnachfrage hinsichtlich der beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h für die K 62 Richtung Schönhagen gebeten.

2.
Geplante Ausweisung vom "Absoluten Halteverbot" in zwei Abschnitten Höhe des Rentnerwohnheims aufgrund eines Ortstermins mit der Polizei.

3.
Öffentliche Flächen, Anlagen und Ausgleichsfläche einschl. Knick im Baugebiet "Karlberger Straße" ist an die Gemeinde übergegangen.

4.
NABU-Vogelmuseum wurde zum 01.03.2014 geschlossen

5.
NABU-Schutzhütte am Schwansener See fast fertiggestellt

6.
Kartenentwurf für die Info-Tafel in Schuby liegt vor

7.
Zusammenstellung von Ferienangeboten durch die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes

8.
Sammlung des Müttergenesungswerkes vom 02. - 15.05.2014 in der Gemeinde

9.
Gründung des Schleiinformations- und Erlebniszentrums (SIEZ)

10.
Neupflanzungen auf dem Campingplatz sind abgeschlossen

Herr Göbel bittet um Klärung folgender Punkte:

- Ist das Ziehen von landwirtschaftlichen Walzen ohne Gummibereifung auf öffentlich Straßen
erlaubt?
- Klärung Kostenabrechnung Feuerwehr Karby, ob bei der Abrechnung die Unterhaltung
FWGH Karby mit eingeflossen ist. Dies dürfte eigentlich nicht der Fall sein.
- Erhebt der Schulverband für die Nutzung der Schulliegenschaften durch Dritte eine
Nutzungsgebühr?
- Ist eine Beschlussfassung zur LTO durch die Gemeinde notwendig?
Hierzu teilt Herr Wöhlk mit, das die Gemeinde Dörphof diese Aufgabe per Beschluss schon
vor längerer Zeit aufs Amt übertragen hat. Daher ist kein Beschluss, wie in anderen
Gemeinden notwendig.



Günther Wöhlk  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer